Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen

Bitte teilen sie mir mit, aufgrund welcher außergewöhnlichen Gefahrenlage der straßenbegleitende Gehweg entlang der L50 Ortsdurchfahrt Schönkirchen zugleich als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist.
Radfahrenden wird dadurch verboten, auf der gut ausgebauten Straße zu fahren.
Gleichzeitig wird ihnen sowie zu Fuß gehenden zugemutet, sich einen Gehweg zu teilen, der in seiner Bauart so nicht von den ERA 2010 vorgesehen ist. Im Bereich der Bushaltestelle Linas DIek z.B. grenzen uneinsehbare Grundstückszufahrten mit 2 m hohen Hecken an der einen Seite und längsparkende Autos ohne Sicherheitstrennstreifen auf der anderen Seite unmittelbar an den ohnehin zu schmalen Geh- und Radweg.

Ergebnis der Anfrage

Der Kreis Plön verweist in seinem Antwortschreiben auf Messungen aus dem Jahr 2016, die eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 678 KFZ/h ergeben habe. Eine Auswertung der Messungen ist nicht beigefügt. Ungewöhnlich hoch sei auch der Anteil des Schwerlastverkehrs und des Kolonnenverkehrs -was auch immer das ist. Auch hierfür werden keine Protokolle der Zählung mitgeliefert. Dies sei u.a. begründet durch die Erweiterung des Gewerbegebiets und die Zufahrt Pahlblöken. (die ja 2016 noch gar nicht existierte)

Daraus zieht der Kreis nach Lesen der ERA 2010, Abs. 3.1 den Schluss, dass Mischverkehr bei der vorliegenden Verkehrsstärke und Fahrbahnbreite problematisch ist.

Damit ist die Sache für den Kreis erledigt: Der Radverkehr muss von der Straße.

Im Folgenden weist der Kreis noch darauf hin, dass er den Zustand offensichtlich nicht zu ändern gedenkt: "Aufgrund dessen würde eine Aufhebung der Benutzungspflicht ein erhöhtes Gefahrenpotential für Radfahrer bedeuten."

Ich denke, dass dann wohl der übliche Weg der Antrag auf Neubescheidung und ggfs. daraus folgend die Verpflichtungsklage sein wird.

Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Entscheidung des Kreises gibt es jedenfalls eine Menge. Man hätte ja nur mal die ERA 2010 ein paar Sätze weiter lesen müssen. Ich würde mich freuen, falls sich Gleichgesinnte dazu finden würden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2023
  • Frist
    28. Juli 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen sie mir mit, aufgrund we…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
Datum
26. Juni 2023 11:54
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen sie mir mit, aufgrund welcher außergewöhnlichen Gefahrenlage der straßenbegleitende Gehweg entlang der L50 Ortsdurchfahrt Schönkirchen zugleich als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist. Radfahrenden wird dadurch verboten, auf der gut ausgebauten Straße zu fahren. Gleichzeitig wird ihnen sowie zu Fuß gehenden zugemutet, sich einen Gehweg zu teilen, der in seiner Bauart so nicht von den ERA 2010 vorgesehen ist. Im Bereich der Bushaltestelle Linas DIek z.B. grenzen uneinsehbare Grundstückszufahrten mit 2 m hohen Hecken an der einen Seite und längsparkende Autos ohne Sicherheitstrennstreifen auf der anderen Seite unmittelbar an den ohnehin zu schmalen Geh- und Radweg.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282504/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landrat des Kreises Plön
Sehr [geschwärzt], ich habe Ihre Email zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb für Straßen Schleswig- Holstein S…
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Betreff
WG: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
Datum
27. Juni 2023 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich habe Ihre Email zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb für Straßen Schleswig- Holstein Standort Rendsburg weitergeleitet. Ich bitte um Verständnis, dass Anfragen zu Landesstraßen nicht von der Kreisverwaltung Plön beantwortet werden. [geschwärzt] Hauptamt Abteilung für Gebäude u. Liegenschaftsmanagement Kreisverwaltung Plön Hamburger Str. 17/18 Haus A, Zimmer 424 24306 Plön Tel. 04522 / [geschwärzt] [geschwärzt]
Der Landrat des Kreises Plön
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende E-Mail wurde mir zuständigkeitshalber zugleitet. Die Be…
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Betreff
AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
Datum
14. Juli 2023 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre nachstehende E-Mail wurde mir zuständigkeitshalber zugleitet. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird aufgrund Vielzahl der hier vorliegenden Anfragen und Anträge noch eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, [geschwärzt], ich bin verwirrt. In der ersten Antwort von Herrn [geschwärzt] hieß es noch deutlich: &…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
Datum
20. Juli 2023 18:56
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, [geschwärzt], ich bin verwirrt. In der ersten Antwort von Herrn [geschwärzt] hieß es noch deutlich: "Ich bitte um Verständnis, dass Anfragen zu Landesstraßen nicht von der Kreisverwaltung Plön beantwortet werden." Weshalb meine Anfrage an den LBV in Rendsburg weitergeleitet wurde. Ich freue mich, dass Sie sich jetzt zuständig fühlen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 282504 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
Datum
7. August 2023 20:58
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen“ vom 26.06.2023 (#282504) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Dass die Anfrage erst zum LBV weitergeleitet wurde, ist nicht fristverlängernd. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Der Landrat des Kreises Plön
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug zu Ihrer Anfrage vom 07.08.2023. Ihre Anfrage be…
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Betreff
AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
Datum
10. August 2023 17:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug zu Ihrer Anfrage vom 07.08.2023. Ihre Anfrage befindet sich in der Bearbeitung. Sie werden so schnell wie möglich eine Rückmeldung von mir erhalten. Entschuldigen Sie die zeitliche Verzögerung. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat des Kreises Plön
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug zu Ihrer Anfrage vom 26.06.2023. Anliegend erhal…
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Betreff
AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
Datum
17. August 2023 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit nehme ich Bezug zu Ihrer Anfrage vom 26.06.2023. Anliegend erhalten Sie die von Ihnen schriftlich angeforderten Informationen. Ich entschuldige die verspätete Beantwortung Ihrer Anfrage und hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag auf Neubescheidung Sehr geehr...., wie telefonisch besprochen erhalten Sie hiermit den Antrag auf Neubesch…
An Der Landrat des Kreises Plön Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Neubescheidung
Datum
3. September 2023
An
Der Landrat des Kreises Plön
Status
Sehr geehr...., wie telefonisch besprochen erhalten Sie hiermit den Antrag auf Neubescheidung bezüglich der Radverkehrsführung an der L50, OD Schönkirchen. So, wie der Radweg zur Zeit dargestellt ist, ist er nicht geeignet, einen sicheren und zügigen Radverkehr zu gewährleisten und so den Zielen des Radverkehrskonzepts des Kreises Plön und der Radstrategie Schlewig-Holstein näher zu kommen. Nach meiner Anfrage über Fragdenstaat.de habe ich über den ADFC erfahren, dass bereits ein Jahr vorher von Herrn ... ein Antrag mit der gleichen Zielsetzung gestellt wurde. Die Antwort des Kreises darauf liegt mir inzwischen vor, aber auch darin kann ich keine ausreichenden Argumente für die Ausweisung der Benutzungspflicht erkennen. Da der kombinierte Geh- und Radweg u.a. im Verlauf der OD Schönkirchen noch in diesem Jahr oberflächlich saniert werden soll, bitte ich darum, diesen Antrag mit einer besonderen Dringlichkeit zu bearbeiten. Sinnvoll erscheint es mir, im Sinne von Absatz 28 der VwV-StVO, sich dort einmal zu einem gemeinsamen Ortstermin zu treffen. "III. Über die Anordnung von benutzungspflichtigen Radwegen durch die Zeichen 237, 240 oder 241 entscheidet die Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung der Straßenbaubehörde und der Polizei. In die Entscheidung ist, soweit örtlich vorhanden, die flächenhafte Radverkehrsplanung der Gemeinden und Träger der Straßenbaulast einzubeziehen. Auch kann sich empfehlen, zusätzlich Sachkundige aus Kreisen der Radfahrer, der Fußgänger und der Kraftfahrer zu beteiligen." Das unterschriebene Original geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]

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Der Landrat des Kreises Plön
Die Prüfung der vor Ort angeordneten Beschilderung hinsichtlich der Radverkehrsführung innerhalb der OD Schönkirch…
Von
Der Landrat des Kreises Plön
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
anordnung-l50-od-schoeki.png
44,2 KB


Die Prüfung der vor Ort angeordneten Beschilderung hinsichtlich der Radverkehrsführung innerhalb der OD Schönkirchen ist abgeschlossen. Die Verkehrskommission hat nach Durchführung einer Ortsbesichtigung entschieden, dass die Radwegebenutzungspflicht (Z 240) aufgehoben werden kann. Diese wird nunmehr ersetzt durch die Zeichenkombination Z 239 (Gehweg) / ZZ 1022-10 (Radverkehr frei). Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist ergangen. Die Straßenbaulastträger wurden gemäß ihrer Zuständigkeit gebeten, die Änderungen der Beschilderung im Streckenverlauf der OD vorzunehmen.