Aviäre Influenza, Nachweismethoden

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrer Methodensammlung legen Sie als Schwellenwert für Ihre PCR-Tests auf Aviäre Influenza (Geflügelpest) einen ct Wert von 36 fest.

1. PCR-Testdesigns werden mit unterschiedlichen Zielsetzungen (z.B. Aviäre Influenza, H5, N1, LP und HP, Subtypen u.a.) erstellt. Bitte übersenden Sie mir die von Ihnen verwendeten unterschiedlichen Test-Designs inklusive der Zielsetzung der hierfür verwendeten Primer sowie der dazugehörenden Nachweise zu deren jeweiligen Sensitivität und Spezifität.

2. Welche ct Werte und welche Viruslast werden den jeweiligen Nachweisgrenzen
a) der isolierten RNA
b) replikationsfähiger Viren
c) der Infektiosität
zugeordnet? Sollte Sie Nachweisgrenzen nicht sicher bestimmen (können) geben Sie dies bitte an.

3. Welche der nachzuweisenden Zielgene mit welchem ct Wert und welcher Viruslast werden für die Generierung der Aussage „auf Geflügelpest (H5N1) positiv getestet“ verwendet?

4. Wie stellen Sie im Arbeitsablauf der RT-qPCR sicher, dass nur RNA von hoher Reinheit (keine Verunreinigungen) und hoher Integrität (nicht abgebaut) verwendet wird?

5. Bitte erklären Sie, wie Sie unterscheiden, ob eine Probe kontaminiert, infektiös oder postinfektiös ist.

6. Bitte übersenden Sie mir die Protokolle der RT-qPCR -Kalibrierung welche jeweils für die Messungen 2022AI03792 und 2022AI06146 Gültigkeit hatten.

7. Bitte übersenden Sie mir die jeweiligen Protokolle zur Methodenvalidierung der einzelnen PCR-Testdesigns.
Wie häufig führen Sie eine Methodenvalidierung durch? Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Methodenvalidierung? Inwieweit werden für die Methodenvalidierung berücksichtigt:
a) mehrere Geräte gleichen Typs
b) mehrere Mitarbeiter
c) verschiedene PCR‐Testkits inklusive der unterschiedlichen Zielgene
d) unterschiedliche Geräte-Typen

8. Wie häufig und aus welchem Anlass werden jeweils Primerpaar und Sonde an realen Proben (z.B. komplett charakterisiertes Virusisolat) im Labor überprüft?

