Autohandel Beschwerde

Wer ist zuständig wenn ein KFZ Handel unseriös arbeitet?
Gibt es eine Beschwerdemöglichkeit?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Olaf Böhm-Hermes
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt der Stadt Bielefeld Details
Von
Olaf Böhm-Hermes
Betreff
Autohandel Beschwerde [#238051]
Datum
19. Januar 2022 10:07
An
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wer ist zuständig wenn ein KFZ Handel unseriös arbeitet? Gibt es eine Beschwerdemöglichkeit?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Olaf Böhm-Hermes Anfragenr: 238051 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238051/ Postanschrift Olaf Böhm-Hermes << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Olaf Böhm-Hermes
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Eingangsbestätigung Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. Januar 2022 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Mail ist eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Sehr geehrter Herr Böhm-Hermes, mit Ihrer Beschwerde zum Autohandel (#238051) haben Sie angefragt, • wer zuständ…
Von
Ordnungsamt der Stadt Bielefeld
Betreff
Autohandel Beschwerde [#238051]
Datum
27. Januar 2022 14:52
Status
Sehr geehrter Herr Böhm-Hermes, mit Ihrer Beschwerde zum Autohandel (#238051) haben Sie angefragt, • wer zuständig ist, wenn ein KFZ-Handel „unseriös“ arbeitet und • ob es eine Beschwerdemöglichkeit gibt. Leider ist aus dem Begriff „unseriös“ ohne nähere Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhalts auch nicht ansatzweise zu erkennen, um welches „Fehlverhalten“ es letztlich geht. Handelt es sich um eine vertragliche Streitigkeit, Mängel im „Service“, ein rechtswidriges oder gar strafbares Verhalten? Bei vertraglichen, zivilrechtlichen Streitigkeiten kann Ihr Ansprechpartner beispielsweise • die zuständige Schiedsstelle des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (zu finden über die jeweils örtlich zuständige Kfz-Innung) oder auch • der Bundesverband freier Kfz-Händler sein. Falls dort ein Schlichtungsversuch keinen Erfolg hat, stünde Ihnen in diesen Fällen der (zivile) Klageweg offen. Sofern Sie mit dem „unseriösen“ Verhalten eher ein rechtswidriges oder gar strafbares Verhalten beschreiben, könnte hier die Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes oder möglicherweise sogar die Staatsanwaltschaft zuständig sein. In diesem Fall möchte ich Sie bitten, Ihre Beschwerde über die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> zu konkretisieren. Unterlagen, die ich Ihnen mit Blick auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen und das Verbraucherinformationsgesetz des zur Verfügung stellen könnte, kann ich beim derzeitigen Stand Ihrer Anfrage nicht erkennen. Mit freundlichen Grüßen