Auswirkungen von Feuerwerken auf Schleiereulen in Bilm – Einbeziehung des Nabu

Anfrage an: Stadt Sehnde

Antrag nach dem NUIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Liste aller für das Jahr 2023 in Bilm genehmigten Feuerwerke, einschließlich der dazugehörigen Termine, Orte und Arten dieser Feuerwerke.
2. Die spezifischen Gründe und Kriterien, die zu den Genehmigungen dieser Feuerwerke geführt haben.
3. Informationen zu eventuellen Beschränkungen oder Verboten von Feuerwerken in Bilm für das Jahr 2023, insbesondere bezüglich der Fälle, in denen Anträge abgelehnt wurden und der Gründe dafür.
4. Studien, Berichte oder Erhebungen über die Auswirkungen von Feuerwerken auf die Schleiereulen in der Region Bilm.
5. Alle Informationen, Dokumente, Schriftverkehre, Protokolle und Termine, die die Interaktion zwischen Ihrer Behörde und dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bezüglich der Schleiereulen in Bilm betreffen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. November 2023
  • Frist
    28. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Liste aller für das Jahr 2023 i…
An Stadt Sehnde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auswirkungen von Feuerwerken auf Schleiereulen in Bilm – Einbeziehung des Nabu [#293299]
Datum
24. November 2023 15:37
An
Stadt Sehnde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Eine Liste aller für das Jahr 2023 in Bilm genehmigten Feuerwerke, einschließlich der dazugehörigen Termine, Orte und Arten dieser Feuerwerke. 2. Die spezifischen Gründe und Kriterien, die zu den Genehmigungen dieser Feuerwerke geführt haben. 3. Informationen zu eventuellen Beschränkungen oder Verboten von Feuerwerken in Bilm für das Jahr 2023, insbesondere bezüglich der Fälle, in denen Anträge abgelehnt wurden und der Gründe dafür. 4. Studien, Berichte oder Erhebungen über die Auswirkungen von Feuerwerken auf die Schleiereulen in der Region Bilm. 5. Alle Informationen, Dokumente, Schriftverkehre, Protokolle und Termine, die die Interaktion zwischen Ihrer Behörde und dem Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bezüglich der Schleiereulen in Bilm betreffen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293299/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Sehnde
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage, die ich gern in der nächsten Woc…
Von
Stadt Sehnde
Betreff
WG: Auswirkungen von Feuerwerken auf Schleiereulen in Bilm – Einbeziehung des Nabu [#293299]
Datum
8. Dezember 2023 17:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage, die ich gern in der nächsten Woche beantworten möchte, soweit es meine aktuellen Aufgaben hinsichtlich der Allgemeinen Gefahrenabwehr zulassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich freue mich schon auf Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> <<…
An Stadt Sehnde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Auswirkungen von Feuerwerken auf Schleiereulen in Bilm – Einbeziehung des Nabu [#293299]
Datum
16. Dezember 2023 08:02
An
Stadt Sehnde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich freue mich schon auf Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293299/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Sehnde
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Von
Stadt Sehnde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Dezember 2023 08:02
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass mein geplantes Feuerwerk mit der Begründung des …
An Stadt Sehnde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Auswirkungen von Feuerwerken auf Schleiereulen in Bilm – Einbeziehung des Nabu [#293299]
Datum
7. Januar 2024 13:25
An
