Automatische Stimmauszählung im Bundesrat mit Kameras

Anfrage an: Bundesrat

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

im Plenarsaal des Bundesrates ist ein Kamerasystem installiert worden, das in der Lage sein soll, das Abstimmungsverhalten der Stimmführer der Bundesländer zu identifizieren.

Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Ausschreibung zu dieser Maßnahme und ggf. direkt anschließenden Folgemaßnahmen (wie Inbetriebnahme, Wartung o.ä.) betreffen, sowie alle die installierte Anlage betreffenden Unterlagen.

Auch bitte ich um eine Auflistung aller Fälle, in denen das Auszählen durch Präsidium oder Schriftführer zu einem anderen Ergebnis kam als die maschinelle Zählung.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, im Plenarsaal des Bundesrates ist ein Kamerasystem installiert worden, da…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Automatische Stimmauszählung im Bundesrat mit Kameras [#300747]
Datum
21. Februar 2024 14:39
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, im Plenarsaal des Bundesrates ist ein Kamerasystem installiert worden, das in der Lage sein soll, das Abstimmungsverhalten der Stimmführer der Bundesländer zu identifizieren. Bitte senden Sie mir alle Dokumente zu, die die Ausschreibung zu dieser Maßnahme und ggf. direkt anschließenden Folgemaßnahmen (wie Inbetriebnahme, Wartung o.ä.) betreffen, sowie alle die installierte Anlage betreffenden Unterlagen. Auch bitte ich um eine Auflistung aller Fälle, in denen das Auszählen durch Präsidium oder Schriftführer zu einem anderen Ergebnis kam als die maschinelle Zählung. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300747/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anfrage, deren Empfang ich hiermit …
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Automatische Stimmauszählung im Bundesrat mit Kameras [#300747]
Datum
5. März 2024 11:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Übersendung Ihrer Anfrage, deren Empfang ich hiermit bestätige. Die Beantwortung wird unter Verweis auf § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG schnellstmöglich erfolgen. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen in der Zwischenzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 21.02.2024. Durch Ihren Antrag…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Automatische Stimmauszählung im Bundesrat mit Kameras [#300747]
Datum
15. März 2024 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag vom 21.02.2024. Durch Ihren Antrag auf Informationszugang sind Belange Dritter berührt. Diese sind grundsätzlich in einem Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG zu hören. Die Durchführung und Auswertung dieses Verfahrens würde mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Um den Vorgang zu beschleunigen können Sie sich alternativ mit einer Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Dritter berühren einverstanden erklären, § 7 Abs. 2 IFG. Wir bitten um Rückmeldung und ggf. Mitteilung des Einverständnisses. Sollten Sie nicht einverstanden sein, bitten wir um eine weitergehende Begründung Ihres Antrags, um eine sachgemäße Interessenabwägung vornehmen zu können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, für mich ist eine etwas spätere Auskunft auf jeden Fall hinnehmbar. Ein Ziel meiner Anfrage ist, herau…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Stimmauszählung im Bundesrat mit Kameras [#300747]
Datum
15. März 2024 14:35
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, für mich ist eine etwas spätere Auskunft auf jeden Fall hinnehmbar. Ein Ziel meiner Anfrage ist, herauszufinden, wie genau dieser Vorgang stattfand und wer daran beteiligt war, da ich den Beginn eines Paradigmenwechsels in der Kontrolle der Staatsorgane sehe. Daher würde ich mich sehr über eine möglichst ausführliche und ungeschützte Auskunft freuen. Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300747/