Auszug aus dem Korruptionsregister

Antrag nach dem BremIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- einen kompletten Auszug aus dem aktuellen Korruptionsregister.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - einen kompletten Au…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
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Betreff
Auszug aus dem Korruptionsregister [#20716]
Datum
18. März 2017 00:13
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - einen kompletten Auszug aus dem aktuellen Korruptionsregister. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG). Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Viele Grüße
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
WG: Auszug aus dem Korruptionsregister [#20716]
Datum
20. März 2017 08:26
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, Ihr Antrag nach dem BremIFG ist bei uns eingegangen. Viele Grüße
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem BremIFG…
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
WG: Auszug aus dem Korruptionsregister [#20716]
Datum
19. April 2017 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem BremIFG auf Übersendung eines kompletten Auszuges aus dem Korruptionsregister. Der Bescheid geht Ihnen parallel auf dem Postweg zu. Viele Grüße
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Ihr AZ: Q102-2 Sehr geehrt<< Anrede >> ich teilte in der Vergangenheit stets Ihre Rechtsauffassung. …
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
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Betreff
AW: WG: Auszug aus dem Korruptionsregister [#20716]
Datum
19. April 2017 14:38
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Ihr AZ: Q102-2 Sehr geehrt<< Anrede >> ich teilte in der Vergangenheit stets Ihre Rechtsauffassung. In dieser Angelegenheit sehe ich jedoch Probleme mit dem Ablehnungsbescheid: Personenbezogene Daten sind ausschließlich auf natürliche Personen direkt bezogene Daten. Die geltenden Datenschutzgesetze, so beispielsweise das des Bundes, kennen keinen Datenschutz für juristische Personen. In § 5 Absatz 1 BremKorG ist geregelt, welche Daten in das Korruptionsregister eingetragen werden. So ist überhaupt nur § 5 Absatz 1 Nr 5 BremKorG als personenbezogene Daten zutreffend. Ich stimme einer Schwärzung von Daten über natürliche Personen gemäß § 5 Absatz 1 Nr 5 BremKorG zu. Andere Ausschlussgründe haben Sie nicht vorgetragen. Das BremKorG ist bedeutend jünger als das BremIFG. Es ist dennoch weder dem BremIFG noch dem BremKorG zu entnehmen, dass es Ausschlussgründe gäbe oder das BremKorG als spezialgesetzliche Regelung dem BremIFG vorgeht. Es mag für Sie ungewöhnlich sein, wenn solch sensiblen Informationen durch das BremIFG bekannt werden, aber dies ist eine der Hauptgründe für das BremIFG. Hätte der Gesetzgeber dies nicht gewollt, so hätte man entsprechende Paragraphen erlassen müssen. Ferner wäre zu prüfen, ob nicht das Interesse der Öffentlichkeit an der Manipulation von Vergabeverfahren durch Korruption und Bestechlichkeit dem Schutzinteresse der Betroffenen überwiegt. Dies wäre vermutlich zu bejahen, da es sich hierbei um mutwillige Fehlverhalten der Betroffenen mit Schäden für die Allgemeinheit handelt (unter Anderem Steuergeldverschwendung, Verlust an Vertrauen in die öffentliche Verwaltung, negative Langzeitfolgen durch Verträge, usw.). Zeitgleich bitte ich die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Br…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Auszug aus dem Korruptionsregister“ [#20716]
Datum
19. April 2017 14:39
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20716 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Ich verweise auf mein Antwortschreiben vom 19.04.2017 an die Behörde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Ihr AZ: Q102-2 Sehr geehrt<< Anrede >> ergänzend zu meinem Schreiben vom 19.04.2017 würde ich Sie no…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auszug aus dem Korruptionsregister“ [#20716]
Datum
23. April 2017 21:30
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Ihr AZ: Q102-2 Sehr geehrt<< Anrede >> ergänzend zu meinem Schreiben vom 19.04.2017 würde ich Sie noch bitten mir zu verraten wie viele Firmen oder natürliche Personen nach aktuellem Stand im Korruptionsregister gelistet sind, folglich also die Anzahl der Einträge im Korruptionsregister. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Senator für Finanzen Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich der Anzahl der Einträge gibt es keine statischen Erhebungen, da hierfür …
Von
Der Senator für Finanzen Bremen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auszug aus dem Korruptionsregister“ [#20716]
Datum
25. April 2017 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hinsichtlich der Anzahl der Einträge gibt es keine statischen Erhebungen, da hierfür keine gesetzliche Grundlage vorhanden ist. Im Rahmen der letztjährigen Evaluation des Gesetzes wurden die Eintragungen für den Evaluationsbericht händisch ausgezählt. Es handelte sich zu diesem Zeitpunkt (Dezember 2016) um 71 aktuelle Eintragungen. Aktuellere Erhebungen gibt es nicht. Viele Grüße
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Eingabe müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Ablehnung des …
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Auszug aus dem Korruptionsregister“ [#20716]
Datum
25. April 2017 16:07
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung Ihrer Eingabe müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Ablehnung des Zugangs zu den von Ihnen begehrten Informationen aus dem Korruptionsregister im Ergebnis zu Recht erfolgt ist. Wie sich aus § 6 i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Bremisches Korruptionsregistergesetz (BremKorG) ergibt, beinhalten alle Eintragungen grundsätzlich auch Daten über natürliche Personen. Dies ergibt sich daraus, dass Straftaten nur von natürlichen Personen begangen werden können und diese gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BremKorG Voraussetzung für eine entsprechende Eintragung sind. Lediglich bei Begehung von Ordnungswidrigkeiten kann eine Geldbuße auch gegen juristische Personen verhängt werden, so dass bei Eintragungen auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 Nr. 4 BremKorG in manchen Fällen nur eine Eintragung für ein Unternehmen und nicht für eine natürliche Person erfolgen könnte. Aber auch wenn Sie sich mit der Schwärzung aller dieser personenbezogenen Daten und ggf. der Einträge über Freiberufler bzw. Einzelunternehmer bereit erklären würden, könnten Sie einen Informationszugang nicht auf das Bremische Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) stützen. Tatsächlich ist ein Informationszugang gemäß § 1 Abs. 3 BremIFG ausgeschlossen, da der Zugang zu Informationen aus dem Korruptionsregister bereits abschließend in § 7 BremKorG geregelt ist und damit den Regelungen im BremIFG vorgeht. § 7 BremKorG sieht aber keinen allgemeinen Zugang zu den im Korruptionsregister gespeicherten Informationen vor, sondern beschränkt diesen auf bestimmte öffentliche Stellen zum Zweck von deren Aufgabenerfüllung. Dies soll verhindern, dass im Korruptionsregister gelistete Unternehmen und Personen an einen "Pranger" gestellt werden können und dauerhaft über die verhängte Strafe hinaus, keiner geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Hierdurch würde neben einer Geldbuße oder anderen Strafe eine Art informelles Berufsverbot oder Betätigungsverbot bewirkt werden, für dass es keine gesetzliche Grundlage gibt und welches daher auch verfassungsrechtlich bedenklich sein dürfte. Eine Klage gegen den Bescheid der Senatorin für Finanzen dürfte daher nicht erfolgversprechend sein, da dieser zwar in der Begründung fehlerhaft, aber im Ergebnis richtig gewesen ist. Aus dem gleichen Grund werden wir in dieser Sache daher auch nicht weiter an die Senatorin für Finanzen herantreten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung der Sachlage. Mit freundlichen G…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Auszug aus dem Korruptionsregister“ [#20716]
Datum
26. April 2017 14:35
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre fachliche Einschätzung der Sachlage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß der Einschätzung der LfDI war zwar die Begründung der Ablehnung falsch,…
An Der Senator für Finanzen Bremen Details
Von
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Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Auszug aus dem Korruptionsregister“ [#20716]
Datum
26. April 2017 14:37
An
Der Senator für Finanzen Bremen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> gemäß der Einschätzung der LfDI war zwar die Begründung der Ablehnung falsch, aber die Ablehnung selbst sei als Ergebnis richtig. Ich bedanke mich daher für Ihren Hinweis mit der Anzahl der Einträge und Ihrer Antwort, auch wenn diese leider in der Bescheidung negativ ausfiel. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>