Auswirkungen Verlust des Fraktionsstatus "AfD"

Anfrage an: Stadt Reutlingen

nachdem Parteiaustritt des Herrn Ingo Reetzke aus der "Alternative für Deutschland" - AfD - verlor die Partei ihren Fraktionsstatus im Reutlinger Gemeinderat. Bitte teilen Sie daher mit, welche Auswirkungen (z.B. auf die Nutzung von Räumlichkeiten) diese Veränderung hatte, welche Kostenersparnisse sich für die Stadtverwaltung ergeben (auch kalkulatorische) und zu welchem Datum die mit Verlust des Fraktionsstatus einergehenden Maßnahmen ergriffen wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nachdem Partei…
An Stadt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen Verlust des Fraktionsstatus "AfD" [#263212]
Datum
14. November 2022 13:53
An
Stadt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachdem Parteiaustritt des Herrn Ingo Reetzke aus der "Alternative für Deutschland" - AfD - verlor die Partei ihren Fraktionsstatus im Reutlinger Gemeinderat. Bitte teilen Sie daher mit, welche Auswirkungen (z.B. auf die Nutzung von Räumlichkeiten) diese Veränderung hatte, welche Kostenersparnisse sich für die Stadtverwaltung ergeben (auch kalkulatorische) und zu welchem Datum die mit Verlust des Fraktionsstatus einergehenden Maßnahmen ergriffen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263212 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263212/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Reutlingen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beginne mit dem letzten Aspekt Ihrer F…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
WG: Auswirkungen Verlust des Fraktionsstatus "AfD" [#263212]
Datum
18. November 2022 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beginne mit dem letzten Aspekt Ihrer Frage: Herr Stadtrat Reetzke hat am 23.09.2022 seinen sofortigen Austritt aus der AfD-Fraktion im Reutlinger Gemeinderat erklärt. Nach § 2 Abs.1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats (GO GR) besteht eine Fraktion aus mindestens drei Mitgliedern. Der Austritt von Herrn Reetzke hatte die unmittelbare Konsequenz, dass damit die Fraktion nicht mehr besteht und die bisherigen Fraktionsmitglieder nun Einzelmitglieder im Gemeinderat werden. Der bisherige Fraktionsvorsitzende hat den Oberbürgermeister umgehend über die Auflösung informiert und die weiteren Schritte dazu bereits veranlasst (vgl. § 2 Abs. 3 GO GR). Weitere Maßnahmen der Stadtverwaltung waren hierzu nicht zu ergreifen. Die Einzelmitglieder verlieren damit die fraktionsspezifischen Informations- und Beteiligungsrechte, wie z.B. das Recht auf Aufnahme eines Punktes auf die Tagesordnung (vgl. § 34 Abs.1 Gemeindeordnung BW-GemO). Ebenso erlischt der Anspruch auf einen Beratungsraum im Rathaus (§ 2 Abs. 5 der GO GR) sowie der Anspruch auf Fraktionsmittel aus dem städtischen Haushalt (§ 2 Abs. 4 der GO GR). Im Reutlinger Gemeinderat ist es allerdings langjährige Praxis, dass auch den Einzelmitgliedern Gelder für die Gemeinderatsarbeit zur Verfügung gestellt werden (z.B. für Bürobedarf, Info-Material, oder Fortbildungen). Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel wird jährlich durch das Amt für Rechnungsprüfung und Datenschutz kontrolliert. Tatsächliche Einsparungen ergeben sich daher folgende (Jahressummen): - 600 ? durch den Wegfall des Personalkostenzuschusses für Stadtrat Reetzke - 1.404 ? durch den Wegfall des erweiterten monatlichen Grundbetrags von 39 ? je Mitglied der Fraktion für Fraktionsvorsitzende. (vgl. § 1 Abs. 2 und 5 der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen Bürger) Sowohl die Geschäftsordnung als auch die Entschädigungssatzung sind über den Internetauftritt der Stadt Reutlingen abrufbar (Suchfunktion oder Rubrik Rathaus/ Kommunalpolitik). Mit freundlichen Grüßen