Auszahlung Aufwandsentschädigung Einsatzpersonal Feuerwehr seit Sept. 2019

Seit September 2019 stehen laut Satzung der Verbandsgemeinde Ruwer den Feuerwehrangehörigen eine "Aufwandsentschädigung" bzw. Vergütung für die Einsatzzeit zu.

Wann werden diese ausgezahlt? Meinen Informationen zufolge werden Regelungen angestrebt die eine Auszahlung an die einzelnen Angehörigen unterbinden sollen (z.B. Auszahlung an Fördervereine).

Dies wäre meiner Meinung nach nicht akzeptabel.

Wie ist der Sachstand zu den Auszahlungen?

Ich erwarte eine Antwort per PDF um Umweltbelastung durch unnötige Briefzustellung zu vermeiden, bzw. in dem Portal "Fragdenstaat.de".

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2022
  • Frist
    25. März 2022
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit September…
An Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auszahlung Aufwandsentschädigung Einsatzpersonal Feuerwehr seit Sept. 2019 [#241679]
Datum
22. Februar 2022 22:02
An
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit September 2019 stehen laut Satzung der Verbandsgemeinde Ruwer den Feuerwehrangehörigen eine "Aufwandsentschädigung" bzw. Vergütung für die Einsatzzeit zu. Wann werden diese ausgezahlt? Meinen Informationen zufolge werden Regelungen angestrebt die eine Auszahlung an die einzelnen Angehörigen unterbinden sollen (z.B. Auszahlung an Fördervereine). Dies wäre meiner Meinung nach nicht akzeptabel. Wie ist der Sachstand zu den Auszahlungen? Ich erwarte eine Antwort per PDF um Umweltbelastung durch unnötige Briefzustellung zu vermeiden, bzw. in dem Portal "Fragdenstaat.de".
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241679/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Verbandsgemeinde Ruwer hat in ihrer Haup…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Betreff
AW: Auszahlung Aufwandsentschädigung Einsatzpersonal Feuerwehr seit Sept. 2019 [#241679]
Datum
23. Februar 2022 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Verbandsgemeinde Ruwer hat in ihrer Hauptsatzung, basierend auf einer Muster-Hauptsatzung des Gemeinde- und Städtebundes RLP, folgende Formulierung aufgenommen: "Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige haben Anspruch auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung, wenn sie zu Einsätzen herangezogen werden bei denen auf Grund des § 36 LBKG Kostenersatz geleistet worden ist. Die monatliche Aufwandsentschädigung ergibt sich aus dem Produkt des maßgebenden Stundensatzes und der tatsächlichen Stundenzahl, zu der der Feuerwehrangehörige während des betreffenden Monats herangezogen worden ist. Der Stundensatz beträgt 8,00 €." Hieraus ergibt sich, dass nicht jeder Einsatz zum Kostenersatz führt. Tatsächlich ist es so, dass nur sehr wenige Feuerwehreinsätze überhaupt zum Kostenersatz führen. In den letzten Jahren wurden keine Kostenerstattungen angefordert. Im Übrigen erhalten die Entschädigungen die eingesetzten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden. Hierzu gibt es auch seitens der Verbandsgemeinde Ruwer keine anderen Bestrebungen. Ich hoffe damit Ihre Anfrage beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Erläuterung der Sachlage. Das heißt nac…
An Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auszahlung Aufwandsentschädigung Einsatzpersonal Feuerwehr seit Sept. 2019 [#241679]
Datum
23. Februar 2022 14:21
An
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Erläuterung der Sachlage. Das heißt nach meinem Verständnis, dass durch das Unterlassen der Verwaltung, Kostenerstattungen zu verlangen, die Feuerwehrangehörigen auf eine Aufwandsentschädigung verzichten müssen. Obwohl bei z.B. Unterstützungstätigkeiten des Rettungsdienstes, Notfalltüröffnungen oder Verkehrsunfällen die Versicherungen der geschädigten diese kosten i.d.R. übernehmen? Werden die Aufwandsentschädigungen nicht auch fällig, wenn die Verwaltung die Kosten nicht in Rechnung stellt? Falls dies nicht der Fall ist, ist meine Frage warum die Einsätze nicht in Rechnung gestellt werden? Falls doch, wann werden die Aufwandsentschädigungen ausgezahlt? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241679/
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Sehr Antragsteller/in bevor ich auf die von Ihnen gestellten Fragen weiter antworten werde, bitte ich Sie mir gem…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Betreff
AW: Auszahlung Aufwandsentschädigung Einsatzpersonal Feuerwehr seit Sept. 2019 [#241679]
Datum
24. Februar 2022 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bevor ich auf die von Ihnen gestellten Fragen weiter antworten werde, bitte ich Sie mir gem. § 11 Abs. LTranspG Ihre Identität offen zu legen. Mit freundlichen Grüßen

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Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Aufgrund von Personalveränderungen im zuständigen Fachbere…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Betreff
WG: Auszahlung Aufwandsentschädigung Einsatzpersonal Feuerwehr seit Sept. 2019 [#241679]
Datum
1. März 2022 12:49
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage haben wir erhalten. Aufgrund von Personalveränderungen im zuständigen Fachbereich Kam es zu Arbeitsrückständen, die es aufzuarbeiten gilt. Wir werden Sie über das weitere Vorgehen unterrichten. Bitte lassen Sie uns noch Ihre vollständige Anschrift per Mail zukommen. Mit freundlichen Grüßen