Auswahl von Geschwindigkeitsmeßstellen

Nach welchen Kriterien wird durch die Polizei in Sachsen- Anhalt festgelegt, an welcher Stelle die Geschwindigkeit im fließenden Verkehr gemessen wird ? Durch wen und unter wessen Beteiligung wird ein Messtellenverzeichnis geführt ? Steht es einzelnen Beamten frei , unter den Meßorten zu wählen ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Juni 2023
  • Frist
    14. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
Holger Wahl
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach welchen Kriterie…
An Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg Details
Von
Holger Wahl
Betreff
Auswahl von Geschwindigkeitsmeßstellen [#280977]
Datum
12. Juni 2023 18:57
An
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welchen Kriterien wird durch die Polizei in Sachsen- Anhalt festgelegt, an welcher Stelle die Geschwindigkeit im fließenden Verkehr gemessen wird ? Durch wen und unter wessen Beteiligung wird ein Messtellenverzeichnis geführt ? Steht es einzelnen Beamten frei , unter den Meßorten zu wählen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Holger Wahl Anfragenr: 280977 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280977/ Postanschrift Holger Wahl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Holger Wahl

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Sehr geehrter Herr Wahl, leider können wir zur Polizeiarbeit keine Aussagen treffen. Bitte wenden Sie sich dazu …
Von
Ordnungsamt und Bürgerservice/Bußgeldstelle Magdeburg
Betreff
Antw: Auswahl von Geschwindigkeitsmeßstellen [#280977]
Datum
14. Juni 2023 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Wahl, leider können wir zur Polizeiarbeit keine Aussagen treffen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Polizeidirektion. Landeshauptstadt Magdeburg - Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt Bußgeldstelle i.A. [geschwärzt] Wir verweisen auf die Rechte der Bürger aufgrund der Bestimmungen der EU-DSGVO https://dsgvo-gesetz.de/, insb. auf Art. 15-18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung). Informationen gemäß Art. 13 finden Sie unter: www.magdeburg.de/Datenschutz-BuergerService Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und die Rechte bei der Verarbeitung der Daten können Sie im Internet unter www.magdeburg.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von dem Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Magdeburg, den Sie unter der Anschrift Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Magdeburg, Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg, E-Mail: [geschwärzt], Tel. Behördennummer 115 oder +49 391 540 2531 ( tel://+493915402531/) erreichen können. Hinweis: E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne elektronische Signatur. Bei der Kommunikation über E-Mail ist zu beachten, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden können. Vertrauliche Daten, form- und fristgebundene Anträge, Widersprüche und Erklärungen gegenüber der Landeshauptstadt Magdeburg können auf diesem Wege nicht abgegeben werden. Bitte beachten Sie hierfür die gegebenen Hinweise zur elektronischen Kommunikation im Impressum auf www.magdeburg.de. Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet. >>> "Holger Wahl [#280977]" <[geschwärzt]> Montag, 12. Juni 2023 18:57 >>> Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach welchen Kriterien wird durch die Polizei in Sachsen- Anhalt festgelegt, an welcher Stelle die Geschwindigkeit im fließenden Verkehr gemessen wird ? Durch wen und unter wessen Beteiligung wird ein Messtellenverzeichnis geführt ? Steht es einzelnen Beamten frei , unter den Meßorten zu wählen ? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]