Auswertungen/Statistiken des Zuschauerservice des RBB

Auswertungen/Statistiken des Zuschauerservice des RBB

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. August 2014
  • Frist
    13. September 2014
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswertungen/Statistiken des Zuschauerservice des RBB [#7058]
Datum
12. August 2014 22:53
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertungen/Statistiken des Zuschauerservice des RBB
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Lieber Herr Antragsteller/in, danke für Ihre Mail und das Interesse am rbb. Das Gesetz zur Förderung der Informat…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
WG: Auswertungen/Statistiken des Zuschauerservice des RBB [#7058]
Datum
18. August 2014 18:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Lieber Herr Antragsteller/in, danke für Ihre Mail und das Interesse am rbb. Das Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (IFG) ist vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Rundfunkfreiheit auf den rbb als Landesrundfunkanstalt nur sehr eingeschränkt, d. h. allein in dem Bereich anwendbar, in dem der rbb hoheitlich tätig wird. Sobald journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten berührt werden, scheidet ein Informationsrecht schon aus verfassungsrechtlichen Gründen aus. Da Ihr Auskunftsantrag nicht die hoheitliche Tätigkeit des rbb betrifft, können wir ihm leider nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen,