Auswirkungen der Corona-Krise auf den Haushalt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Corona-Krise beschränkt das öffentliche Leben und wirkt sich auf den Haushalt der Stadt Selm aus. Ich bitte diesbezüglich folgende Fragen zu beantworten:
• Wie hoch sind die Mindereinnahmen der Gewerbesteuer?
• Wie hoch sind die Mindereinnahmen der Elternbeiträge für Kitas sowie OGS?
• Wie hoch sind die Mindereinnahmen hinsichtlich des Bürgerbüros, der Bücherei und der Volkshochschule?
• Wie hoch sind die zusätzlichen Aufwendungen hinsichtlich der Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung, wie Desinfektionsmittel, Schutzmasken usw.?
• Wie hoch sind die zusätzlichen Aufwendungen für die technische Ausstattung zur Ermöglichung des mobilen Arbeitens, des Home-Offices sowie zur Durchführung von Telefonkonferenzen?
• Welche finanziellen Auswirkungen hat die Corona-Krise auf den Haushalt der Stadt Selm bis heute und womit ist in Zukunft zu rechnen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Juni 2020
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14. Juli 2020
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