Stadt Sehnde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis genommen, dass mein geplantes Feuerwerk mit der Begründung des Naturschutzes und des Schutzes der lokalen Schleiereulenpopulation untersagt wurde, während nur knapp zwei Wochen später für die Silvesterfeierlichkeiten keine entsprechenden Einschränkungen für das Abbrennen von Feuerwerk der Klasse 2 gelten. Ich habe Verständnis für die Notwendigkeit, die lokale Tierwelt zu schützen, und unterstütze Maßnahmen, die dem Wohlergehen der Schleiereulen dienen. Allerdings erscheint mir die Inkonsistenz der Regelungen nicht nachvollziehbar. Es ist mir unklar, warum mein Feuerwerk, das ich bereit war, unter Einhaltung aller empfohlenen Schutzmaßnahmen durchzuführen, nicht genehmigt wurde, während zum Jahreswechsel offenbar keine Bedenken hinsichtlich des Naturschutzes bestehen. Um mein Verständnis für diese Situation zu verbessern und zukünftige Entscheidungen besser nachvollziehen zu können, bitte ich um Aufklärung zu folgenden Punkten: 1. Auf welcher rechtlichen und fachlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, mein Feuerwerk zu untersagen, während zu Silvester keine Einschränkungen auferlegt wurden? 2. Welche Kriterien werden angewandt, um zu beurteilen, wann Feuerwerke eine Bedrohung für die Schleiereulen darstellen und wann nicht? 3. Gibt es spezifische Untersuchungen oder Gutachten, die die Zulassung von Feuerwerk zu Silvester rechtfertigen, trotz der bekannten Risiken für die Vögel? Ich bitte um eine detaillierte Stellungnahme zu diesen Fragen, damit ich die Entscheidungen der Stadt Sehnde besser verstehen und meine eigenen Aktivitäten entsprechend anpassen kann. Es liegt auch in meinem Interesse, zum Schutz unserer lokalen Tierwelt beizutragen, und ich bin bereit, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, um eine Lösung zu finden, die sowohl den Naturschutz als auch die kulturellen Bedürfnisse der Menschen in Sehnde berücksichtigt. [...] Ich möchte Sie zudem darüber informieren, dass ich beabsichtige, den Schriftverkehr mit der Stadt, den ich per Post erhalten habe, sowie das Gutachten auf der Plattform FragDenStaat.de zu veröffentlichen. Dies tue ich in dem Bestreben, Transparenz zu schaffen und die öffentliche Diskussion über die angewandten Naturschutzmaßnahmen und deren Konsistenz zu fördern. Ich bitte Sie daher um Bestätigung, dass keine rechtlichen Einwände gegen eine solche Veröffentlichung bestehen oder um entsprechende Hinweise, sollte es rechtliche Einschränkungen geben. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Zeit und Mühe und freue mich auf Ihre Antwort. Anfragenr: 293299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293299/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Sehnde
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Von
Stadt Sehnde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Januar 2024 13:26
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich hoffe, dieser Brief erreicht Sie wohlbehalten. Ich schreibe Ihnen, um an meine Anfrage vom [07.01.…
An Stadt Sehnde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: WG: Auswirkungen von Feuerwerken auf Schleiereulen in Bilm – Einbeziehung des Nabu [#293299]
Datum
4. Februar 2024 00:55
An
Stadt Sehnde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich hoffe, dieser Brief erreicht Sie wohlbehalten. Ich schreibe Ihnen, um an meine Anfrage vom [07.01.2024] zu erinnern, in der es um die Regelungen zum Abbrennen von Feuerwerken und den Schutz der lokalen Schleiereulenpopulation ging. Obwohl Ihre Abwesenheitsnotiz angab, dass Sie bis zum 08.01.2024 nicht erreichbar sein würden, habe ich bisher leider keine Antwort auf meine Fragen erhalten. Ich habe festgestellt, dass Sie vor etwa einem Monat mein LinkedIn-Profil besucht haben. Während ich es begrüße, dass mein beruflicher Hintergrund von Interesse sein könnte, bin ich doch überrascht, dass Zeit für diese Recherche vorhanden war, jedoch noch keine Zeit gefunden wurde, um meine Anfrage zu beantworten. Dies lässt mich vermuten, dass meine Anfrage zur Kenntnis genommen wurde, aber aus unbekannten Gründen noch nicht bearbeitet werden konnte. Ich möchte betonen, dass mir sehr an einer transparenten Kommunikation und einer Klärung der Angelegenheit gelegen ist. Daher bitte ich um eine zeitnahe Rückmeldung zu meiner ursprünglichen Anfrage. Sollten weitere Informationen benötigt werden oder Verzögerungen vorliegen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich entsprechend informieren könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Mühe. Ich sehe Ihrer Antwort mit Interesse entgegen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 293299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/293299/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>