Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrter Herr Wahl,
leider können wir zur Polizeiarbeit keine Aussagen treffen. Bitte
wenden Sie sich dazu an die Polizeidirektion.
Landeshauptstadt Magdeburg
- Die Oberbürgermeisterin -
Fachbereich Bürgerservice und Ordnungsamt
Bußgeldstelle
i.A.
[geschwärzt]
Wir verweisen auf die Rechte der Bürger aufgrund der Bestimmungen der
EU-DSGVO
https://dsgvo-gesetz.de/, insb. auf Art. 15-18 (Recht auf
Einschränkung der Verarbeitung).
Informationen gemäß Art. 13 finden Sie unter:
www.magdeburg.de/Datenschutz-BuergerService
Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und die Rechte
bei der Verarbeitung der Daten können Sie im Internet unter
www.magdeburg.de abrufen. Alternativ erhalten Sie diese Informationen
auch von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder von dem
Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Magdeburg, den Sie unter
der Anschrift Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Magdeburg,
Julius-Bremer-Straße 8-10, 39104 Magdeburg, E-Mail:
[geschwärzt], Tel. Behördennummer 115 oder
+49 391 540 2531
( tel://+493915402531/)
erreichen können.
Hinweis: E-Mail-Adresse nur für formlose Mitteilungen ohne
elektronische Signatur. Bei der Kommunikation über E-Mail ist zu
beachten, dass die Informationen auf dem Transportweg von Unbefugten zur
Kenntnis genommen, verfälscht oder gelöscht werden können. Vertrauliche
Daten, form- und fristgebundene Anträge, Widersprüche und Erklärungen
gegenüber der Landeshauptstadt Magdeburg können auf diesem Wege nicht
abgegeben werden. Bitte beachten Sie hierfür die gegebenen Hinweise zur
elektronischen Kommunikation im Impressum auf
www.magdeburg.de. Diese
E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen
enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail
irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und
vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte
Weitergabe dieser E-Mail sind nicht gestattet.
>>> "Holger Wahl [#280977]" <
[geschwärzt]> Montag,
12. Juni 2023 18:57 >>>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach welchen Kriterien wird durch die Polizei in Sachsen- Anhalt
festgelegt, an welcher Stelle die Geschwindigkeit im fließenden Verkehr
gemessen wird ? Durch wen und unter wessen Beteiligung wird ein
Messtellenverzeichnis geführt ? Steht es einzelnen Beamten frei , unter
den Meßorten zu wählen ?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem
Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit
Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach
dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen
im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte
ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der
voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG
möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich,
spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn
an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten
an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten,
ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um
Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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