9. Werden die Messreihen von externen Negativkontrollen sowie Positivkontrollen begleitet?

Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag, auch teilweise, ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. Dezember 2023
  • Frist
    7. Mai 2024
  • Ein:e Follower:in
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Methodensammlung legen Sie als Schwellenwert…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]
Datum
27. Dezember 2023 10:56
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Methodensammlung legen Sie als Schwellenwert für Ihre PCR-Tests auf Aviäre Influenza (Geflügelpest) einen ct Wert von 36 fest. 1. PCR-Testdesigns werden mit unterschiedlichen Zielsetzungen (z.B. Aviäre Influenza, H5, N1, LP und HP, Subtypen u.a.) erstellt. Bitte übersenden Sie mir die von Ihnen verwendeten unterschiedlichen Test-Designs inklusive der Zielsetzung der hierfür verwendeten Primer sowie der dazugehörenden Nachweise zu deren jeweiligen Sensitivität und Spezifität. 2. Welche ct Werte und welche Viruslast werden den jeweiligen Nachweisgrenzen a) der isolierten RNA b) replikationsfähiger Viren c) der Infektiosität zugeordnet? Sollte Sie Nachweisgrenzen nicht sicher bestimmen (können) geben Sie dies bitte an. 3. Welche der nachzuweisenden Zielgene mit welchem ct Wert und welcher Viruslast werden für die Generierung der Aussage „auf Geflügelpest (H5N1) positiv getestet“ verwendet? 4. Wie stellen Sie im Arbeitsablauf der RT-qPCR sicher, dass nur RNA von hoher Reinheit (keine Verunreinigungen) und hoher Integrität (nicht abgebaut) verwendet wird? 5. Bitte erklären Sie, wie Sie unterscheiden, ob eine Probe kontaminiert, infektiös oder postinfektiös ist. 6. Bitte übersenden Sie mir die Protokolle der RT-qPCR -Kalibrierung welche jeweils für die Messungen 2022AI03792 und 2022AI06146 Gültigkeit hatten. 7. Bitte übersenden Sie mir die jeweiligen Protokolle zur Methodenvalidierung der einzelnen PCR-Testdesigns. Wie häufig führen Sie eine Methodenvalidierung durch? Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Methodenvalidierung? Inwieweit werden für die Methodenvalidierung berücksichtigt: a) mehrere Geräte gleichen Typs b) mehrere Mitarbeiter c) verschiedene PCR‐Testkits inklusive der unterschiedlichen Zielgene d) unterschiedliche Geräte-Typen 8. Wie häufig und aus welchem Anlass werden jeweils Primerpaar und Sonde an realen Proben (z.B. komplett charakterisiertes Virusisolat) im Labor überprüft? 9. Werden die Messreihen von externen Negativkontrollen sowie Positivkontrollen begleitet? Diese Anfrage ist öffentlich und im öffentlichen Interesse. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag, auch teilweise, ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 295637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295637/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2023 und bestätigen deren Empfang.…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]
Datum
26. Januar 2024 15:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2023 und bestätigen deren Empfang. Wir weisen darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage mit Auskünften verbunden ist, an denen Rechte Dritter bestehen, so dass ein Drittbeteiligungsverfahren im Sinne des § 8 IFG notwendig ist und die Monatsfrist des § 7 IFG nicht eingehalten werden kann. Zudem geht der Umfang Ihrer Anfrage bzw. der damit verbundene Verwaltungsaufwand über eine einfache schriftliche Auskunft im Sinne des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zur Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) hinaus und wird Gebühren im Rahmen der Ziff. 1.3 der Anlage zur IFGGebV (60 bis 500 Euro) verursachen. Maßstab für die Gebührenbemessung ist primär der Zeitaufwand, bemessen anhand der Personalkostensätze des Bundes. Die Stundensätze betragen für Angehörige des höheren Dienstes 60 Euro, für Angehörige des gehobenen Dienstes 45 Euro und für Angehörige des mittleren Dienstes 30 Euro. Nach einer groben Einschätzung beläuft sich der Zeitaufwand für Angehörige des höheren Dienstes auf 2 Stunden und für Angehörige des mittleren Dienstes auf 1 Stunde. Es würde somit eine Gebühr von 150 Euro entstehen. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> bei einem Drittbeteiligungsverfahren hätten Sie mich unverzüglich nach meiner Infor…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]
Datum
26. Januar 2024 17:34
