Auszug aus Dienstanweisung zur Umsetzung von KFZ

Auszug aus der entsprechenden Dienstanweisung, aus der hervorgeht, unter welchen Umständen die Polizei Bielefeld Kraftfahrzeuge umsetzen bzw. abschleppen lässt - ersatzweise eine Aufstellung der Gründe, falls die Dienstanweisung als vertraulich angesehen wird.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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Jürgen Schwarze
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Bielefeld Details
Von
Jürgen Schwarze
Betreff
Auszug aus Dienstanweisung zur Umsetzung von KFZ [#217943]
Datum
10. April 2021 16:37
An
Polizeipräsidium Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auszug aus der entsprechenden Dienstanweisung, aus der hervorgeht, unter welchen Umständen die Polizei Bielefeld Kraftfahrzeuge umsetzen bzw. abschleppen lässt - ersatzweise eine Aufstellung der Gründe, falls die Dienstanweisung als vertraulich angesehen wird.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schwarze Anfragenr: 217943 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217943/ Postanschrift Jürgen Schwarze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Schwarze

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Polizeipräsidium Bielefeld
Sehr geehrter Herr Schwarze, anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 10.04.2021. Mit freundl…
Von
Polizeipräsidium Bielefeld
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW; Auszug aus Dienstanweisung zur Umsetzung von KFZ [#217943]
Datum
16. April 2021 12:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schwarze, anbei übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage vom 10.04.2021. Mit freundlichen Grüßen