Autokorso am 06.05.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.05.2023 gab es einen Autokorso der Starbulls Rosenheim im öffentlichen Raum der Stadt Rosenheim. Während des Autokorsos gab es ein "lautes Hupkonzert". Hupen ist bei anderen Autokorsos wegen straßenverkehrsrechtlicher Begründungen untersagt.
Frage 1. Wurde der Autokorso als Versammlung angezeigt?
Frage 2. Gab es eine Auflage für die Teilnehmer, dass das Hupen untersagt ist?
Frage 3. Welche weiteren nicht personengebundenen Auflagen wurden erlassen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
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Lutz Henze
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Rosenheim, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten …
An Stadtverwaltung Rosenheim Details
Von
Lutz Henze
Betreff
Autokorso am 06.05.2023 [#279776]
Datum
25. Mai 2023 10:11
An
Stadtverwaltung Rosenheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Rosenheim, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, am 06.05.2023 gab es einen Autokorso der Starbulls Rosenheim im öffentlichen Raum der Stadt Rosenheim. Während des Autokorsos gab es ein "lautes Hupkonzert". Hupen ist bei anderen Autokorsos wegen straßenverkehrsrechtlicher Begründungen untersagt. Frage 1. Wurde der Autokorso als Versammlung angezeigt? Frage 2. Gab es eine Auflage für die Teilnehmer, dass das Hupen untersagt ist? Frage 3. Welche weiteren nicht personengebundenen Auflagen wurden erlassen?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Rosenheim (Informationsfreiheitssatzung Rosenheim). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Lutz Henze Anfragenr: 279776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279776/ Postanschrift Lutz Henze << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lutz Henze

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Stadtverwaltung Rosenheim
Sehr geehrter Herr Henze, wie bereits mitgeteilt wurde, sind wir keine Rechtauskunftstelle. Bitte wenden Sie sich…
Von
Stadtverwaltung Rosenheim
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Henze, wie bereits mitgeteilt wurde, sind wir keine Rechtauskunftstelle. Bitte wenden Sie sich mit Fragen allgemeiner Art an eine Rechtsanwaltskanzlei oder andere Einrichtung (z.B. ADAC). Unabhängig davon kann ich Ihnen mitteilen, dass in diesem Zusammenhang die Vorgaben der StVO (hier § 16) gelten. Mit freundlichen Grüßen