Austausch mit externen Akteuren zu digitaler Gewalt

Alle Dokumente zum Austausch mit externen Akteur:innen (Firmen, Branchenverbände, NGOs etc.) bezüglich des Themas digitale Gewalt. Das betrifft u.a. E-Mails, Briefe, Faxe, SMS, aber auch Gesprächsnotizen von Treffen und übersandte Positionspapiere im Zeitraum seit November 2021.

Um eine Empfangsbestätigung dieser Nachricht wird gebeten.
Vielen Dank für Ihre Arbeit!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2023
  • Frist
    23. Mai 2023
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Sebastian Meineck
Sebastian Meineck (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente zum Austausch mit exte…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Sebastian Meineck (netzpolitik.org)
Betreff
Austausch mit externen Akteuren zu digitaler Gewalt [#276702]
Datum
19. April 2023 11:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente zum Austausch mit externen Akteur:innen (Firmen, Branchenverbände, NGOs etc.) bezüglich des Themas digitale Gewalt. Das betrifft u.a. E-Mails, Briefe, Faxe, SMS, aber auch Gesprächsnotizen von Treffen und übersandte Positionspapiere im Zeitraum seit November 2021. Um eine Empfangsbestätigung dieser Nachricht wird gebeten. Vielen Dank für Ihre Arbeit!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 276702 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276702/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Sebastian Meineck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Meineck (netzpolitik.org)

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