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bei einem Drittbeteiligungsverfahren hätten Sie mich unverzüglich nach meiner Informationsfreiheitsanfrage darüber informieren müssen, nicht erst einen Tag vor Ablauf der Frist. Ich bin bereit, für ihre vollumfängliche Antwort auf Anfrage die Gebühren von 150,- Euro zu zahlen, bitte Sie jedoch dies innerhalb der Frist (bis zum 28. Februar 2024) zu erledigen. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 295637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295637/
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, nachdem die Drittbeteiligungsverfahren nunmehr erfolgreich abgeschlossen wurden, möch…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
WG: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]
Datum
15. Februar 2024 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, nachdem die Drittbeteiligungsverfahren nunmehr erfolgreich abgeschlossen wurden, möchten wir Ihre Anfrage vom 27. Dezember 2023 wie folgt beantworten: 1. PCR-Testdesigns werden mit unterschiedlichen Zielsetzungen (z.B. Aviäre Influenza, H5, N1, LP und HP, Subtypen u.a.) erstellt. Bitte übersenden Sie mir die von Ihnen verwendeten unterschiedlichen Test-Designs inklusive der Zielsetzung der hierfür verwendeten Primer sowie der dazugehörenden Nachweise zu deren jeweiligen Sensitivität und Spezifität. Die Spezifikationen der Primer und Sonden sowie deren Prüfung analytischer und diagnostischer Sensitivität und Spezifität sind aus der beigefügten Veröffentlichung Hassan et al. (2022) ersichtlich (Anlage 1). 2. Welche ct Werte und welche Viruslast werden den jeweiligen Nachweisgrenzen a) der isolierten RNA b) replikationsfähiger Viren c) der Infektiosität zugeordnet? Sollte Sie Nachweisgrenzen nicht sicher bestimmen (können) geben Sie dies bitte an. Hinsichtlich der Unterpunkte b und c wird kein Unterschied gesehen, da beide Eigenschaften auf der Replikationsfähigkeit im jeweiligen Testsystem (embryoniertes Hühnerei oder Zellkultur) als Maß der Infektiosität der Viren beruhen. D.h. ohne Infektiosität keine Replikation. Für eine Reihe der in Hassan et al. benannten Testsysteme wurden Vergleichswerte auf Basis der Nukleinsäurekopienzahl ermittelt. Hierbei ergab sich für die generisch eingesetzte real time RT-PCR (RT-qPCR) mit dem Zielgen „M“ eine untere Detektionsgrenze von 10-50 Kopien/je Ansatz. Dies entspricht im Vergleich zu Infektiositätsmessungen einer gemittelten Infektiosität von rechnerisch 0.1 Gewebekultur-infektiösen Dosen 50%. RT-qPCRs mit anderen Zielgenen (z.B. H5, H7, H9) ermittelten in den verwendeten Verdünnungsreihen Werte, die denen der M-PCR entsprechen, so dass von einer vergleichbaren Sensitivität der PCRs ausgegangen werden kann. In puncto Spezifität ergaben sich geringgradige Kreuzreaktionen bei wenigen Subtypen (z.B. H7, H15). Durch fortlaufende Optimierung der Primer und Sonden konnten in den aktuell durchgeführten PCRs diese Kreuzreaktionen beseitigt werden (s.a. dazu Hassan et al., 2022). 3. Welche der nachzuweisenden Zielgene mit welchem ct Wert und welcher Viruslast werden für die Generierung der Aussage „auf Geflügelpest (H5N1) positiv getestet“ verwendet? Es werden vier RT-qPCRs parallel eingesetzt, die die Zielgene M, H5, N1 und H52344b_HA haben. Für diese PCRs gelten dieselben Grenzwerte. Typische Befunde sind in Anlage 2 aufgeführt. Darin wurden personenbezogene Daten und Daten, die keinen Sachzusammenhang zu den angefragten Informationen haben (z. B. Referenz-/Originalnummer bzw. Herkunft der Proben) nach Rücksprache mit den Drittbeteiligten geschwärzt. 4. Wie stellen Sie im Arbeitsablauf der RT-qPCR sicher, dass nur RNA von hoher Reinheit (keine Verunreinigungen) und hoher Integrität (nicht abgebaut) verwendet wird? Diese Eigenschaften können bei der Untersuchung klinischer Proben nicht sichergestellt werden, da wir auf die Qualität der zugesandten Proben keinen Einfluss haben. Die RNA-Isolierung erfolgt mit kommerziellen Kits nach festgelegter, akkreditierter Methodik. Eine Einschätzung der Amplifikationsbedingungen in der PCR erfolgt mit Einsatz externer und/oder interner Qualitätskontroll-RNA, die nicht influenza-spezifisch ist. Wird diese Kontroll-RNA nachgewiesen, kann zumindest die Anwesenheit inhibierender Faktoren ausgeschlossen werden und die prinzipielle Funktionalität der PCR gesichert werden. 