Ausweise für Honorarkonsuln in NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- ein Muster der Vorder- und Rückseite eines Ausweises für Honorarkonsuln in NRW.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausweise für Honorarkonsuln in NRW [#284128]
Datum
17. Juli 2023 20:54
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - ein Muster der Vorder- und Rückseite eines Ausweises für Honorarkonsuln in NRW. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284128/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Fax Sendebericht Fax-Sendebericht
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Fax Sendebericht
Datum
24. Juli 2023
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
geschwärzt
215,2 KB
Fax-Sendebericht
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ausweise für Honorarkonsuln in NRW“ [#284128]
Datum
23. August 2023 16:48
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/284128/ Mit Email vom 22.08.2023 beantragte ich nach dem IFG NRW eine Auskunft über Ausweise für Honorarkonsuln in NRW. Am 26.07.2023 versendete ich die Anfrage zusätzlich per Fax an die Faxnummer +4902118371509 des Referats ZB 2 (Justitiariat) der Staatskanzlei NRW. Einen FAX-Sendedbericht meiner Anfrage finden Sie unter dem Fragdenstaat Link. Somit erfolgte spätestens am 26.07.2023 der Zugang meiner Anfrage. Es erfolgte keine Eingangsbestätigung. Eine Zwischennachricht mit Hinweis auf eine Verzögerung der Anfrage blieb ebenfalls aus. Bitte weisen Sie die STK NRW auf die Monatsfrist nach § 5 Abs. 2 S. 1 IFG NRW hin. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 284128.pdf - 2023-07-24_1-document.pdf Anfragenr: 284128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284128/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Ausweise für Honorarkonsuln in NRW“ [#284128]
Datum
24. August 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.08.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.1.16-6088/23, Antrag auf Informationszugang: Ausweise für Honorarkunsuln in NRW Mein AZ: [geschwä…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.1.16-6088/23, Antrag auf Informationszugang: Ausweise für Honorarkunsuln in NRW
Datum
31. August 2023 10:22
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 17.07.2023 auf Informationszugang, hier: Ausweise für Honorarkunsuln in NRW Sehr [geschwärzt], ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> in der o. g. Sache erhalten Sie anliegend die Antwort auf Ihren IFG-Antra…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ausweise für Honorarkonsuln in NRW [#284128]
Datum
21. September 2023 17:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der o. g. Sache erhalten Sie anliegend die Antwort auf Ihren IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die STK NRW hat inzwischen geantwortet. Sie können damit die Vermittlung schließen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausweise für Honorarkonsuln in NRW [#284128]
Datum
21. September 2023 23:12
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die STK NRW hat inzwischen geantwortet. Sie können damit die Vermittlung schließen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284128/