Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums

Sämtliche Studien, Einschätzungen oder ähnliches, die sich mit den bereits erfolgten oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums beschäftigen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2019
  • Frist
    15. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Studie…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57674]
Datum
13. Februar 2019 15:14
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Studien, Einschätzungen oder ähnliches, die sich mit den bereits erfolgten oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums beschäftigen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O40…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingangsbestätigung - Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.02.2019 an das BMZ; GZ: Z14 O4010-0288/010
Datum
14. Februar 2019 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.02.2019. Ihr Antrag wird unter dem Geschäftszeichen Z 14 O4010-0288/010 geführt. Ihr Antrag ist am 14.02.2019 im BMZ eingegangen und wurde an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend finden Sie meinen Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 13.02.2019, hier eingega…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid: IFG-Antrag zu Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57674]
Datum
20. März 2019 16:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,6 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend finden Sie meinen Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag vom 13.02.2019, hier eingegangen am 14.02.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> anbei für Sie mein Widerspruch zu Ihren Bescheid, vorab per Mail. Sehr geehr…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid: IFG-Antrag zu Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57674]
Datum
3. April 2019 17:01
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> anbei für Sie mein Widerspruch zu Ihren Bescheid, vorab per Mail. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren ablehnenden Bescheid vom 20.3.2019. Sie begründen die Ablehnung meines Antrags mit der Behauptung, die angefragten Informationen seien öffentlich zugänglich. Sie listen allerdings – abseits einer Nennung von BMZ-eigenen Publikationen – ausschließlich Dokumente anderer Organisationen. Angefragt hatte ich allerdings Studien, Einschätzungen und ähnliches, die sich mit den bereits erfolgten oder zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums beschäftigen. Diese Dokumente aus Ihrem Hause sind keineswegs öffentlich zugänglich und erschöpfen sich auch nicht in den von Ihnen genannten Publikationen des BMZ. Ich bitte daher um Bearbeitung meines ursprünglichen Antrags und Übermittlung der angefragten Dokumente aus dem BMZ. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 57674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Widerspruch zu Bescheid IFG-Antrag zu Auswirkungen des Klimawandels; GZ. Z14 04010-0288/010 GZ: Z14 04010-0288/010…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Widerspruch zu Bescheid IFG-Antrag zu Auswirkungen des Klimawandels; GZ. Z14 04010-0288/010
Datum
9. April 2019 13:51
Status
Warte auf Antwort
GZ: Z14 04010-0288/010 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Widerspruch vom 03.04.2019 zu dem Bescheid vom 20.03.2019 ist im BMZ am 04.04.2019 eingegangen. Die von Ihnen vorgetragene Begründung wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
GZ: Z14 04010-0288/010 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Widerspruch vom 03.04.2019 zu mei…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Widerspruch: IFG-Antrag zu Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57674]
Datum
16. April 2019 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

GZ: Z14 04010-0288/010 Sehr geehrtAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren Widerspruch vom 03.04.2019 zu meinem IFG-Bescheid vom 20.03.2019. Ihr Widerspruch ist hier am 04.04.2019 eingegangen. Ich weise darauf hin, dass die Bescheidung Ihres Widerspruchs kraft Gesetzes gemäß § 10 Abs. 3 IFG, § 1 IFGGebV i.V.m. Anlage 1 Teil A Nr. 5 der IFGGebV gebührenpflichtig werden würde. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die in meinem Ausgangsbescheid gewährte Auskunft zutreffend war: BMZ verfügt über keine weitergehenden Einschätzungen und Studien, als diejenigen, die öffentlich zugänglich sind. Insofern verweise ich Sie nochmals auf die frei zugänglichen BMZ-eigenen Publikationen auf der Website des BMZ, insbesondere auf die Themenseite zum Klimaschutz: http://www.bmz.de/de/themen/klimaschutz/. Einschätzungen des BMZ zum Themenbereich des Klimawandels finden Sie ebenfalls auf der BMZ-Website, unter anderem in Reden des Bundesministers Herrn Dr. Gerd Müller sowie die BMZ-eigenen Publikationen im Bereich Klima und Entwicklung (z. B. „BMZ-Factsheet: Globale Partnerschaft zur Umsetzung der nationalen Klimabeiträge“, „Dem Klimawandel begegnen: Das klimapolitische Engagement des BMZ“ u.v.m.). Diese BMZ-eigenen Publikationen können Sie als PDF herunterladen und zum Teil auch bestellen. Wenn Sie an anderen Informationen interessiert sind, empfehle ich Ihnen, Ihre Fragestellung weiter zu konkretisieren, damit ich Ihrem Auskunftsbegehren zu Ihrer Zufriedenheit gerecht werden kann. Sowohl eine inhaltliche Konkretisierung der von Ihnen begehrten Informationen als auch eine zeitliche Eingrenzung der Sie interessierenden Dokumente wäre dafür sehr hilfreich. Gegebenenfalls bietet es sich an, dass Sie hierzu einen neuen, konkreter formulierten IFG-Antrag stellen, der von mir ggf. gebührenfrei beschieden werden kann. Denn für die Bescheidung Ihres Widerspruchs würde bei Zurückweisung für Sie die gesetzliche Gebühr i.H. v. mindestens 30 EUR anfallen (vgl. § 10 Abs. 3 IFG, § 1 IFGGebV i.V.m. Anlage 1 Teil A Nr. 5 der IFGGebV). Keine Gebühren entstünden nur, wenn Ihrem Widerspruch stattgegeben würde und ohne erheblichen Arbeitsaufwand Informationen herausgegeben werden könnten. Ohne eine Konkretisierung Ihrer Fragestellung bliebe mir nach derzeitigem Sachstand aber nur die Möglichkeit, Ihren Widerspruch gebührenpflichtig zurückzuweisen. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Ihren Widerspruch zurückzunehmen, entstehen keine Gebühren im Rahmen des Widerspruchsverfahrens. Sie könnten sodann einen neuen und konkreter formulierten IFG-Antrag stellen. Dieser kann gegebenenfalls gebührenfrei beschieden werden. Dies hängt vom jeweiligen Arbeitsaufwand ab. Darüber sind Sie bereits mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem ersten IFG-Antrag von mir informiert worden. Bitte teilen Sie mir bis zum 24.04.2019 mit, wie Sie weiter verfahren möchten – insbesondere, ob Sie Ihren Widerspruch trotz der damit verbundenen Kosten (gesetzliche Gebühr i. H. v. mindestens 30 EUR) aufrechterhalten. Nach Eingang Ihrer Rückmeldung bearbeite ich den Vorgang gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Erläuterungen in Ihrer mail vom 16.4. Ich nehme meinen W…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch: IFG-Antrag zu Auswirkungen des Klimawandels im Aufgabenbereich Ihres Ministeriums [#57674]
Datum
16. April 2019 17:19
An
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Erläuterungen in Ihrer mail vom 16.4. Ich nehme meinen Widerspruch zurück und werde gegebenenfalls einen anderen, konkreter formulierten Antrag stellen. Besten Dank für ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 57674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>