Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen
Bitte teilen sie mir mit, aufgrund welcher außergewöhnlichen Gefahrenlage der straßenbegleitende Gehweg entlang der L50 Ortsdurchfahrt Schönkirchen zugleich als benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen ist.
Radfahrenden wird dadurch verboten, auf der gut ausgebauten Straße zu fahren.
Gleichzeitig wird ihnen sowie zu Fuß gehenden zugemutet, sich einen Gehweg zu teilen, der in seiner Bauart so nicht von den ERA 2010 vorgesehen ist. Im Bereich der Bushaltestelle Linas DIek z.B. grenzen uneinsehbare Grundstückszufahrten mit 2 m hohen Hecken an der einen Seite und längsparkende Autos ohne Sicherheitstrennstreifen auf der anderen Seite unmittelbar an den ohnehin zu schmalen Geh- und Radweg.
Ergebnis der Anfrage
Der Kreis Plön verweist in seinem Antwortschreiben auf Messungen aus dem Jahr 2016, die eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 678 KFZ/h ergeben habe. Eine Auswertung der Messungen ist nicht beigefügt. Ungewöhnlich hoch sei auch der Anteil des Schwerlastverkehrs und des Kolonnenverkehrs -was auch immer das ist. Auch hierfür werden keine Protokolle der Zählung mitgeliefert. Dies sei u.a. begründet durch die Erweiterung des Gewerbegebiets und die Zufahrt Pahlblöken. (die ja 2016 noch gar nicht existierte)
Daraus zieht der Kreis nach Lesen der ERA 2010, Abs. 3.1 den Schluss, dass Mischverkehr bei der vorliegenden Verkehrsstärke und Fahrbahnbreite problematisch ist.
Damit ist die Sache für den Kreis erledigt: Der Radverkehr muss von der Straße.
Im Folgenden weist der Kreis noch darauf hin, dass er den Zustand offensichtlich nicht zu ändern gedenkt: "Aufgrund dessen würde eine Aufhebung der Benutzungspflicht ein erhöhtes Gefahrenpotential für Radfahrer bedeuten."
Ich denke, dass dann wohl der übliche Weg der Antrag auf Neubescheidung und ggfs. daraus folgend die Verpflichtungsklage sein wird.
Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Entscheidung des Kreises gibt es jedenfalls eine Menge. Man hätte ja nur mal die ERA 2010 ein paar Sätze weiter lesen müssen. Ich würde mich freuen, falls sich Gleichgesinnte dazu finden würden.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Juni 2023
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28. Juli 2023
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- Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
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- 26. Juni 2023 11:54
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- WG: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
- Datum
- 27. Juni 2023 08:44
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- AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
- Datum
- 14. Juli 2023 10:56
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- AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
- Datum
- 20. Juli 2023 18:56
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- AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
- Datum
- 7. August 2023 20:58
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- AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
- Datum
- 10. August 2023 17:24
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- AW: Ausweisung eines Gehwegs als benutzungspflichtiger Radweg an der L50 Schönberger Landstraße Ortsdurchfahrt Schönkirchen [#282504]
- Datum
- 17. August 2023 14:46
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..."Die Prüfung der vor Ort angeordneten Beschilderung hinsichtlich der Radverkehrsführung innerhalb der OD Schönkirchen ist abgeschlossen. Die Verkehrskommission hat nach Durchführung einer Ortsbesichtigung entschieden, dass die Radwegebenutzungspflicht (Z 240) aufgehoben werden kann. Diese wird nunmehr ersetzt durch die Zeichenkombination Z 239 (Gehweg) / ZZ 1022-10 (Radverkehr frei). Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung ist ergangen. Die Straßenbaulastträger wurden gemäß ihrer Zuständigkeit gebeten, die Änderungen der Beschilderung im Streckenverlauf der OD vorzunehmen."...
https://fragdenstaat.de/a/281488 Kiel, Dänische Straße
https://fragdenstaat.de/a/280593 Kreis RD, L255
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- Betreff
- Antrag auf Neubescheidung
- Datum
- 3. September 2023
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- Der Landrat des Kreises Plön
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- Datum
- 6. Februar 2024
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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