Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Ihnen Vorliegendes/Dokumentiertes zu:

- jeglichen Schriftverkehr, Notizen, Emails, Gesprächsprotokolle (auch von Telefonaten oder Videokonferenzen) zu dem Thema, wie Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose/Auswirkungen (auch auf die Versorgung der Bevölkerung mit tierischem Eiweiß wie Eier und Geflügelfleisch) - Übertragung auf Säugetiere bzw. Mensch bundesweit kommuniziert werden soll,
- Verträge, Aufträge, Absprachen mit/an PR Firmen/Agenturen oder Medien zur bundesweiten Kommunikation diesen Themas - Umfang und inhaltlich (von wann bis wann und auch in welchem monetären Umfang wurden mit welchen PR Agenturen zu diesem Thema Verträge geschlossen oder ist dies beabsichtigt)
- Strategie der Kommunikation

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
  • 0 Follower:innen
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Ihnen Vorliegendes/Dokumentiertes zu: - jeglichen S…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose [#271121]
Datum
22. Februar 2023 14:36
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Ihnen Vorliegendes/Dokumentiertes zu: - jeglichen Schriftverkehr, Notizen, Emails, Gesprächsprotokolle (auch von Telefonaten oder Videokonferenzen) zu dem Thema, wie Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose/Auswirkungen (auch auf die Versorgung der Bevölkerung mit tierischem Eiweiß wie Eier und Geflügelfleisch) - Übertragung auf Säugetiere bzw. Mensch bundesweit kommuniziert werden soll, - Verträge, Aufträge, Absprachen mit/an PR Firmen/Agenturen oder Medien zur bundesweiten Kommunikation diesen Themas - Umfang und inhaltlich (von wann bis wann und auch in welchem monetären Umfang wurden mit welchen PR Agenturen zu diesem Thema Verträge geschlossen oder ist dies beabsichtigt) - Strategie der Kommunikation Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 271121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271121/ Postanschrift Doris Schröder << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Schröder, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.02.2023 beim Bundesministerium für Ern…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose [#271121]
Datum
22. Februar 2023 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 22.02.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Schröder, mit Ihrem Antrag vom 22. Februar 2023 begehren Sie auf Grundlage des IFG die Herausga…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose [#271121]
Datum
13. März 2023 18:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Schröder, mit Ihrem Antrag vom 22. Februar 2023 begehren Sie auf Grundlage des IFG die Herausgabe von Dokumenten. Mit Ihrem Antrag haben Sie zudem um eine Mitteilung gebeten, sofern der Antrag nicht gebührenfrei bearbeitet werden kann. Nach § 10 IFG werden für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG Gebühren nach Maßgabe der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung-IFGGebV) vom 02.01.2006 erhoben. Grundsätzlich gebührenfrei ist die Erteilung einfacher Auskünfte bzw. die Ablehnung eines Antrages. Für die Herausgabe von Abschriften ist bei einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand gemäß Teil A Nr. 2.2 der Anlage zu § 1 Absatz 1 IFGGebV ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro vorgesehen. Die tatsächliche Höhe der Gebühr errechnet sich aus dem für die Bearbeitung notwendigen Personal-, Sach- und Zeitaufwand. Aus einem der betroffenen Referate haben wir bereits die Rückmeldung erhalten, dass dort ein hoher Zeitaufwand anfallen wird. Gerechnet wird dort mit einer Summe von 240 Euro, die sich hauptsächlich aus der Durchsicht und Prüfung des Aktenbestandes zu dem Antragsgegenstand ergeben. Durch die Zuarbeit der weiteren betroffenen Referate könnte sich diese Summe noch erhöhen. Die Gesamtsumme kann ich derzeit noch nicht