Auszahlungen Pflegebonus

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag!

Es gab im Jahre 2020 die Möglichkeit für Pflegekräfte, Bonuszahlungen zu erhalten, sofern sie mit Corona-Fällen betraut waren. Bitte teilen Sie mir mit, welche Gelder dafür bereit gestellt wurden und wieviele davon abgerufen wurden. Wenn möglich, schlüsseln sie die Zahlen der Auszahlungen bitte nach Monaten auf.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Es gab im Jahre 2020 die Möglichkeit für Pflegekräfte, Bonuszahlungen zu …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auszahlungen Pflegebonus [#291443]
Datum
1. November 2023 12:07
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag! Es gab im Jahre 2020 die Möglichkeit für Pflegekräfte, Bonuszahlungen zu erhalten, sofern sie mit Corona-Fällen betraut waren. Bitte teilen Sie mir mit, welche Gelder dafür bereit gestellt wurden und wieviele davon abgerufen wurden. Wenn möglich, schlüsseln sie die Zahlen der Auszahlungen bitte nach Monaten auf. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291443/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Auszahlungen Pflegebonus _ [#291443]
Datum
2. November 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag! Ich möchte an die Beantwortung meiner Anfrage vom 1. November erinnern. Mit freundlichen Grüßen <…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung, Auszahlungen Pflegebonus _ [#291443]
Datum
28. November 2023 21:10
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag! Ich möchte an die Beantwortung meiner Anfrage vom 1. November erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291443/
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arb…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Auszahlungen Pflegebonus _ [#291443]
Datum
8. Dezember 2023 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre unten stehende Nachfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte und muss Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Für die Bonuszahlungen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Auszahlungen Pflegebonus [#291443]
Datum
11. Dezember 2023 10:03
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden Antrag. Für die Bonuszahlungen nach § 26a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) im Jahr 2020 wurden 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, davon 93 Mio. aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und 7 Mio. von den privaten Krankenversicherungsunternehmen. Der GKV-Spitzenverband hat die Mittel im November 2020 an die anspruchsberechtigten Krankenhäuser ausgezahlt. Eine Liste der anspruchsberechtigten Krankenhäuser sowie der ausgezahlten Beträge finden sie auf der Internetseite des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) unter folgendem Link: https://www.g-drg.de/sonderleistungen-nach-26-a-d-e-khg/sonderleistung-gem.-26a-khg Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 763.863,77 Euro vom GKV-Spitzenverband an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zurücküberwiesen. Ein weiterer Rückzahlungsanspruch des Gesundheitsfonds in Höhe von 56.894,23 Euro steht aufgrund der Insolvenz des betroffenen Krankenhauses noch aus. Eine Aufstellung der abgerufenen Gelder nach Monaten liegt im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vor. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Erstellung von neuen Informationen. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Die Beschränkung des Informationsanspruchs auf die bei der anspruchsverpflichteten Stelle tatsächlich vorhandenen Informationen bedeutet, dass sie nur in derjenigen Form zugänglich sind, wie sie bei der Behörde vorliegen. Das IFG kennt keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung oder Zusammenstellung von Informationen (Schoch IFG/Schoch IFG § 1 Rn. 39). Dies wäre im Falle der Erstellung einer bisher nichtexistierenden Übersicht der Auszahlungen nach Monaten erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit der Gesamtangabe der Zahlen bi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auszahlungen Pflegebonus [#291443]
Datum
14. Dezember 2023 17:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit der Gesamtangabe der Zahlen bin ich einverstanden und schließe die Anfrage hiermit ab. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291443/