Auswertung Zahlen der positiven PCR Tests

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Warum wird die Angabe des jeweiligen CT Wertes bei positiven PCR Testungen nicht in der Statistik mitangegeben? Man könnte das ja aus Gründen der Übersichtlichkeit in Cluster angeben. Z. B. CT Wert bis 15, 15-25, 26-30, 31-35 und größer 35.
Warum wurde bisher kein Schwellenwert festgelegt bei dem man auch die Kriterien der Quarantäne Anordnung anpasst. Es gibt ja mittlerweile Studien die klar sagen, daß bei einem CT Wert größer 35 zum Beispiel bei 96%der Fälle KEINE Ansteckung mehr vom Getesteten ausgeht.
Weiterhin frage ich mich, warum zum Beispiel die Studie aus Wuhan, mit über 2 Mio Menschen, die klar sagt, daß von asymptomatischen Infizierten keine relevante Ansteckungsgefahr ausgeht, nicht auch bei Ihnen öffentlich diskutiert und daraufhin auch die Empfehlung zur Quarantäne Anordnung nicht angepasst wird. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Warum wird der PCR Test, sowie er im Corman Drosten Paper beschrieben ist, und ja auch als Goldstandard festgelegt wurde, nicht aufgrund des Review von 22 angesehenen Wissenschaftlern, kritisch hinterfragt und öffentlich darüber diskutiert? Was ist der konkrete Grund für das RKI diesen Review der Experten nicht ernst zu nehmen?

Warum wird ausserdem nicht der zeitliche Ablauf des Corman Drosten Paper und des Peer Review durch Eurosurveillance kritisch hinterfragt. Insbesondere weil Prof. Drosten auch bei Eurosurveillance in den Entscheidungen teilweise mit involviert ist und dadurch eine Befangenheit nicht gänzlich auszuschließen ist. Oder haben Sie dort andere Informationen?

Weiterhin fordet Herr Olfert Landt, Teilnehmer der Corman Drosten Studie, das RKI aktiv zu mehr Mut auf, da bis zu 50% der positiven PCR Fälle nicht ansteckend sein könnten. Warum wird hier nicht von RKI drauf geantwortet?

