Auswertung von Datenträgern

mit Bezug auf die Möglichkeit der Verwendung von Datenträgern zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit in § 48 Abs. 3 AufenthG, bitte ich um Auskunft darüber, in wie vielen Fällen das LEA:

* Datenträger in Beschlag genommen hat
* Datenträger ausgewertet hat
* Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gelöscht hat (i.S.v. § 48 Abs. 3a AufenthG).

für die Jahre 2022 und 2023

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit Be…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertung von Datenträgern [#299087]
Datum
2. Februar 2024 20:39
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
mit Bezug auf die Möglichkeit der Verwendung von Datenträgern zur Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit in § 48 Abs. 3 AufenthG, bitte ich um Auskunft darüber, in wie vielen Fällen das LEA: * Datenträger in Beschlag genommen hat * Datenträger ausgewertet hat * Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gelöscht hat (i.S.v. § 48 Abs. 3a AufenthG). für die Jahre 2022 und 2023
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299087/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertung von Datenträgern“ vom 02.02.2024 (#299087) wurde von Ih…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswertung von Datenträgern [#299087]
Datum
9. März 2024 13:50
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswertung von Datenträgern“ vom 02.02.2024 (#299087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Kelly Bescherer

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Landesamt für Einwanderung
Sehr << Antragsteller:in >> für die zu späte Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Entschuldig…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
WG: Auswertung von Datenträgern [#299087]
Datum
16. März 2024 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für die zu späte Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage bitte ich um Entschuldigung. Sie ist allein kapazitären Gründen geschuldet. Ihre Anfrage nach dem IFG beantworte ich gerne. Bitte entnehmen Sie benötigten Angaben aus der nachstehenden Tabelle. Jahr Anzahl der Datenträger Datenträger ausgewertet Erkenntnisse aus dem Kernbereich der privaten Lebensgestaltung gelöscht 2022 16 16 0 2023 0 0 0 Die letzte Auswertung durch das Landesamt für Einwanderung (LEA) erfolgte im Dezember 2022. Die Auswertung von Datenträgern ist eingestellt. Daten, die den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen, wurden nicht zur Akte genommen. Dementsprechend mussten auch keine Daten aus der Akte gelöscht werden. Mit freundlichen Grüßen