Automatische Zustellung von Weiterbewilligungsanträgen
Die Soziale Bürgerinitiative e.V. informierte in einer Pressemeldung darüber, dass das Jobcenter Gladbeck ab 2014 keine Weiterbewilligungsanträge mehr postalisch zustellen werde.
In der Erklärung des Jobcenters heißt es:
Wichtiger Hinweis für alle Kunden!
Betrifft: Weiterbewilligungsanträge IHR Handeln ist gefragt!
Anträge auf Weiterbewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wurden Ihnen in der Vergangenheit automatisch übersandt.
Ab dem Jahr 2014 hat diese Regelung keine Gültigkeit mehr, so dass Sie in eigener Verantwortung dafür zu sorgen haben, dass der von Ihnen selbst beschaffte Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig vor Ablauf eines Bewilligungszeitraums (vgl. letzter Bewilligungsbescheid) dem Jobcenter eingereicht wird, und zwar frühestens 6 Wochen - spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums!!!
Weiterbewilligungsanträge können an der Information des Jobcenters abgeholt bzw, im Internet unter www.arbeitsagentur.de unter der Rubrik "Formulare" > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > " Arbeitslosengeld II" abgerufen werden.
Bitte teilen Sie mir mit, ob
1. die Bundesagentur für Arbeit oder Ihre Regionaldirektion eine solche Weisung als verbindlich für alle Jobcenter erlassen hat
2. welche rechtlichen Konsequenzen sich aus verspäteter Antragsabgabe ergeben können (Handlungsanweisung)
3. es eine Weisungslage Ihrer Behörde gibt, die die Ermessensausübung der einzelnen Jobcenter verbindlich regelt
4. Um Übersendung eine vollständigen Übersicht der Regionalen Weisungen wird gebeten
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. August 2013
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25. September 2013
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