abschätzen, da diese erst bei der weiteren Bearbeitung des Antrages festgestellt werden kann. Es deutet sich aber bereits an, dass sich die Gesamtsumme im mittleren bis oberen Gebührenrahmen bewegen wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung im Sinne des § 2 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geprüft werden kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie bis zum 20. März 2023 um Mitteilung, ob Sie Ihr Informationsersuchen trotz der zu erwartenden Gebühren aufrechterhalten bzw. ggf. auf ein bestimmtes Informationsbegehren eingrenzen möchten. Bisher sind keine Gebühren angefallen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich bis zu Ihrer Rückmeldung die Bearbeitung Ihres Antrages aussetzen werde. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anfrage ist im öffentlichen Interesse, denn …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose [#271121]
Datum
14. März 2023 08:48
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anfrage ist im öffentlichen Interesse, denn Sie als Behörde bzw. Ministerium sind der Bevölkerung zur Transparenz verpflichtet. Und das IFG deckt ja ohnehin nur Informationen ab, welche bereits dokumentiert wurden, also vorhanden sein müssen. Ich gehe davon aus, dass die Bevölkerung ein Recht auf die vorhandenen Informationen hat. Um entscheiden zu können, was eine eventuelle Gebühr betrifft, würde ich gern wissen, was Sie mir denn als einfache Antwort kostenlos zusenden könnten. Außerdem wüsste ich gern, mit welchem Umfang an Informationen ich rechnen kann und von welchen Referaten. Denn Gebühren sollen auf die Bevölkerung nicht abschreckend wirken, also dazu führen, dass nicht mehr vom Recht des IFG Gebrauch gemacht wird. Ich könnte dann prüfen, meine Informationsfreiheitsanfrage entsprechend einzugrenzen oder die Gebühr zu zahlen. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 271121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271121/
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Antwort auf Ihre Nachricht vom 14.03.23 (IFG-Antrag vom 22.02.23) Sehr geehrte Frau Schröder, vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Antwort auf Ihre Nachricht vom 14.03.23 (IFG-Antrag vom 22.02.23)
Datum
20. März 2023 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schröder, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ein öffentliches Interesse liegt ausschließlich dann vor, wenn die Auskunft bzw. die Herausgabe im öffentlichen Interesse liegt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die Informationen im Rahmen einer wissenschaftlichen oder journalistischen Arbeit oder Recherche zu Themen des Gemeinwohles benötigt werden. Abzugrenzen davon ist das individuelle Interesse, welches dann vorliegt, wenn der Antragsteller die Informationen aus einem Eigeninteresse begehrt, welches keine Wirkung auf die Öffentlichkeit hat. Nach § 2 Satz 2 IFGGebV kann nur in besonderen Fällen gänzlich von einer Gebührenerhebung abgesehen werden. Ein solcher Fall ist aus meiner Sicht hier nicht ersichtlich. Sofern Ihr Anliegen unter die Voraussetzungen des öffentlichen Interesses nach § 2 Satz 1 Variante 2 bzw. Satz 2 IFGGebV fällt, möchte ich Sie bitten, mir dies näher zu begründen. Sofern kein Gebührenermäßigungs- bzw. -befreiungsgrund vorliegt, ist das BMEL nach der gesetzgeberischen Entscheidung in § 10 Absatz 1 IFG verpflichtet, Gebühren zu erheben, soweit es sich nicht nur um die Erteilung einer einfachen Auskunft handelt. Nach Nummer 2.1 der Handreichung zur Erhebung von Gebühren und Auslagen nach der IFGGebV ist eine einfache Auskunft dann möglich, wenn der Aufwand nicht mehr als 30 Minuten im gehobenen Dienst oder im höheren Dienst beträgt. Dem BMEL steht diesbezüglich kein Ermessensspielraum zu. Aufgrund der Bindung der Verwaltung an den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Grundgesetz kann Ihnen das BMEL