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Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland
Anfrage an:
Bundesrechnungshof
§ 4 (2) des Personalausweisgesetzes - PAuswG besagt: "Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland."
Prüft der Bundesrechnungshof, wie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Ausweise) vom Eigentümer finanziert wird?
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Dezember 2017
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12. Januar 2018
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