Auswertung des Bodengutachtens für die OU B104 Schwerin

Im Herbst 2022 wurden bodenkundliche Untersuchungen im Bereich der geplanten Trasse der OU B104 Schwerin (B104-G10-MV-T3-MV B 104 OU Schwerin) durchgeführt. Die Untersuchungen dienen der weiteren Planung und Ausschreibung des Inverstitionsvorhabens, und haben konkrete Auswirkung auf die geplanten Kostenentwicklung.
Bitte senden Sie mir das Bodengutachten und evt. auch die Auswertung mit den Auswirkungen auf die geplanten Kosten zu.

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  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    7. Januar 2023
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Bernd Köppl
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Bernd Köppl
Betreff
Auswertung des Bodengutachtens für die OU B104 Schwerin [#264729]
Datum
5. Dezember 2022 11:59
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Herbst 2022 wurden bodenkundliche Untersuchungen im Bereich der geplanten Trasse der OU B104 Schwerin (B104-G10-MV-T3-MV B 104 OU Schwerin) durchgeführt. Die Untersuchungen dienen der weiteren Planung und Ausschreibung des Inverstitionsvorhabens, und haben konkrete Auswirkung auf die geplanten Kostenentwicklung. Bitte senden Sie mir das Bodengutachten und evt. auch die Auswertung mit den Auswirkungen auf die geplanten Kosten zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bernd Köppl Anfragenr: 264729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264729/ Postanschrift Bernd Köppl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bernd Köppl

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