5. Bitte erklären Sie, wie Sie unterscheiden, ob eine Probe kontaminiert, infektiös oder postinfektiös ist. Eine Untersuchung bzgl. Infektiosität ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften des europäischen Tiergesundheitsrechts nicht erforderlich. Der Nachweis von Bestandteilen des Genoms wird für die Diagnose als ausreichend angesehen. Ein Ausschluss von prozessbedingten Kontaminationen im Rahmen von Nukleinsäureextraktionen erfolgt im Influenzalabor des FLI durch das Mitführen sogenannter RNA-in process-Kontrollen (RICs); hierbei handelt es sich um virusnegative Wasserproben, die sowohl in der Nukleinsäureextraktion als auch in den folgenden PCRs parallel zu den echten Proben mitgeführt werden. Für 7 echte Proben wird eine RIC mitgeführt. Des Weiteren sind in jedem PCR-Lauf eine Negativ- und eine Positivkontrolle enthalten. Die Qualität der Probennahmen kann durch uns nicht kontrolliert werden. 6. Bitte übersenden Sie mir die Protokolle der RT-qPCR -Kalibrierung, welche jeweils für die Messungen 2022AI03792 und 2022AI06146 Gültigkeit hatten. In der Anlage 3 übersenden wir die Rohdaten der PCR-Läufe für die benannten Proben. Diese gehören zu den Aufträgen/Einsendungen 2022-01004 (2022AI03792) und 2022-01638 (2022AI06146). Hier finden sie auch die Daten der Kontrollen: NTC (Negativkontrolle), PTC (Positivkontrolle). Weiterhin haben wir die aufgrund dieser Ergebnisse erstellten Befunde hinzugefügt (Anlage 2). 7. Bitte übersenden Sie mir die jeweiligen Protokolle zur Methodenvalidierung der einzelnen PCR-Testdesigns. Wir weisen darauf hin, dass das Labor von der DAKKS akkreditiert wurde. Damit wird bestätigt, dass die im Labor eingesetzten Methoden und Prozesse den Kriterien nach der ISO-Norm DIN EN ISCVIEC 17025:2018 entsprechen (Nummer der Akkreditierungsurkunde D-PL-14002-02-0). Wie häufig führen Sie eine Methodenvalidierung durch? Die Methoden werden im Rahmen ihrer Entwicklung intensiv validiert; bei Einführung von PCRs aus veröffentlichten Daten anderer Labore wird ein begrenzter Satz von Positiv- und Negativkontrollen eingesetzt. Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die Methodenvalidierung? Die Untersuchungen folgen den Vorgaben des Qualitätsmanagement-Handbuchs des FLIs. Inwieweit werden für die Methodenvalidierung berücksichtigt: a) mehrere Geräte gleichen Typs: Gegeben (BioRad Cfx 96 und Nachfolgegeräte in mehreren Exemplaren im Labor verfügbar; eine vierteljährliche interne Validierung der Funktionalität der Cycler ist durch QM abgesichert). b) mehrere Mitarbeiter: Gegeben (mehrere gem. QM Regularien zugelassene Mitarbeitende führen diese Untersuchungen nach Einarbeitung durch). c) verschiedene PCR‐Testkits inklusive der unterschiedlichen Zielgene: Entfällt; gem. den QM-gelisteten Methoden wird nur ein einziger Typ eines Testkits verwendet, mit dem die Validierungen durchgeführt wurden. d) unterschiedliche Geräte-Typen: Entfällt; gem. den QM-gelisteten Methoden wird nur ein einziger Gerätetyp (s. „a)“) verwendet, mit dem auch die Validierungen durchgeführt wurden. 8. Wie häufig und aus welchem Anlass werden jeweils Primerpaar und Sonde an realen Proben (z.B. komplett charakterisiertes Virusisolat) im Labor überprüft? Überprüfungen erfolgen nach abgeschlossener Validierung in der Regel durch Vollgenomsequenzierung hochtitriger Proben aus der Routinediagnostik, wodurch die Nämlichkeit der Identität des durch PCR und Sequenzierung ermittelten Sub- und Pathotyps bestätigt wird. In diesen Sequenzen werden gleichzeitig die Eignung der Primer und Sonden kontrolliert. Pro Monat werden etwa 10-30 Genome sequenziert. Zusätzlich erfolgen Abgleiche der Sequenzen im europäischen Netzwerk der nationalen Referenzlabore sowie mit den in öffentlichen Datenbanken zur Verfügung gestellten Sequenzen, die weltweit erarbeitet wurden. 9. Werden die Messreihen von externen Negativkontrollen sowie Positivkontrollen begleitet? Ja (s. Frage 5). Der Kostenbescheid ergeht mit gesondertem Schreiben. Mit freundlichen Grüßen,
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen. Leider sind einige meiner Fragest…
An Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: WG: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]
Datum
23. Februar 2024 18:45
An
