Auswertung/Statistik o.ä. der Bürgerbeauftragte der Saarländischen Landesregierung

Auswertung/Statistik o.ä. der Bürgerbeauftragte der Saarländischen Landesregierung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Oktober 2014
  • Frist
    28. November 2014
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertung/Sta…
An Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte Details
Von
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Betreff
Auswertung/Statistik o.ä. der Bürgerbeauftragte der Saarländischen Landesregierung [#7861]
Datum
26. Oktober 2014 23:49
An
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertung/Statistik o.ä. der Bürgerbeauftragte der Saarländischen Landesregierung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage zur statistischen Auswertung der Anfragen der Bürger…
Von
Saarländische Landesregierung - Bürgerbeauftragte
Betreff
Auswertung/Statistik o.ä. der Bürgerbeauftragte der Saarländischen Landesregierung [#7861]
Datum
31. Oktober 2014 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage zur statistischen Auswertung der Anfragen der Bürger kann ich Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Die Anfragen, Hilfeersuchen und Daten der Bürger werden vertraulich behandelt und nicht statistisch ausgewertet oder erfasst. Mit freundlichen Grüßen