Austausch verschiedener deutscher Städte über Klimaschutz in Washington

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Soweit ich informiert bin, findet Mitte November 2022 ein Austausch verschiedener deutscher Städte über Klimaschutz in Washington auf Veranlassung oder Einladung des auswärtigen Amts statt.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* die Agenda dieser Veranstaltung
* die Liste der Teilnehmenden und - wenn möglich - den Grund für die Teilnahme der jeweiligen Person; wenn Teilnehmende aus irgendwelchen Gründen nicht genannt werden können, so bitte ich um Angaben über diese Personen soweit möglich und um möglichst weitgehende Angaben der übrigen, insbesondere deren Namen und ihre Stellung in den Kommunen
* möglichst detaillierte Angaben über die vom AA und den beteiligten Kommunen zu tragenden Kosten für diese Veranstaltung
* Angaben über die Relevanz dieser Veranstaltung für den deutschen und den globalen Klimaschutz wenn verfügbar oder Abschätzungen darüber

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, bitte ich Sie um Information innerhalb dieser Frist.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Soweit ich informiert bin, findet Mitte November 2022…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Austausch verschiedener deutscher Städte über Klimaschutz in Washington [#261517]
Datum
22. Oktober 2022 14:38
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Soweit ich informiert bin, findet Mitte November 2022 ein Austausch verschiedener deutscher Städte über Klimaschutz in Washington auf Veranlassung oder Einladung des auswärtigen Amts statt. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: * die Agenda dieser Veranstaltung * die Liste der Teilnehmenden und - wenn möglich - den Grund für die Teilnahme der jeweiligen Person; wenn Teilnehmende aus irgendwelchen Gründen nicht genannt werden können, so bitte ich um Angaben über diese Personen soweit möglich und um möglichst weitgehende Angaben der übrigen, insbesondere deren Namen und ihre Stellung in den Kommunen * möglichst detaillierte Angaben über die vom AA und den beteiligten Kommunen zu tragenden Kosten für diese Veranstaltung * Angaben über die Relevanz dieser Veranstaltung für den deutschen und den globalen Klimaschutz wenn verfügbar oder Abschätzungen darüber Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, bitte ich Sie um Information innerhalb dieser Frist. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261517/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.10.2022 (Austausch verschiedener deutscher Städte über Klimaschutz in Washington); Vg. 379-2022
Datum
24. Oktober 2022 10:10
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB
image002.jpg
2,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/da...) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte entschuldigen Sie, ich muss meine Anfrage korrigieren: Offenbar hat die Vera…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.10.2022 (Austausch verschiedener deutscher Städte über Klimaschutz in Washington); Vg. 379-2022 [#261517]
Datum
26. Oktober 2022 08:18
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte entschuldigen Sie, ich muss meine Anfrage korrigieren: Offenbar hat die Veranstaltung bereits in der vergangenen Woche stattgefunden, nicht Mitte November. Im übrigen bleibt man Auskunftsersuchen gleich. Danke und freundliche Grüsse << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261517/
Auswärtiges Amt
Nachfrage des AA zum weiteren Vorgehen Beantwortung ist möglich ohne die Liste der Teilnehmenden. Andernfalls wäre…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage des AA zum weiteren Vorgehen
Datum
11. November 2022
Status
Warte auf Antwort
Beantwortung ist möglich ohne die Liste der Teilnehmenden. Andernfalls wäre eine Zustimmung der Betroffenen nötig, die erhebliche Kosten verursacht.
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Nachfrage vom 11.11.22 zum weiteren Vorgehen 505-511.E IFG 379-2022 [#261517] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Nachfrage vom 11.11.22 zum weiteren Vorgehen 505-511.E IFG 379-2022 [#261517]
Datum
24. November 2022 10:57
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihren Brief! Ich erkläre mich mit der Nichtherausgabe bzw. Schwärzung personenbezogener Daten Dritter einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261517/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Auskunft des AA Der "Urban Diplomacy Exchange" hat von 18.-20.10. mit Beteiligung von drei Personen der …
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft des AA
Datum
29. November 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,7 MB
505,2 KB
Der "Urban Diplomacy Exchange" hat von 18.-20.10. mit Beteiligung von drei Personen der Stadtverwaltung Esslingen statt gefunden. Dabei haben sich die Verwaltungsmitarbeiter:innen mit anderen deutschen Städten und den Partnerstädten in den USA über "nachhaltige Stadtentwicklung" ausgetauscht. Dafür wurden inkl. An- und Abreise rund eine Arbeitswoche je Person eingesetzt. Unklar bleibt für den Anfragenden, ob darüber hinaus die Reisebudgets durch die Kommunen oder das AA getragen wurden. Die gelben Markierungen wurden vom Anfragenden vorgenommen.