Freue mich auf Ihre Rückmeldung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird die Anga…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertung Zahlen der positiven PCR Tests [#207391]
Datum
29. Dezember 2020 09:46
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird die Angabe des jeweiligen CT Wertes bei positiven PCR Testungen nicht in der Statistik mitangegeben? Man könnte das ja aus Gründen der Übersichtlichkeit in Cluster angeben. Z. B. CT Wert bis 15, 15-25, 26-30, 31-35 und größer 35. Warum wurde bisher kein Schwellenwert festgelegt bei dem man auch die Kriterien der Quarantäne Anordnung anpasst. Es gibt ja mittlerweile Studien die klar sagen, daß bei einem CT Wert größer 35 zum Beispiel bei 96%der Fälle KEINE Ansteckung mehr vom Getesteten ausgeht. Weiterhin frage ich mich, warum zum Beispiel die Studie aus Wuhan, mit über 2 Mio Menschen, die klar sagt, daß von asymptomatischen Infizierten keine relevante Ansteckungsgefahr ausgeht, nicht auch bei Ihnen öffentlich diskutiert und daraufhin auch die Empfehlung zur Quarantäne Anordnung nicht angepasst wird. Wie ist Ihre Meinung dazu? Warum wird der PCR Test, sowie er im Corman Drosten Paper beschrieben ist, und ja auch als Goldstandard festgelegt wurde, nicht aufgrund des Review von 22 angesehenen Wissenschaftlern, kritisch hinterfragt und öffentlich darüber diskutiert? Was ist der konkrete Grund für das RKI diesen Review der Experten nicht ernst zu nehmen? Warum wird ausserdem nicht der zeitliche Ablauf des Corman Drosten Paper und des Peer Review durch Eurosurveillance kritisch hinterfragt. Insbesondere weil Prof. Drosten auch bei Eurosurveillance in den Entscheidungen teilweise mit involviert ist und dadurch eine Befangenheit nicht gänzlich auszuschließen ist. Oder haben Sie dort andere Informationen? Weiterhin fordet Herr Olfert Landt, Teilnehmer der Corman Drosten Studie, das RKI aktiv zu mehr Mut auf, da bis zu 50% der positiven PCR Fälle nicht ansteckend sein könnten. Warum wird hier nicht von RKI drauf geantwortet? Freue mich auf Ihre Rückmeldung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207391 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207391/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.12.2020
Datum
4. Januar 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-272. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 29.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 29.12.2020
Datum
13. Januar 2021 17:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig. Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihre Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 1 Abs.1 S.1 i.V.m. § 2 Nr.1 IFG, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Die von Ihnen eigereichte Anfrage wird von uns im Weiteren daher als allgemeine Bürgeranfrage bearbeitet. Ihre Anfrage wurde an das zuständige Postfach <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Es besteht keine Mitteilungspflicht der Ct-Werte nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), somit erfolgt keine Mitteilung der Ct-Werte durch die Labore an das Robert Koch-Institut. Nähere Informationen zum Meldeweg erhalten Sie in unseren FAQs unter https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html . Angaben zur Vergleichbarkeit und Interpretation von Ct-Werten sind unter www.rki.de/covid-19-diagnostik zu finden. Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Nachfragen zu Ihrer Anfrage richten Sie bitte an das Postfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle eingehenden Nachrichten werden gelesen. Aufgrund der V…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: IFG 2020-272: Auswertung Zahlen der positiven PCR Tests [#207391]
Datum
19. Februar 2021 12:57
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Alle eingehenden Nachrichten werden gelesen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen können Anfragen aus der allgemeinen Öffentlichkeit derzeit nicht individuell beantwortet werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns auf die auch sehr zahlreichen Anfragen aus der Fachöffentlichkeit fokussieren müssen. Fachliche Anfragen sowie Anträge auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz und anderen Gesetzen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärztinnen und Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Anregungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nehmen wir aufmerksam zur Kenntnis und leiten sie ggf. an die zuständigen Stellen weiter. Wir danken Ihnen für den wissenschaftlichen Austausch, bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass wir kapazitätsbedingt nicht zu jedem Vorschlag einzeln Stellung nehmen können. Hinweise zu häufig gefragten Themen finden Sie hier: 1. Allgemeines 2. Fallzahlen 3. COVID-19-Impfung 4. Internationaler Reiseverkehr 5. Corona-Warn-App 6. Weitere Informationsquellen 1. Allgemeines: Fachliche Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Zu vielen Themen, u.a. Meldeweg, Diagnostik, Quarantäne, Mund-Nasen-Bedeckungen etc., gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen: www.rki.de/covid-19-faq. Einen guten Überblick gibt auch der Steckbrief: www.rki.de/covid-19-steckbrief. 2. Aktuelle Fallzahlen: Die an das RKI übermittelten Fallzahlen und die 7-Tage-Inzidenzen in Deutschland werden - nach Bundesland und Landkreisen - grafisch und tagesaktuell in einem Dashboard dargestellt (https://corona.rki.de). Unter www.rki.de/covid-19 > Daten zum Download finden Sie viele Datentabellen im Excel-Format. Der tägliche Situationsbericht enthält neben den Fallzahlen u.a. auch die aktuelle Zahl der Patienten in intensivmedizinischer Behandlung gemäß DIVI-Intensivregister und die Schätzung der Reproduktionszahl R: www.rki.de/covid-19-lagebericht. Jeden Dienstag werden hier zusätzliche epidemiologische Auswertungen bereitgestellt (u.a. Alter, Geschlecht, klinische Aspekte und Anteil Hospitalisierte pro Meldewoche; Infektionsumfeld von Ausbrüchen; Expositionsländer). Mittwochs werden Daten und Details zu den durchgeführten PCR-Tests veröffentlicht, siehe auch unter www.rki.de/covid-19-testzahlen. 3. COVID-19-Impfung: Umfangreiche Informationen zur COVID-19-Impfung sind auf den Internetseiten des RKI erhältlich unter www.rki.de/covid-19-impfen, dort finden Sie unter anderem die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), viele Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), den Aufklärungsbogen in verschiedenen Sprachen, Informationsmaterialien für Ärzte und Bürger und aktuelle Daten zu Impfquoten. Die Prüfung und Zulassung von Impfstoffen ist Aufgabe des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Informationen zu COVID-19-Impfstoffen (u.a. Zulassungsprozess, Impfstoffzusammensetzung, Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit) sind auf der Internetseite des PEI erhältlich unter www.pei.de/coronavirus. Auf der Internetseite des PEI sind auch die Fach- und Gebrauchsinformationen der zugelassenen Impfstoffe verlinkt (www.pei.de/impfstoffe). Die Durchführung der Impfungen wird von den Landesbehörden koordiniert. Informationen hierzu (z.B. Terminvergabe, Adressen der Impfzentren, Ansprechpartner) sind auf den Internetseiten Ihres Bundeslandes erhältlich. Ggf. können auch das Gesundheitsamt und die Kassenärztliche Vereinigung Auskunft geben. 4. Internationaler Reiseverkehr Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das RKI stellt die Liste lediglich auf seinen Internetseiten bereit: www.rki.de/covid-19-risikogebiete. Einen guten Überblick über die Regelungen für Einreisende aus Risikogebieten (Digitale Einreiseanmeldung, Testpflicht, Quarantäne) gibt das Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit unter www.rki.de/covid-19-bmg-merkblatt. Regelungen zur Quarantäne sind Sache der Bundesländer. Die jeweiligen Verordnungen und Allgemeinverfügungen, die in Ihrer Region gelten, finden Sie auf der Seite Ihres Bundeslandes: www.bundesregierung.de/breg-de/themen.... Reisewarnungen ins Ausland werden vom Auswärtige Amt ausgesprochen: www.auswaertiges-amt.de/de/service/fr.... 5. Corona-Warn-App: Haben Sie schon die Corona-Warn-App? Die App trägt dazu bei, Infektionsketten so rasch wie möglich zu unterbrechen und unterstützt somit die Gesundheitsämter bei der Kontaktpersonennachverfolgung. Nähere Informationen unter www.rki.de/cwa. 6. Weitere Informationsquellen: Informationen für Bürger und Bürgerinnen stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihren Internetseiten zur Verfügung: www.infektionsschutz.de/coronavirus. Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit: www.zusammengegencorona.de. Falls Sie COVID-19-typische Krankheitssymptome haben, kann Ihnen die CovApp helfen, die Notwendigkeit eines Arztbesuches oder Coronavirus-Tests besser einzuschätzen: https://covapp.rki.de. Die Nutzung dieser App ersetzt keine ärztliche Behandlung und erbringt keine diagnostische Leistung. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Das zuständige Gesundheitsamt kann über das Postleitzahl-Tool ermittelt werden unter: www.rki.de/mein-gesundheitsamt. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zum Thema Coronavirus erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 030 / 346 465 100. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert Sie: 0800 / 0117 722. Zum Teil bieten auch Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer eine telefonische Beratung an. Mit freundlichen Grüßen