Austausch innerhalb des West Bank Protection Consortium

Anfrage an: Auswärtiges Amt

- den Austausch mit anderen EU-Geberländern, der Kommission und Drittstaaten im Rahmen des West Bank Protection Consortium. Der Antragsteller verweist auf ein Antwort des EU-Außenbeauftragten Borrell an das EU-Parlament (E-001673/2023), in der dieser darauf hinweist, dass an mehreren Gelegenheiten Israel dazu aufgefordert worden sei, "von der EU finanzierte Güter, die von Israel zerstört, abgerissen oder beschlagnahmt wurden, zurückzugeben oder zu entschädigen." Ich möchte alle vorliegenden Briefe, E-Mails, Textnachrichten oder sonstige Dokumente zu dem obig beschriebenen Sachverhalt beantragen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Januar 2024
  • Frist
    6. Februar 2024
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Alexander Fanta
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Austausch mit anderen EU-Geberl…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Austausch innerhalb des West Bank Protection Consortium [#296158]
Datum
3. Januar 2024 11:04
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Austausch mit anderen EU-Geberländern, der Kommission und Drittstaaten im Rahmen des West Bank Protection Consortium. Der Antragsteller verweist auf ein Antwort des EU-Außenbeauftragten Borrell an das EU-Parlament (E-001673/2023), in der dieser darauf hinweist, dass an mehreren Gelegenheiten Israel dazu aufgefordert worden sei, "von der EU finanzierte Güter, die von Israel zerstört, abgerissen oder beschlagnahmt wurden, zurückzugeben oder zu entschädigen." Ich möchte alle vorliegenden Briefe, E-Mails, Textnachrichten oder sonstige Dokumente zu dem obig beschriebenen Sachverhalt beantragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 296158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296158/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Auswärtiges Amt
505-511.03 E IFG 7-2023 Sehr geehrter Herr Fanta, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 7-2024 | Austausch innerhalb des West Bank Protection Consortium
Datum
4. Januar 2024 09:51
Status
Warte auf Antwort
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8,7 KB


505-511.03 E IFG 7-2023 Sehr geehrter Herr Fanta, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer 7-2024 an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichem Gruß
Auswärtiges Amt
Kein Nachrichtentext
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Alexander Fanta
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Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158] Sehr << Anrede >> danke für die …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158]
Datum
23. Februar 2024 10:12
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die Prüfung meiner Anfrage und ihre präzise Antwort vom 20. Februar 2024. Ich würde gerne einen Widerspruch einlegen. Sie verweisen in ihrer Ablehnung auf die möglicherweise nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen sowie den Schutz der Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen und die Vertraulichkeit behördlicher Beratungen. Das kann ich grundsätzlich nachvollziehen, allerdings möchte ich darauf verweisen, dass der Sachverhalt - die Zerstörung und Enteignung von durch internationale Geldgeber finanzierten Einrichtungen sowie die Entschädigungsforderungen an die israelische Regierung - hinlänglich öffentlich bekannt ist (etwa durch Anfragebeantwortungen der Europäischen Kommission an das Parlament, sowie aus internationalen Medienberichten). Auch einzelne Interaktionen mit der israelischen Regierung sind bekannt. In Anfragebeantwortungen der EU-Kommission werde zwei konkrete Dokumente aus diesem Austausch genannt: - Ein gemeinsames Schreiben des EU-Repräsentanten in Jerusalem sowie von neun EU-Mitgliedsstaaten und des Vereinigten Königreichs vom 11. Februar 2022 an den israelischen Koordinator für Regierungsaktivitäten in den besetzen Gebieten (COGAT), das Ereignisse im Zusammenhang mit EU-finanzierten Einrichtungen zwischen Oktober 2020 und Februar 2022 beschreibt - Ein gemeinsames Schreiben der EU-Missionen in Jerusalem und Ramallah aus November 2022 an COGAT mit Schilderungen von Zerstörungen und Beschlagnahmungen zwischen Juni und September 2022. Ich argumentiere, dass diese grundsätzlich öffentlich vorliegenden Informationen eine Geheimhaltung nach den oben genannten Gründen als fraglich erscheinen lassen. Auch lässt die geänderte politische Lage in der Region die von meiner Anfrage umfassten Dokumente als historisch und nicht mehr mit aktuellen Vorgängen verbunden erscheinen. Daher möchte ich argumentieren, dass mit dem Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen und jener internationaler Verhandlungen nicht vollumfänglich argumentiert werden kann. Ich bitte zu prüfen, ob zumindest eine teilweise Herausgabe der Dokumente in geschwärzter Form möglich ist. Auch bitte ich um eine Bestätigung, ob die beiden oben erwähnten Schreiben dem Auswärtigen Amt vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 296158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296158/ Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium 505-511.03 E IFG 7-2024 Sehr gee…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium
Datum
23. Februar 2024 14:01
Status
Warte auf Antwort
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2,2 KB


505-511.03 E IFG 7-2024 Sehr geehrter Herr Fanta, haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie Widerspruch einlegen möchten. Ein Widerspruch muss innerhalb der gem. § 70 Abs. 1 VwGO vorgegebenen Frist schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Abs. 1 VwGO), wozu auch die Übersendung eines (unterzeichneten) Faxes an das Auswärtige Amt genügt. Eine E-Mail genügt diesem Formerfordernis nicht; ein Widerspruch gilt mithin bisher als nicht eingelegt. Bitte nennen Sie in Ihrem Schreiben unbedingt das Geschäftszeichen: 505-511.03 E IFG 7-2024. Beachten Sie auch, dass das Widerspruchsverfahren unter Umständen kostenpflichtig ist. Die Gebühr bei ganzer oder teilweiser Zurückweisung eines Widerspruchs bemisst sich an der Höhe der für den angefochtenen Verwaltungsakt erhobenen Gebühr, beträgt jedoch mindestens 30,00 Euro. Die genaue Gebührenregelung entnehmen Sie bitte der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV, im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Mit freundlichem Gruß
Alexander Fanta
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AW: IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158] S.g. Herr Völkering,…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158]
Datum
23. Februar 2024 14:15
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
S.g. Herr Völkering, ich habe meinen Widerspruch gefaxt - bitte lassen Sie mich wissen, ob es geklappt hat. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 296158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296158/
Auswärtiges Amt
AW: IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158] Sehr geehrter Herr F…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158]
Datum
23. Februar 2024 14:24
Status
Sehr geehrter Herr Fanta, vielen Dank, das Fax ist eingetroffen, allerdings erkenne ich noch keine Unterschrift. Bitte denken Sie aber auch an die Unterschrift. Sie müssten es bitte noch einmal auf gleichem Weg und handschriftlich unterzeichnet übermitteln. Natürlich können Sie auch einen klassischen (unterzeichneten) Brief senden. Mit freundlichem Gruß
Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
AW: IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158] Ich habe es nochmal …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
AW: IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158]
Datum
23. Februar 2024 15:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ich habe es nochmal unterschrieben probiert. Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta Anfragenr: 296158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296158/

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Auswärtiges Amt
IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158] Sehr geehrter Herr Fanta…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage 7-2024 | Widerspruch zu Anfrage zum West Bank Protection Consortium [#296158]
Datum
23. Februar 2024 15:12
Status
Sehr geehrter Herr Fanta, haben Sie vielen Dank, ich sehe das hier nicht unmittelbar, Sie erhalten am Montag dann ein entsprechendes Bestätigungsschreiben. Mit freundlichem Gruß