Auswahl der Soldaten für das Große Ehrengeleit am 05.01.2024

Begründung zur Zusammensetzung des Ehrengeleits.

Mit Befremdung und in Bestürzung habe ich das Große Ehrengeleit für Wolfgang Schäuble am 05.01.2023 verfolgt. Weder unter den Sarg- noch Ordenskissen- noch Kranzträgern oder dem Ehrenzug (gemeint Soldaten, die den Sarg direkt begleiten) findet sich eine Frau.

Wieso wurde keine Frau als Trägerin (gleichgültig von was) für geeignet befunden und ausgewählt? Und pro forma, wieso findet sich im Ehrenzug keine einzige Soldatin?

Eine Bundeswehr, die sich damit brüstet, dass Frauen in der Bundeswehr angekommen sind (Vgl. Bundeswehr, 13.01.2024, https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/selbstverstaendnis-bundeswehr/chancengerechtigkeit-bundeswehr/frauen-bundeswehr), sollte aufmerksamkeitsträchtige Ehrengeleite auch nutzen, dieses "Angekommensein" der Öffentlichkeit zu zeigen. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass die Frau nur auf dem Papier der Bundeswehr angekommen ist, aber wahrlich nicht gleichberechtigt im Dienst.

Vielen Dank.
Erzürntermaßen,

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung zur Zusammensetzung des Eh…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahl der Soldaten für das Große Ehrengeleit am 05.01.2024 [#297050]
Datum
13. Januar 2024 12:55
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung zur Zusammensetzung des Ehrengeleits. Mit Befremdung und in Bestürzung habe ich das Große Ehrengeleit für Wolfgang Schäuble am 05.01.2023 verfolgt. Weder unter den Sarg- noch Ordenskissen- noch Kranzträgern oder dem Ehrenzug (gemeint Soldaten, die den Sarg direkt begleiten) findet sich eine Frau. Wieso wurde keine Frau als Trägerin (gleichgültig von was) für geeignet befunden und ausgewählt? Und pro forma, wieso findet sich im Ehrenzug keine einzige Soldatin? Eine Bundeswehr, die sich damit brüstet, dass Frauen in der Bundeswehr angekommen sind (Vgl. Bundeswehr, 13.01.2024, https://www.bundeswehr.de/de/ueber-die-bundeswehr/selbstverstaendnis-bundeswehr/chancengerechtigkeit-bundeswehr/frauen-bundeswehr), sollte aufmerksamkeitsträchtige Ehrengeleite auch nutzen, dieses "Angekommensein" der Öffentlichkeit zu zeigen. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, dass die Frau nur auf dem Papier der Bundeswehr angekommen ist, aber wahrlich nicht gleichberechtigt im Dienst. Vielen Dank. Erzürntermaßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297050 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297050/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Informationsfreiheitsgeset…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Auswahl der Soldaten für das Große Ehrengeleit am 05.01.2024 [#297050]
Datum
17. Januar 2024 14:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 Az 39-22-17/A5 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz Bezug: Ihre Anfrage vom 13. Januar 2024 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich zunächst den Eingang Ihres Antrages beim BMVg. Zu Ihrem Antrag ist anzumerken, dass dieser nicht auf die Herausgabe von amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen (amtlichen Informationen) abzielt. Sie bitten vielmehr um die Beantwortung konkreter Fragen bzw. Hintergrundinformationen. Derartige Anfragen fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) , welches den Zugang zu bereits vorhandenen amtlichen Informationen regelt. Um gegebenenfalls dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihre Anfrage mit der Bitte um Beantwortung dem Team Bürgerdialog zugeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Ihre Anfrage vom 13. Januar 2024 Seh…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Auswahl der Soldaten für das Große Ehrengeleit am 05.01.2024 [#297050]
Datum
18. Januar 2024 08:52
Status
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Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 Ihre Anfrage vom 13. Januar 2024 Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage, die wir Ihnen gern beantworten. Für die Funktion des Sargtragenden oder ähnlichen Tätigkeiten im Rahmen eines Staatsbegräbnisses gibt es spezifische Vorgaben aus dem Protokollarischen Dienst, das Geschlecht gehört explizit nicht dazu. Vielmehr kommt primär es auf die Körpergröße und die Schrittlänge an, verbunden mit Faktoren wie entsprechendem Dienstgrad, Zugehörigkeit zu den Organisationsbereichen und abgeschlossener Ausbildungen im protokollarischen Dienst. Die Bundeswehr setzt aktuell auf Freiwilligkeit und kann daher nur die Menschen, die sich dazu verpflichten, im protokollarischen Dienst tätig seien zu wollen auch einsetzen. In diesem Fall gab es leider keine Frau (aus unserer Sicht für die Symmetrie der Sargtragenden bestenfalls zwei, für die Gleichbehandlung sogar drei), die in der Summe über die vorgenannten Faktoren verfügte. Daher hatten wir bei der Auswahl des Funktionspersonals leider keine andere Wahl. Es bleibt uns nur Ihnen zu versichern, dass die Bundeswehr lange nicht so rückständig ist, wie Sie es in Ihrer Anfrage leider suggerieren. Bei Staatsempfängen sind seit Jahren Soldatinnen im protokollarischen Dienst erkennbar tätig. Bei eventuellen Rückfragen können Sie sich gern per Mail an unsere Ansprechstelle <<E-Mail-Adresse>> wenden: In der Hoffnung Ihnen weitergeholfen zu haben verbleiben wir mit freundlichen Grüßen