Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Krise beschränkt das öffentliche Leben und wirkt sich auf den Haushalt der Stadt Selm aus. Ich bitte diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:

• Wie hoch sind die Mindereinnahmen der Gewerbesteuer?
• Wie hoch sind die Mindereinnahmen der Elternbeiträge für Kitas sowie OGS?
• Wie hoch sind die Mindereinnahmen hinsichtlich des Bürgerbüros, der Bücherei und der Volkshochschule?
• Wie hoch sind die zusätzlichen Aufwendungen hinsichtlich der Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, wie Desinfektionsmittel, Schutzmasken usw.?
• Wie hoch sind die zusätzlichen Aufwendungen für die technische Ausstattung zur Ermöglichung des mobilen Arbeitens, des Home-Offices sowie zur Durchführung von Telefonkonferenzen?
• Welche finanziellen Auswirkungen hat die Corona-Krise auf den Haushalt der Stadt Selm bis heute und womit ist in Zukunft zu rechnen?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Corona-Krise besc…
An Kommunalverwaltung Selm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt [#188531]
Datum
10. Juni 2020 09:23
An
Kommunalverwaltung Selm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in die Corona-Krise beschränkt das öffentliche Leben und wirkt sich auf den Haushalt der Stadt Selm aus. Ich bitte diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten: • Wie hoch sind die Mindereinnahmen der Gewerbesteuer? • Wie hoch sind die Mindereinnahmen der Elternbeiträge für Kitas sowie OGS? • Wie hoch sind die Mindereinnahmen hinsichtlich des Bürgerbüros, der Bücherei und der Volkshochschule? • Wie hoch sind die zusätzlichen Aufwendungen hinsichtlich der Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, wie Desinfektionsmittel, Schutzmasken usw.? • Wie hoch sind die zusätzlichen Aufwendungen für die technische Ausstattung zur Ermöglichung des mobilen Arbeitens, des Home-Offices sowie zur Durchführung von Telefonkonferenzen? • Welche finanziellen Auswirkungen hat die Corona-Krise auf den Haushalt der Stadt Selm bis heute und womit ist in Zukunft zu rechnen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188531 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kommunalverwaltung Selm
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Auswertung der gewün…
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
AW: Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt [#188531]
Datum
10. Juni 2020 17:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Auswertung der gewünschten Daten ist derzeit ohnehin in Vorbereitung und wird Ihnen innerhalb der nächsten zwei Wochen zur Verfügung gestellt. Stadt Selm, Der Bürgermeister Im Auftrage Jutta Röttger Dezernentin [cid:image001.jpg@01CF9130.A234C9E0] Telefon: +49 (2592) 69-0 / 69-243 Telefax: +49 (2592) 69-100 / 69-5243 mailto:<<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.selm.de<http://www.selm.de/> Stadt Selm, Adenauerplatz 2, << Adresse entfernt >> Wichtige Hinweise für Besuche in der Stadtverwaltung aufgrund von Corona: - Bitte nehmen Sie für Ihr Anliegen vorrangig Kontakt per Telefon oder per E-Mail zu uns auf. Nur wenn ein persönlicher Besuch unvermeidbar ist, erhalten Sie hierfür einen Termin. Ohne Termin erhalten Sie keinen Zutritt. - Der Zugang für alle Besucher/innen der Stadtverwaltung Selm ist nur durch die Haupteingangstür möglich. Bitte legen Sie bereits vor dem Gebäude Ihren Mundschutz an. - Falls Sie nur Unterlagen abgegeben möchten, so werfen Sie diese bitte in den Hausbriefkasten am Haupteingang. Dieser Briefkasten wird mehrfach täglich geleert. - Falls Sie zu früh sind, so warten Sie bitte außerhalb des Gebäudes und achten Sie hierbei auf die Mindestabstände. Innerhalb des Verwaltungsgebäudes gibt es keine Wartemöglichkeiten. Warteschlangen im Gebäude müssen unbedingt vermieden werden. [cid:image002.png@01D61E18.54802160]

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Kommunalverwaltung Selm
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits angekündigt sende ich Ihnen in der Anlage die Auskünfte zu den…
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
AW: Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt [#188531]
Datum
18. Juni 2020 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits angekündigt sende ich Ihnen in der Anlage die Auskünfte zu den von Ihnen gestellten Fragen. Stadt Selm, Der Bürgermeister Im Auftrage Jutta Röttger Dezernentin [cid:image001.jpg@01CF9130.A234C9E0] Telefon: +49 (2592) 69-0 / 69-243 Telefax: +49 (2592) 69-100 / 69-5243 mailto:<<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.selm.de<http://www.selm.de/> Stadt Selm, Adenauerplatz 2, << Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Mittwoch, 10. Juni 2020 17:01 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: Engemann, Sylvia <<Name und E-Mail-Adresse>>; Löhr, Mario <<Name und E-Mail-Adresse>>; Hillmeister, Georg <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt [#188531] Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage. Eine Auswertung der gewünschten Daten ist derzeit ohnehin in Vorbereitung und wird Ihnen innerhalb der nächsten zwei Wochen zur Verfügung gestellt. Stadt Selm, Der Bürgermeister Im Auftrage Jutta Röttger Dezernentin [cid:image001.jpg@01CF9130.A234C9E0] Telefon: +49 (2592) 69-0 / 69-243 Telefax: +49 (2592) 69-100 / 69-5243 mailto:<<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.selm.de<http://www.selm.de/>