davon auch keine individuelle Ausnahme gewähren. Da Ihr Antrag sehr umfangreich ist und mehrere Referate betrifft, wird es nicht möglich sein, unterhalb der Schwelle der Bearbeitungszeit von 30 Minuten zu bleiben, da alleine die Durchsicht des Aktenbestands Zeit in Anspruch nimmt. In welchem Umfang und in welchen Referaten Informationen zu Ihrem Antrag vorliegen, kann, insbesondere bei einem so weit gefassten Antrag, erst nach einer abschließenden Durchsicht des Aktenbestands mitgeteilt werden. Eine einfache Suche über Schlagworte führt nicht zu einem abschließenden Erfolg, da die Dokumente nach anderen als den von Ihnen genannten Kriterien veraktet sind. Weiterer Aufwand würde durch die Durchführung von etwaigen Drittbeteiligungsverfahren, Prüfung von Ausschlussgründen, Kopieren, Scannen und Schwärzungen anfallen. Daher ist es nicht möglich, den Umfang der vorhandenen Informationen sowie die anfallenden Gebühren als rechtsverbindliche Zusicherung mitzuteilen. Auch eine Schätzung, die den zu erwartenden Kostenrahmen weiter eingrenzt, ist nicht möglich. Eine zeitliche und sachliche Eingrenzung Ihres Antrages, z.B. auf einen Zeitraum und ein Thema, das für Sie von besonderem Interesse ist, könnte den Verwaltungsaufwand und die damit zusammenhängende Gebührenhöhe vermindern. Da die Höhe der Gebühren aber stets vom Einzelfall abhängt, kann Ihnen keine Zusicherung erteilt werden. Ich bitte um Rückmeldung bis zum 27.03.2023, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten bzw. ihn gegebenenfalls eingrenzen möchten und ob Sie bereit sind, die anfallenden Gebühren zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder
AW: Antwort auf Ihre Nachricht vom 14.03.23 (IFG-Antrag vom 22.02.23) [#271121] Sehr << Anrede >> vie…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
Doris Schröder
Betreff
AW: Antwort auf Ihre Nachricht vom 14.03.23 (IFG-Antrag vom 22.02.23) [#271121]
Datum
21. März 2023 07:57
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Zuerst einmal möchte ich noch einmal betonen, dass meine Anfrage im öffentlichem Interesse liegt. Es geht um Belange für die Bevölkerung (Versorgung, Gesundheit ect.), meine Anfrage ist bereits öffentlich - das bedeutet, dass jeder diesen Schriftverkehr lesen kann und zusätzlich habe ich vor, meine Erkenntnisse wieder in einem Artikel zusammen zu fassen - damit eine Information der Bevölkerung stattfindet. Wie Herr Zwicker am 13. März 2023 geschrieben hat, hat er ja bereits aus einem der betroffenen Referate, eine Antwort (über die Gebührenhöhe) erhalten. Es liegen Ihrem Referat also schon erste Erkenntnisse vor, die Sie ja vielleicht auch einfach gebührenfrei mitteilen könnten. Falls Sie nicht bereit sind, das öffentliche Interesse meiner Informationsfreiheitsanfrage trotz meiner Begründung anzuerkennen, könnten Sie mir doch zumindest einmal mitteilen (insofern wäre diese meine Anfrage dann auf eine einfache Anfrage eingegrenzt), ob es bereits aktuelle Absprachen und Verträge mit PR-Agenturen und Beraterfirmen zu dem Thema Aviäre Influenza/Zoonose seit 2021 seitens des BMEL gibt und in welchem Umfang. Das dürfte eine einfache kostenlose Auskunft nicht überschreiten - entsprechend meiner Erfahrungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Doris Schröder Anfragenr: 271121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271121/

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrte Frau Schröder, bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose [#271121]
Datum
13. April 2023 16:17
Status
Sehr geehrte Frau Schröder, bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22.02.2023, zuletzt konkretisiert durch Ihre E-Mail vom 21.03.2023 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) betreffs "Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose" übersende ich Ihnen den beigefügten Ablehnungsbescheid in der Anlage. Mit freundlichen Grüßen