Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch

alle im Ministerium vorliegenden Unterlagen (z.B. Sprechzettel für den Innenminister, Korrespondenz mit den beteiligten Hochschulen und weiteren Stellen) zum so genannten "Linksextremismus-Aussteigerprogramm „left“".

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch [#56496]
Datum
9. Februar 2019 10:07
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle im Ministerium vorliegenden Unterlagen (z.B. Sprechzettel für den Innenminister, Korrespondenz mit den beteiligten Hochschulen und weiteren Stellen) zum so genannten "Linksextremismus-Aussteigerprogramm „left“".
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfrei-heitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfrei-heitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
Datum
7. März 2019 16:34
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfrei-heitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW) [#56…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfrei-heitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW) [#56496]
Datum
7. März 2019 21:14
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Postanschrift für den Bescheid finden Sie unten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 56496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen(IFG NRW)
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen(IFG NRW)
Datum
12. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Wes…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch“ [#56496] [#56496]
Datum
26. Mai 2019 15:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Teilschwärzung der übrigen Unterlagen (z.B. Sprechzettel für Minister, der öffentlich das Programm vorgestellt hat) nicht in Betracht gezogen worde und einige Unterlagen möglicherweise nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 6 IFG NRW fallen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 56496.pdf - 2019-03-07_1-Abfrage_einer_zustellungsfhigen_Abschrift7.pdf - 2019-03-12_1-ifg_minrw_20190312.pdf Anfragenr: 56496 Antwort an: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.05.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch“ [#56496] [#56496]
Datum
27. Mai 2019 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.05.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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