Autokorso

Welche rechtliche Grundlage erlaubt es ungefähr 10 bis 20 Menschen Sonntags einen Autokorso mit Polizeischutz durchzuführen, bei der Lautsprecher vorhanden sind, die man 200 Meter entfernt hören kann?
Die Lärmbelästigung und die Kosten durch die Polizeibegleitung sind meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Autokorso [#246031]
Datum
10. April 2022 15:36
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche rechtliche Grundlage erlaubt es ungefähr 10 bis 20 Menschen Sonntags einen Autokorso mit Polizeischutz durchzuführen, bei der Lautsprecher vorhanden sind, die man 200 Meter entfernt hören kann? Die Lärmbelästigung und die Kosten durch die Polizeibegleitung sind meiner Meinung nach nicht verhältnismäßig.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246031/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Autokorso [#246031]
Datum
10. April 2022 15:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Punkte sind nachvollziehbar. Jedoch bin ich mi…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft nach dem IFG NRW - Autokorsos [#246031]
Datum
12. April 2022 12:58
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Diese Punkte sind nachvollziehbar. Jedoch bin ich mir sicher das jede dieser Versammlungen und vor allem die am 10.04.2022 eine Lautstärke von 70dB über längere Zeit überschritten hat. Außerdem steht weder im Grungesetz noch im Versammlungsrecht, dass man das Recht auf eine Versammlung durch einen Autokorso ausleben kann. Deswegen wollte ich nochmal nachfragen, unter welchen Auflagen man einen Autokorso anmelden kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246031/

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