Auswirkungen von 5g auf die Gesundheit von Herzpatienten

Welche Auswirkungen haben die neuen Funkprotokolle wie 5g auf die Gesundheit von Herzpatieten? (Ich habe über Funk Payloads ans Herz bekommen.)

Ich bitte um sämtliche darüber gespeicherte Daten, Protokolle, Aktennotizen und Dokumente im Auskunftsersuchen .

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft zu informieren. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen von 5g auf die Gesundheit von Herzpatienten [#153953]
Datum
2. Juli 2019 11:02
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Auswirkungen haben die neuen Funkprotokolle wie 5g auf die Gesundheit von Herzpatieten? (Ich habe über Funk Payloads ans Herz bekommen.) Ich bitte um sämtliche darüber gespeicherte Daten, Protokolle, Aktennotizen und Dokumente im Auskunftsersuchen . Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes Aktenauskunft zu informieren. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Landesamt für Gesundheit und Soziales kann keine weiterführenden Informationen a…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Auswirkungen von 5g auf die Gesundheit von Herzpatienten [#153953]
Datum
5. Juli 2019 13:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Das Landesamt für Gesundheit und Soziales kann keine weiterführenden Informationen aufliefern, denn es besteht keine Zuständigkeit zum Inhalt Ihrer Anfrage. Allgemeine wird jedoch darauf hingewiesen, dass in der Kardiologie telemedizinische Möglichkeiten einer Fernüberwachung, z.B. von Herzschrittmachern oder implantiertierten Cardioverter/Defibrillatoren bestehen. Hier wäre der behandelnde Arzt zu fragen, der über die Risiken und ggf. über den Datenschutz aufzuklären hat. Sollte es sich um grundsätzliche Fragen zu den gesundheitlichen Risiken hochfrequenter elektromagnetischen Felder, hier Mobilfunkstandard 5G, handeln, wäre die zuständige Behörde das Bundesamt für Strahlenschutz http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g_node.html. Derzeit ist jedoch kein Einsatz des 5G Standards in der Telemedizin absehbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswirkungen von 5g auf die Gesundheit von Herzp…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auswirkungen von 5g auf die Gesundheit von Herzpatienten [#153953]
Datum
6. August 2019 11:14
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Auswirkungen von 5g auf die Gesundheit von Herzpatienten“ vom 02.07.2019 (#153953) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bitte konsultieren Sie Bernhard Ehses oder Björn Schröder aus Friedrichshain für technische Details. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Ihnen bereits am 5.7.19 mit der anhängenden Mail geantwortet. Mit freundl…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Auswirkungen von 5g auf die Gesundheit von Herzpatienten [#153953]
Datum
8. August 2019 10:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Auswirkungenvon5gaufdieGesundheitvonHe.eml
1,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Ihnen bereits am 5.7.19 mit der anhängenden Mail geantwortet. Mit freundlichen Grüßen