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der Informationen. Leider sind einige meiner Fragestellungen nicht (ausreichend) beantwortet worden. Daher übersende ich Ihnen, was meiner Meinung nach unzureichend ist. Ich bitte Sie, mir die fehlenden Informationen möglichst zeitnah nachzureichen. Zu 1.) Sie haben mich auf Hassan et al. verwiesen. Dieser Artikel enthält u.a. nicht die Information zu einer Virenlast in Bezug zur Probenmenge. Bitte übersenden Sie mir die vom FLI vorgegebene Methodik zur Probennahme und des durchgeführten RT-qPCR Tests (TierGesG §27 (5) 1) bzw. die entsprechenden Arbeitsanweisungen des FLI. Zu 2.) Hier fehlt die Beantwortung von a). Ansonsten sind die Aussagen unklar und ohne für mich verständlichen Informationsgehalt. Daher bitte ich Sie, mir den vollständigen dazugehörigen Untersuchungsbericht zu senden. Sie schreiben: „ohne Infektiösität keine Replikation“. Ist die Infektiösität nicht abhängig von der Fähigkeit eines Pathogens zur Invasion eines Wirtes und einer Reproduktion (Replikation) in ihm? Wie berücksichtigt das FLI, dass Nukleinsäuren eine hohe Stabilität aufweisen, weshalb nicht intakte oder nicht umhüllte Viren in die Quantifizierung eingeschlossen werden? Da ich vermute, dass die vom FLI ermittelten Vergleichswerte einen gewissen Aufschluss dazu geben können, bitte ich Sie, mir die vollständige Studie zukommen zu lassen. Zu 3.) Es werden Zielgene benannt, aber keine ct Werte/Grenzwerte. Bitte reichen Sie diese nach bzw. sollten diese in den Arbeitsanweisungen ja auch enthalten sein. Zu 5.) Auch wenn diese Unterscheidung gesetzlich nicht erforderlich ist – Sie als den Gesetzgeber beratendes Referenz- und Forschungslabor, sind angehalten, mehr zu untersuchen, als im Tiergesundheitsgesetz für eine Feststellung eines Ausbruches gefordert wird. Bitte beantworten Sie also meine Frage – in Bezug auf ct Werte und Viruslasten. Zu 6.) Mit der NTC und der PTC wird kontrolliert, dass das Messsystem mit allen Schritten das tut, was es soll. Findet eine Geräte-Kalibrierung im Sinne einer Quantifizierung der Infektiösität demzufolge nicht statt? Zu 7.) Da Sie keine Protokolle gesendet haben, aber auf das Handbuch verweisen, übersenden Sie dieses bitte. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 295637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295637/
Doris Schröder
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden“ [#295637]
Datum
9. März 2024 08:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/295637/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil einige Fragen nicht beantwortet wurden, ob wohl mir die Gebühr in Rechnung gestellt wurde und ich diese auch bezahlt habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anhänge: - 295637.pdf - 2024-02-15_1-anlage1hassanetal.pdf - 2024-02-15_1-anlage22022-01004-ni-wv-hph5n1-geschwrzt.pdf - 2024-02-15_1-anlage22022-01638-mv-hph5n1-geschwrzt.pdf - 2024-02-15_1-anlage32022-11-30-6146h5-n1-np.pdf - 2024-02-15_1-anlage32022-11-30-6146hph5.pdf - 2024-02-15_1-anlage32022-3792-hp.pdf - 2024-02-15_1-anlage32022-3792-np-h5-n1.pdf Anfragenr: 295637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295637/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. März 2024 13:07
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Doris Schröder
Sehr << Anrede >> Ich möchte mich nach dem Vermittlungsstand erkundigen. Vom FLI habe ich keine weite…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aviäre Influenza, Nachweismethoden“ [#295637] # IFG-721/002 II#0665 [#295637]
Datum
3. April 2024 18:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ich möchte mich nach dem Vermittlungsstand erkundigen. Vom FLI habe ich keine weiteren Informationen zu den offenen Fragen erhalten. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 295637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295637/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. April 2024 16:23
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
555,8 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, in der Anlage übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben zur Ihrer Nachfrage vom 23.0…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: WG: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]
Datum
25. April 2024 12:37
Status
Sehr geehrte Frau Schröder, in der Anlage übersende ich Ihnen unser Antwortschreiben zur Ihrer Nachfrage vom 23.02. Mit freundlichen Grüßen,

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Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Sehr geehrte Frau Schröder, ich habe es leider versäumt, die im Zusammenhang mit Ziff. 1 unseres gestrigen Schrei…
Von
Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Betreff
AW: WG: [External] Aviäre Influenza, Nachweismethoden [#295637]
Datum
26. April 2024 12:45
Status
Sehr geehrte Frau Schröder, ich habe es leider versäumt, die im Zusammenhang mit Ziff. 1 unseres gestrigen Schreibens in Aussicht gestellten Anlagen beizufügen. Dies hole ich hiermit nach. Mit freundlichen Grüßen,