Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch
alle im Ministerium vorliegenden Unterlagen (z.B. Sprechzettel für den Innenminister, Korrespondenz mit den beteiligten Hochschulen und weiteren Stellen) zum so genannten "Linksextremismus-Aussteigerprogramm „left“".
Anfrage abgelehnt
-
Datum9. Februar 2019
-
13. März 2019
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch [#56496]
- Datum
- 9. Februar 2019 10:07
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfrei-heitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW)
- Datum
- 7. März 2019 16:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfrei-heitsgesetz Nordrhein - Westfalen (IFG NRW) [#56496]
- Datum
- 7. März 2019 21:14
- An
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Informationsfreiheitsrecht/Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein - Westfalen(IFG NRW)
- Datum
- 12. März 2019
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch“ [#56496] [#56496]
- Datum
- 26. Mai 2019 15:00
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Aussteigerprogramm "left" - zweiter Versuch“ [#56496] [#56496]
- Datum
- 27. Mai 2019 14:23
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 26. Juni 2019 10:45
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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