Ausstellung des Dokuments für Einweisung in die Psychiatrie Muenchen Haar

I'm Jahre 2007 September wurde auf Antrag der bayrischen Polizei oder der Staatsanwaltschaft Muenchen ein Antrag auf Ausstellung eines Schriftstück bzgl. meiner Person an ihre Behörde angetragen. Daraufhin stellte ihre Behörde ein amtliches Dokument mit folgenden Inhalt aus:Einweisung in die Allgemeinpsychiatrie wegen des Verdachts der paranoide, schizofrenen Psychose.
Mit diesem Dokument hat man mich in das Isar Amper Klinikum Haar verbracht.
Hiermit bitte ich Ihre Behörde um Auskunft welcher Mitarbeiter des Gesundheitsamtes damals dieses Schriftstück ausgestellt hat, und mit welcher Veranlassung und Begründung damals eine solche "Diagnose" zu Papier gebracht wurde.
Mfg Juergen Schoepp

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
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Juergen Schoepp
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt Details
Von
Juergen Schoepp
Betreff
Ausstellung des Dokuments für Einweisung in die Psychiatrie Muenchen Haar [#196469]
Datum
2. September 2020 12:18
An
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I'm Jahre 2007 September wurde auf Antrag der bayrischen Polizei oder der Staatsanwaltschaft Muenchen ein Antrag auf Ausstellung eines Schriftstück bzgl. meiner Person an ihre Behörde angetragen. Daraufhin stellte ihre Behörde ein amtliches Dokument mit folgenden Inhalt aus:Einweisung in die Allgemeinpsychiatrie wegen des Verdachts der paranoide, schizofrenen Psychose. Mit diesem Dokument hat man mich in das Isar Amper Klinikum Haar verbracht. Hiermit bitte ich Ihre Behörde um Auskunft welcher Mitarbeiter des Gesundheitsamtes damals dieses Schriftstück ausgestellt hat, und mit welcher Veranlassung und Begründung damals eine solche "Diagnose" zu Papier gebracht wurde. Mfg Juergen Schoepp
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Juergen Schoepp Anfragenr: 196469 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196469/ Postanschrift Juergen Schoepp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Juergen Schoepp
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Sehr geehrter Herr Schoepp, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weiterge…
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
AW: Ausstellung des Dokuments für Einweisung in die Psychiatrie Muenchen Haar [#196469]
Datum
3. September 2020 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schoepp, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung; Hier Klinikeinweisung aus dem Jahr 2007 Sehr geehrter Herr Schöpp, …
Von
Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung; Hier Klinikeinweisung aus dem Jahr 2007
Datum
3. September 2020 21:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schöpp, zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen mit, dass Anfragen, welche sich auf die Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München stützen, ausschließlich auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt München Bezug nehmen können. Das Unterbringungsrecht gehört zu den Staatsaufgaben, welche die Landeshauptstadt München im übertragenen Wirkungskreis wahrnimmt. Ungeachtet dessen könnten wir Ihrem Ansinnen auch tatsächlich nicht entsprechen, da uns aus dem Jahr 2007 keine Ihre Person betreffenden Unterlagen vorliegen. Vielmehr wurden diese, soweit sie je bei der Stadt vorhanden waren, nach Ablauf der seinerzeit geltenden Aufbewahrungsfrist (5 Jahre) vernichtet. Insoweit wäre es auch nicht zielführend, Ihren Antrag auf eine andere Rechtsgrundlage zu stützen. Wir bedauern, keine andere Auskunft erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen