Auswirkungen des Klimastreiks am 20. September

1. Anzahl und Umstände von Blockaden von Verkehrswegen (Straßen, Gleise, etc.) im Rahmen des Klimastreiks am 20. September.

2. Anzahl und Umstände von Blockaden von Bahnhöfen/Stationen und öffentlichen Gebäuden im Rahmen des Klimastreiks am 20. September.

3. War ein Schienenersatzverkehr aufgrund der Klimastreiks nötig? Wenn ja, sind die bei der Deutschen Bahn oder den Verkehrs- und Tarfiverbünden angefallenen Kosten für den Schienenersatzverkehr bekannt?

4. Wird der 'volkswirtschaftlichen' Schaden durch die Klimastreiks durch Ihre oder eine andere Behörde ermittelt? Wenn ja, wie hoch wird der volkswirtschaftlichen Schaden durch die Klimastreiks eingeschätzt?

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  • Datum
    21. September 2019
  • Frist
    21. Oktober 2019
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Philip Köngeter
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Anzahl…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
Philip Köngeter
Betreff
Auswirkungen des Klimastreiks am 20. September [#167019]
Datum
21. September 2019 13:21
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anzahl und Umstände von Blockaden von Verkehrswegen (Straßen, Gleise, etc.) im Rahmen des Klimastreiks am 20. September. 2. Anzahl und Umstände von Blockaden von Bahnhöfen/Stationen und öffentlichen Gebäuden im Rahmen des Klimastreiks am 20. September. 3. War ein Schienenersatzverkehr aufgrund der Klimastreiks nötig? Wenn ja, sind die bei der Deutschen Bahn oder den Verkehrs- und Tarfiverbünden angefallenen Kosten für den Schienenersatzverkehr bekannt? 4. Wird der 'volkswirtschaftlichen' Schaden durch die Klimastreiks durch Ihre oder eine andere Behörde ermittelt? Wenn ja, wie hoch wird der volkswirtschaftlichen Schaden durch die Klimastreiks eingeschätzt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Philip Köngeter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philip Köngeter

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Köngeter, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September 2019. Mangels Vorliegens der mit Ihr…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: Auswirkungen des Klimastreiks am 20. September [#167019]
Datum
14. Oktober 2019 11:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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24,6 KB


Sehr geehrter Herr Köngeter, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21. September 2019. Mangels Vorliegens der mit Ihrem Antrag begehrten Informationen können wir Ihrem Antrag leider nicht stattgeben bzw. Ihnen hierzu keine Informationen zur Verfügung stellen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart mit Sitz in Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen