Autobahn A2, Abschnitt hinter Magdeburg, Richtung Berlin, bis Burg

Vielen Dank, dass Sie am 6.4. an der Stelle eine Baustelle errichten und in beide Richtungen eine bzw.2 Fahrbahnen absperren. Direkt vor Ostern! Gut geplant! Die Arbeiten beginnen sicher nicht vor Dienstag. Geplanter Stau vom Osterhasen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Heike Voet
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vielen Dank, dass Sie…
An Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt Details
Von
Heike Voet
Betreff
Autobahn A2, Abschnitt hinter Magdeburg, Richtung Berlin, bis Burg [#275062]
Datum
6. April 2023 17:12
An
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vielen Dank, dass Sie am 6.4. an der Stelle eine Baustelle errichten und in beide Richtungen eine bzw.2 Fahrbahnen absperren. Direkt vor Ostern! Gut geplant! Die Arbeiten beginnen sicher nicht vor Dienstag. Geplanter Stau vom Osterhasen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heike Voet Anfragenr: 275062 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275062/ Postanschrift Heike Voet << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heike Voet
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Voet, vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage zur BAB 2, Abschnitt hinter Magdeburg, Richtung Berlin…
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Autobahn A2, Abschnitt hinter Magdeburg, Richtung Berlin, bis Burg [#275062]
Datum
11. April 2023 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Voet, vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage zur BAB 2, Abschnitt hinter Magdeburg, Richtung Berlin, bis Burg. Bis Ende 2020 haben die Bundesländer die Autobahnen im Auftrag des Bundes verwaltet. Seit dem 1. Januar 2021 liegt die Zuständigkeit für die Autobahnen insgesamt bei der Autobahn GmbH des Bundes, unabhängig davon, in welchem Bundesland diese liegt. Ich habe daher Ihre Anfrage an die Autobahn GmbH (<<E-Mail-Adresse>>) weitergeleitet, die diese beantworten wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Sehr geehrte Frau Voet, ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werte ich als eine …
Von
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] Autobahn A2, Abschnitt hinter Magdeburg, Richtung Berlin, bis Burg
Datum
17. April 2023 15:30
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Voet, ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werte ich als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, die im Folgenden beantwortet wird. Die von Ihnen angesprochene Baustelle ist eine notwendige Maßnahme, die mit der Fahrbahnerneuerung auf der BAB2 bei Burg einhergeht. Die Arbeiten dafür haben bereits am 22. März 2023 begonnen. Zusätzlich finden Arbeiten an den Entwässerungsanlagen statt. Die Erneuerung der Fahrzeugrückhaltesysteme (Im Volksmund auch "Schutzplanken"), Beschilderung sowie der Fahrbahnmarkierungen runden das "Gesamtpaket" ab. Das Ziel ist es, mit allen Arbeiten bis Dezember 2023 fertig zu sein, wovon wir auch ausgehen. Wir sind im Vorhinein und während all unsere Baumaßnahmen in Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange, sprich Polizei, Autobahnmeistereien oder auch (wenn betroffen) regionale Verkehrsbehörden. Auch der Zeitrahmen einer Baumaßnahme ist immer ein Bestandteil der vorherigen Planungen. Hierfür gibt es immer ein Abwägen der Möglichkeiten, wobei letztlich der vermeintlich beste Kompromiss in Betracht gezogen wird. Insofern können Sie davon ausgehen, dass der Zeitpunkt von Verkehrseinschränkungen und die damit angeordneten vorübergehenden Verkehrsführungen nach bestem Wissen und Gewissen vertretbar abgestimmt werden. Obwohl Verkehrseinschränkungen ein Ärgernis darstellen, kann ich Ihnen versichern, dass alle Möglichkeiten abgewogen werden und der beste Mittelweg umgesetzt wird. Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie aber auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichten Bescheid nach dem IFG, der auch die Möglichkeit eröffnet, Rechtsmittel einzulegen. Mit freundlichen Grüßen