Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste

Die Scoringrangfolge für die Auswahl der Breitbandförderprojekte für alle abgeschlossenen Aufrufe, inklusive Punktzahl und Angabe der Auswahlgrenze

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Oktober 2016
  • Frist
    15. November 2016
  • 0 Follower:innen
Peter Thoms
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Scoringrangf…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Thoms
Betreff
Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste [#18070]
Datum
13. Oktober 2016 07:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Scoringrangfolge für die Auswahl der Breitbandförderprojekte für alle abgeschlossenen Aufrufe, inklusive Punktzahl und Angabe der Auswahlgrenze
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Peter Thoms <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Peter Thoms
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Thoms, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - HO 1824 Breitbandförderung - Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste [#18070]
Datum
17. Oktober 2016 11:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thoms, vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Peter Thoms
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie die Unterlagen an Thoms Feldmannstr. 36 66119 Saarbrücken Mit fr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Thoms
Betreff
AW: Az.: K 14 - HO 1824 Breitbandförderung - Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste [#18070]
Datum
22. Oktober 2016 10:38
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie die Unterlagen an Thoms Feldmannstr. 36 66119 Saarbrücken Mit freundlichen Grüßen Peter Thoms Anfragenr: 18070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Thoms
Peter Thoms
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Thoms
Betreff
AW: AW: Az.: K 14 - HO 1824 Breitbandförderung - Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste [#18070]
Datum
23. November 2016 12:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste“ vom 13.10.2016 (#18070) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Peter Thoms Anfragenr: 18070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Thoms
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Thoms, bezugnehmend auf Ihre Mail vom 23.11.2016 teile ich Ihnen mit, dass wir Sie leider unte…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
Az.: K 14 - HO 1824 Breitbandförderung - Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste [#18070] - IFG-Anfrage
Datum
29. November 2016 11:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Thoms, bezugnehmend auf Ihre Mail vom 23.11.2016 teile ich Ihnen mit, dass wir Sie leider unter der von Ihnen mit Email vom 22.10.2016 mitgeteilten Adresse Thoms, postalisch nicht erreichen konnten. Insoweit bitte ich Sie erneut, uns Ihre Anschrift zu übermitteln. Ohne eine valide Anschrift kann der Vorgang hier nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Thoms
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Peter Thoms
Betreff
AW: Az.: K 14 - HO 1824 Breitbandförderung - Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste [#18070] - IFG-Anfrage [#18070]
Datum
23. Februar 2017 16:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswahlgrenze für Breitbandförderung, Scoringrangliste“ vom 13.10.2016 (#18070) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 101 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte schicken Sie den elektronischen Ausdruck geschwärzt an genannte e-Mail-Adresse. Personenbezogene Daten und Papierform sind nicht relevant. Unerfüllte Anforderungen des EGovG sind nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen Peter Thoms Anfragenr: 18070 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Peter Thoms