Auswahl des neuen Mensabetreibers an der Oberschule Kurt-Schuhmacher-Allee (KSA) zum Schuljahr 2023/24

Alle Dokumente die zur Auswahl und zum Vertragsverhältnis des aktuellen (Zeitpunkt 29.09.2023) Caterers der Mensa der Oberschule Kurt-Schumacher-Allee geführt haben, insbesondere

- die Anforderungen der Schule an die Ausschreibung
- den vollständigen Ausschreibungstext
- die eingegangenen Angebote
- die Begründung der Entscheidung
- den gültigen Vertragstext inklusive aller etwaigen Nebenabsprachen
- die bisherige Kommunikation mit dem ausgewählten Caterer bezüglich möglicher Minderleistungen (Qualität des Essen, verspätete Einführung des Chipbezahlsystems)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokumente die zur Au…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswahl des neuen Mensabetreibers an der Oberschule Kurt-Schuhmacher-Allee (KSA) zum Schuljahr 2023/24 [#289651]
Datum
6. Oktober 2023 13:09
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente die zur Auswahl und zum Vertragsverhältnis des aktuellen (Zeitpunkt 29.09.2023) Caterers der Mensa der Oberschule Kurt-Schumacher-Allee geführt haben, insbesondere - die Anforderungen der Schule an die Ausschreibung - den vollständigen Ausschreibungstext - die eingegangenen Angebote - die Begründung der Entscheidung - den gültigen Vertragstext inklusive aller etwaigen Nebenabsprachen - die bisherige Kommunikation mit dem ausgewählten Caterer bezüglich möglicher Minderleistungen (Qualität des Essen, verspätete Einführung des Chipbezahlsystems)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289651/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
6. Oktober 2023 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#289651] Sehr << Anrede >> vielen Dank fü…
An Senatorin für Kinder und Bildung Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#289651]
Datum
6. Oktober 2023 15:57
An
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückantwort, leider führt der von Ihnen angegebene Verweis nicht zu einem Dokument. Ich vermute es handelt sich dabei um die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz vom 1. August 2006 (Zu finden unter https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/verordnung-ueber-die-gebuehren-und-auslagen-nach-dem-bremer-informationsfreiheitsgesetz-vom-1-august-2006-67772.) andernfalls bitte ich um den Verweis auf die aktuelle Gebührenordnung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289651 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289651/
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigk…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen
Datum
6. Oktober 2023 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihr Antrag ist zuständigkeitshalber an mich weiter geleitet worden. Dies bestätige ich gerne. Da Anfragen auch Kosten auslösen können, bin ich berechtigt, Ihnen diese in Rechnung zu stellen. Für die nach § 10 Absatz 4 des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes möglichen Kosten empfehle ich Ihnen, zunächst unter : https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.67772.de zu recherchieren. Ihr Anliegen wird von mir an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und geprüft. Sobald mir ein Ergebnis vorliegt, werde ich mich mit Ihnen wieder in Verbindung setzen. Mit freundlichem Gruß

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Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
AW: [EXTERN] AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#289651] Guten Tag << Antragstelle…
Von
Senatorin für Kinder und Bildung Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] AW: Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei Bildung Bremen [#289651]
Datum
10. Oktober 2023 09:31
Status
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich danke Ihnen für den Hinweis! Der Link sollte tatsächlich auf die Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz verweisen. Ich habe diese hier angefügt, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen. Mit freundlichen Grüßen