Auswertung von Datenträgern
Anfrage an:
Landesamt für Einwanderung
mit Bezug auf die Möglichkeit der Verwendung von Datenträgern zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit in § 48 Abs. 3 AufenthG, bitte ich um Auskunft darüber, in wie vielen Fällen das LEA:
* Datenträger in Beschlag genommen hat
* Datenträger ausgewertet hat
* Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gelöscht hat (i.S.v. § 48 Abs. 3a AufenthG).
für die Jahre 2022 und 2023
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Februar 2024
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5. März 2024
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