Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrte Frau Voet,
ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werte ich als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die im Folgenden beantwortet wird.
Die von Ihnen angesprochene Baustelle ist eine notwendige Maßnahme, die mit der Fahrbahnerneuerung auf der BAB2 bei Burg einhergeht. Die Arbeiten dafür haben bereits am 22. März 2023 begonnen. Zusätzlich finden Arbeiten an den Entwässerungsanlagen statt. Die Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme (Im Volksmund auch "Schutzplanken"), Beschilderung sowie der Fahrbahnmarkierungen runden das "Gesamtpaket" ab. Das Ziel ist es, mit allen Arbeiten bis Dezember 2023 fertig zu sein, wovon wir auch ausgehen.
Wir sind im Vorhinein und während all unsere Baumaßnahmen in Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange, sprich Polizei, Autobahnmeistereien oder auch (wenn betroffen) regionale Verkehrsbehörden. Auch der Zeitrahmen einer Baumaßnahme ist immer ein Bestandteil der vorherigen Planungen. Hierfür gibt es immer ein Abwägen der Möglichkeiten, wobei letztlich der vermeintlich beste Kompromiss in Betracht gezogen wird. Insofern können Sie davon ausgehen, dass der Zeitpunkt von Verkehrseinschränkungen und die damit angeordneten vorübergehenden Verkehrsführungen nach bestem Wissen und Gewissen vertretbar abgestimmt werden. Obwohl Verkehrseinschränkungen ein Ärgernis darstellen, kann ich Ihnen versichern, dass alle Möglichkeiten abgewogen werden und der beste Mittelweg umgesetzt wird.
Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie aber auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichten Bescheid nach dem IFG, der auch die Möglichkeit eröffnet, Rechtsmittel einzulegen.
Mit freundlichen Grüßen