Auswahl Prüfungsthemen

Ich bitte um die Verfahrensweisung zur Auswahl von Prüfungsinhalten für das Medizinstudium in Deutschland.
Hintergrund der Frage: die Approbationsordnung regelt dies nur sehr grob durch Vorgabe der Fächer. Im Jahr 2021 erhielten in Deutschland mind. 300.000 Menschen die Diagnose MECFS kodiert nach Auskunft der KV. Trotz der Häufigkeit findet sich diese Erkrankung bislang nicht als Prüfungsthema usw.
Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2023
  • Frist
    29. August 2023
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Susanne Bodemann
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Verfahrensweisung…
An Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Auswahl Prüfungsthemen [#284672]
Datum
25. Juli 2023 20:09
An
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Verfahrensweisung zur Auswahl von Prüfungsinhalten für das Medizinstudium in Deutschland. Hintergrund der Frage: die Approbationsordnung regelt dies nur sehr grob durch Vorgabe der Fächer. Im Jahr 2021 erhielten in Deutschland mind. 300.000 Menschen die Diagnose MECFS kodiert nach Auskunft der KV. Trotz der Häufigkeit findet sich diese Erkrankung bislang nicht als Prüfungsthema usw. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 284672 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284672/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihr Anliegen wurde zur Bearbeitung an mich weitergeleitet. Ich bin bemüht, Ihre Anfra…
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Betreff
Ihre Anfrage #284672 Auswahl Prüfungsthemen - Bitte um kurzes Telefonat
Datum
10. August 2023 19:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
5,4 KB


Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihr Anliegen wurde zur Bearbeitung an mich weitergeleitet. Ich bin bemüht, Ihre Anfrage möglichst umfassend zu beantworten, benötige hierfür jedoch weitere Informationen und schlage ein kurzes Telefonat vor. Sie erreichen mich im Büro unter 06131-2813-530. Selbstverständlich rufe ich Sie gerne an, wenn Sie dies wünschen. Mit freundlichen Grüßen

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Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Sehr geehrte Frau Bodemann, Bisher konnte ich noch keine weiterführenden Informationen von Ihnen erhalten und wer…
Von
Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Betreff
WG: Ihre Anfrage #284672 Auswahl Prüfungsthemen - Bitte um kurzes Telefonat
Datum
21. August 2023 12:45
Status
image001.jpg
3,4 KB


Sehr geehrte Frau Bodemann, Bisher konnte ich noch keine weiterführenden Informationen von Ihnen erhalten und werde versuchen, Ihre Anfrage möglichst umfassend zu beantworten: Die medizinischen Staatsexamina werden entsprechend der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) durchgeführt und sollen gemäß Masterplan Medizinstudium 2020 kompetenzorientiert gestaltet werden. Die Rechtsgrundlage der medizinischen Staatsexamina bildet die ÄAppO, für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung insbesondere §§ 14, 28 und Anlage 15 zu § 28 Absatz 3 Satz 2, die Bundeärzteordnung (BÄO), sowie die aktuell gültige Fassung des Gegenstandskataloges für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (GK). Die Aufgaben für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung werden von medizinischen Experten, den sog. Sachverständigen erstellt. Die Sachverständigen werden auf Vorschlag der medizinischen Fakultäten und der medizinischen Fachgesellschaften ernannt und diesen obliegt der primäre fachlich-inhaltliche Input für die Auswahl der Prüfungsthemen und die Erstellung der Prüfungsaufgaben. Das Thema "Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatique-Syndrom" (CSF/ME) wurde bisher (noch) nicht von den Sachverständigen als Prüfungsthema für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ausgewählt. Ich hoffe, Ihre Anfrage hiermit beantwortet zu haben und stehe Ihnen für eventuelle Rückfragen unter 06131-2813-530 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen