Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis

Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. August 2018
  • Frist
    8. September 2018
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Christian Herrmann
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auszug aus dem…
An Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz Details
Von
Christian Herrmann
Betreff
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis [#32664]
Datum
7. August 2018 10:05
An
Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Herrmann <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Herrmann

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Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Herrmann, Ihrem Antrag auf Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis kann leider nicht entsprochen…
Von
Zentrales Vollstreckungsgericht Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis [#32664]
Datum
7. August 2018 10:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Herrmann, Ihrem Antrag auf Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis kann leider nicht entsprochen werden. Das Zentrale Vollstreckungsgericht selbst erteilt keinerlei Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis. Auskünfte über das Schuldnerverzeichnis müssen im Internet beim Vollstreckungsportal der Länder unter www.vollstreckungsportal.de<http://www.vollstreckungsportal.de/> vom Antragsteller selbst eingeholt werden. Sie müssen sich registrieren (unter „Registrierung Auskunft“) und nach Erhalt einer PIN-Nummer per Post und einem Freischaltungslink per Email freischalten und Ihre Auskunft einholen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auch unter: www.zenvg.rlp.de<http://www.zenvg.rlp.de/> Mit freundlichen Grüßen