Ausweiskontrollen am Gate bei Einreisenden aus Griechenland

Es ist nunmehr dauergängig am Hamburger Flughafen zu beobachten, dass offensichtlich seit mehreren Jahren dauerhafte Personenkontrollen bei Einreisen aus Griechenland erfolgen, obwohl nationale Grenzen - gemäß dem Schengener Grenzkodex - nur bis zu einer Dauer von höchstens zwei Jahren wieder kontrolliert werden können.

Die in diesem Zusammenhang stehenden polizeilichen Maßnahmen entsprechen somit nicht den Schengen-Regularien. Zumal die in Verantwortung stehenden Fluggesellschaften eigene Identitäts-Vorkontrollen durchführen und ergänzend hierzu eine nochmalige Identitätsfeststellung mit dem Abgleich der Buchungsangaben mit dem Personaldokument vor dem Bordzugang erfolgt.

Eine Identifizierungslücke die eine dauerhafte Aussetzung der Stichproben oder Kontrollen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität rechtfertigen würden, ist nicht erkennbar. Außerdem ist nicht erkennbar, dass das Funktionieren des Schengen-Raums an sich in Gefahr ist, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen und die Schengen-Außengrenze durch eines der Mitgliedsländer trotz EU-Unterstützung nicht wirksam geschützt wird.

Darüberhinaus wird den einreisenden Personen nicht erläutert, warum sie einer grenzpolizeilichen Maßnahme ausgesetzt werden. Vielmehr werden sie nur durch das Bordpersonal aufgefordert Ihre Personaldokumente gut sichtbar hochzuhalten und durch ein Spalier von mehreren uniformierten und zivilen Beamten zu gehen. Ein Hinweis auf § 22 Absatz 1a BPolG in Verbindung mit lageunabhängigen, mehrjährigen Kontrollen aller Passagiere entspricht nicht dem Schengenabkommen.

Daraus ableitend stelle ich Ihnen die nachfolgenden Fragen mit der Bitte um eine zeitnahe und nachvollziehbare Antwort:

1. Werden am Flughafen Hamburg bei allen ankommenden Flügen aus Griechenland direkt am Gate Ausweiskontrollen/"Dokumentensichtungen" bei allen ankommenden Passagieren vorgenommen?


2. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie mir bitte eine Aufstellung nach Monaten zu, wie oft im Zeitraum 01. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 bei ankommenden Flügen aus Griechenland direkt am Gate Ausweiskontrollen/"Dokumentensichtungen" bei den ankommenden Passagieren vorgenommen wurden.


3. Wie viele Einreisen ohne die notwendigen Papiere wurden im gleichen Zeitraum durch diese Kontrollen festgestellt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2023
  • Frist
    22. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausweiskontrollen am Gate bei Einreisenden aus Griechenland [#270681]
Datum
18. Februar 2023 12:19
An
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Es ist nunmehr dauergängig am Hamburger Flughafen zu beobachten, dass offensichtlich seit mehreren Jahren dauerhafte Personenkontrollen bei Einreisen aus Griechenland erfolgen, obwohl nationale Grenzen - gemäß dem Schengener Grenzkodex - nur bis zu einer Dauer von höchstens zwei Jahren wieder kontrolliert werden können. Die in diesem Zusammenhang stehenden polizeilichen Maßnahmen entsprechen somit nicht den Schengen-Regularien. Zumal die in Verantwortung stehenden Fluggesellschaften eigene Identitäts-Vorkontrollen durchführen und ergänzend hierzu eine nochmalige Identitätsfeststellung mit dem Abgleich der Buchungsangaben mit dem Personaldokument vor dem Bordzugang erfolgt. Eine Identifizierungslücke die eine dauerhafte Aussetzung der Stichproben oder Kontrollen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität rechtfertigen würden, ist nicht erkennbar. Außerdem ist nicht erkennbar, dass das Funktionieren des Schengen-Raums an sich in Gefahr ist, weil außergewöhnliche Umstände vorliegen und die Schengen-Außengrenze durch eines der Mitgliedsländer trotz EU-Unterstützung nicht wirksam geschützt wird. Darüberhinaus wird den einreisenden Personen nicht erläutert, warum sie einer grenzpolizeilichen Maßnahme ausgesetzt werden. Vielmehr werden sie nur durch das Bordpersonal aufgefordert Ihre Personaldokumente gut sichtbar hochzuhalten und durch ein Spalier von mehreren uniformierten und zivilen Beamten zu gehen. Ein Hinweis auf § 22 Absatz 1a BPolG in Verbindung mit lageunabhängigen, mehrjährigen Kontrollen aller Passagiere entspricht nicht dem Schengenabkommen. Daraus ableitend stelle ich Ihnen die nachfolgenden Fragen mit der Bitte um eine zeitnahe und nachvollziehbare Antwort: 1. Werden am Flughafen Hamburg bei allen ankommenden Flügen aus Griechenland direkt am Gate Ausweiskontrollen/"Dokumentensichtungen" bei allen ankommenden Passagieren vorgenommen? 
2. Falls dies nicht der Fall sein sollte, senden Sie mir bitte eine Aufstellung nach Monaten zu, wie oft im Zeitraum 01. September 2022 bis einschließlich 28. Februar 2023 bei ankommenden Flügen aus Griechenland direkt am Gate Ausweiskontrollen/"Dokumentensichtungen" bei den ankommenden Passagieren vorgenommen wurden. 
3. Wie viele Einreisen ohne die notwendigen Papiere wurden im gleichen Zeitraum durch diese Kontrollen festgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270681/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
20230222_210205_018_ Ihre Anfrage an die Bundespolizei vom 18.02.2023 Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Öf…
Von
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Betreff
20230222_210205_018_ Ihre Anfrage an die Bundespolizei vom 18.02.2023
Datum
22. Februar 2023 08:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Öffentlichkeitsarbeit ÖA - 21 02 05_018 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Bundespolizei. Grundsätzlich ergibt sich das wahrgenommene Befragungsrecht aus § 22 I a Bundespolizeigesetz. Danach kann zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreisen in das Bundesgebiet die Bundespolizei u.a. in einer Einrichtung eines Verkehrsflughafens mit grenzüberschreitendem Verkehr jede Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzübertrittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden. Gemäß Artikel 23 Schengener Grenzkodex (SGK) sind stichprobenartige Maßnahmen schengenkonform und zulässig. Diese stichprobenartigen Befragungen werden auch am Flughafen Hamburg bei verschiedenen Intraschengenflügen, u.a. auch aus Griechenland, nach polizeilichen Lageerkenntnissen durchgeführt. Diese Befragungen unterscheiden sich in Ihrer Durchführung deutlich von der Grenzübertrittskontrolle, die gemäß Artikel 8 SGK an den Schengenaußengrenzen durchgeführt werden müssen. Aus einsatztaktischen Gründen kann ich Ihnen keine detaillierteren Auskünfte zu Ihren Fragen 1 - 3 geben und bitte diesbezüglich um Ihr Verständnis. Das Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) findet hier keine Anwendung, da es seine Gültigkeit auf Behörden nach dem Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) entfaltet. Die Bundespolizei gehört als Bundesbehörde nicht dazu. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort dennoch weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>