Autorisierung ZOOM

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach meinen Informationen werden in Schulen des Rhein-Erft-Kreises die Videokonferenzen für Homeschooling über die technische Lösung ZOOM, Teams oder Skype durchgeführt. Alle o.g. Lösungen sind vom Landesdatenschutzbeauftragten NRW untersagt. Ebenso Whatsapp für die Kommunikation zwischen Eltern/Schülern und Schule/Lehrern.
Das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises soll, nach aktuell vorliegenden Informationen, eine Nutzung zumindest von ZOOM autorisiert haben.

Ich bitte Sie, mir folgende Informationen zuzusenden:

Alle Dienstanweisungen oder sonstigen Informationen an die Schulen des Rhein-Erft-Kreis, die oben genannte Autorisierung abbilden.

Alle Unterlagen, die vom Schulamt des Rhein-Erft-Kreis zur Meinungsbildung und -findung verwendet wurden

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2021
  • Frist
    28. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in nach meinen Informationen we…
An Schulamt für den Erftkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Autorisierung ZOOM [#216712]
Datum
26. März 2021 11:07
An
Schulamt für den Erftkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in nach meinen Informationen werden in Schulen des Rhein-Erft-Kreises die Videokonferenzen für Homeschooling über die technische Lösung ZOOM, Teams oder Skype durchgeführt. Alle o.g. Lösungen sind vom Landesdatenschutzbeauftragten NRW untersagt. Ebenso Whatsapp für die Kommunikation zwischen Eltern/Schülern und Schule/Lehrern. Das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises soll, nach aktuell vorliegenden Informationen, eine Nutzung zumindest von ZOOM autorisiert haben. Ich bitte Sie, mir folgende Informationen zuzusenden: Alle Dienstanweisungen oder sonstigen Informationen an die Schulen des Rhein-Erft-Kreis, die oben genannte Autorisierung abbilden. Alle Unterlagen, die vom Schulamt des Rhein-Erft-Kreis zur Meinungsbildung und -findung verwendet wurden Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216712/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Schulamt für den Erftkreis
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt auf Ihre Mail antworte. Leider war es mir aus …
Von
Schulamt für den Erftkreis
Betreff
Autorisierung ZOOM
Datum
9. April 2021 09:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte, dass ich erst jetzt auf Ihre Mail antworte. Leider war es mir aus Urlaubsgründen vorher nicht möglich. Mit dieser Mail bestätige ich den Eingang Ihrer Nachricht vom 26.03.2021. Die Kompetenz für die Beantwortung Ihrer Nachricht liegt bei dem Datenschutzbeauftrgten für Schulen im Rhein-Erft-Kreis. Ihre Nachricht habe ich daher dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe eine Rückfrage zu Ihrer Antwort: "D…
An Schulamt für den Erftkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Autorisierung ZOOM [#216712]
Datum
27. April 2021 08:33
An
Schulamt für den Erftkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich habe eine Rückfrage zu Ihrer Antwort: "Die Kompetenz für die Beantwortung Ihrer Nachricht liegt bei dem Datenschutzbeauftragten für Schulen im Rhein-Erft-Kreis. Ihre Nachricht habe ich daher dorthin weitergeleitet." Hätten Sie da einen direkten Ansprechpartner für mich? Bislang habe ich nämlich im Thema noch keine Rückmeldung erhalten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216712/
Schulamt für den Erftkreis
Sehr Antragsteller/in unter dem folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an Schulen…
Von
Schulamt für den Erftkreis
Betreff
Antw: AW: Autorisierung ZOOM [#216712]
Datum
27. April 2021 10:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in unter dem folgenden Link finden Sie die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten an Schulen im Rhein-Erft-Kreis: https://www.rhein-erft-kreis.de/schulaufsicht/artikel/amt-f%C3%BCr-schule-und-bildung-schulaufsichtsbezirke Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Autorisierung ZOOM“ vom 26.03.2021 (#216712) wu…
An Schulamt für den Erftkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: Autorisierung ZOOM [#216712]
Datum
11. Mai 2021 08:37
An
Schulamt für den Erftkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Autorisierung ZOOM“ vom 26.03.2021 (#216712) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Eine Rückmeldung von Seiten des Datenschutzbeauftragten ist bis heute auch nicht erfolgt. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216712 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216712/

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Schulamt für den Erftkreis
Sehr Antragsteller/in sicherlich steht Ihnen eine zeitnahe Antwort auf Ihre Frage zu. Ich bitte aber um Ihr Verst…
Von
Schulamt für den Erftkreis
Betreff
AW: Antw: AW: Autorisierung ZOOM [#216712]
Datum
17. Mai 2021 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in sicherlich steht Ihnen eine zeitnahe Antwort auf Ihre Frage zu. Ich bitte aber um Ihr Verständnis, dass - auch im Schulamt des Rhein-Erft-Kreises - in Pandemiezeiten Prioritäten gesetzt werden und andere Dinge vorrangig zu behandeln sind. Von rechtlichen Hinweisen zu Bearbeitungszeiten bitte ich daher abzusehen. Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das Schulamt des Rhein-Erft-Kreises als die zuständige untere Schulaufsichtsbehörde für die Grundschulen des Rhein-Erft-Kreises diese Schulen nicht für die Nutzung von ZOOM autorisiert hat und Mangels Zuständigkeit nicht kann. Ob und inwieweit eine Autorisierung durch die Schulträger (Kommune) erfolgt ist, ist mir nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen