Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Ihnen Vorliegendes/Gespeichertes zu:

- jeglichen Schriftverkehr, Notizen, Emails, Gesprächsprotokolle (auch von Telefonaten oder Videokonferenzen) zu dem Thema, wie Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose/Auswirkungen - Übertragung auf Säugetiere bzw. Mensch und von Mensch zu Mensch bundesweit kommuniziert werden soll,
- Verträge, Aufträge, Absprachen mit/an PR Firmen/Agenturen oder Medien zur bundesweiten Kommunikation diesen Themas - Umfang und inhaltlich (von wann bis wann und auch in welchem monetären Umfang wurden mit welchen PR Agenturen zu diesem Thema Verträge geschlossen oder ist dies beabsichtigt)
- Strategiepläne Ihrer Kommunikation zu diesem Thema

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Doris Schröder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Ihnen Vorliegendes/Gespeichertes zu: - jeglichen Sc…
An Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Details
Von
Doris Schröder
Betreff
Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose [#273014]
Datum
14. März 2023 09:35
An
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Ihnen Vorliegendes/Gespeichertes zu: - jeglichen Schriftverkehr, Notizen, Emails, Gesprächsprotokolle (auch von Telefonaten oder Videokonferenzen) zu dem Thema, wie Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose/Auswirkungen - Übertragung auf Säugetiere bzw. Mensch und von Mensch zu Mensch bundesweit kommuniziert werden soll, - Verträge, Aufträge, Absprachen mit/an PR Firmen/Agenturen oder Medien zur bundesweiten Kommunikation diesen Themas - Umfang und inhaltlich (von wann bis wann und auch in welchem monetären Umfang wurden mit welchen PR Agenturen zu diesem Thema Verträge geschlossen oder ist dies beabsichtigt) - Strategiepläne Ihrer Kommunikation zu diesem Thema Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder Anfragenr: 273014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273014/

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Sehr geehrte Frau Schröder, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.03.2023 beantworten w…
Von
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Betreff
Ihre Anfrage vom 14.03.2023: Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose [#273014]
Datum
3. April 2023 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Schröder, Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.03.2023 beantworten wir im Auftrag der Leitung wie folgt: Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist die gesundheitliche Aufklärung der Öffentlichkeit u. a. im Bereich Infektionsschutz. In diesem Zusammenhang beobachtet die BZgA standardmäßig die aktuellen Entwicklungen der Infektionskrankheiten und steht in permanentem engmaschigen Austausch mit dem Robert Koch Institut (RKI), dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Öffentlichen Gesundheitsdienst und Institutionen wie der z. B. dem European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Einen Austausch zu dem Thema, wie Aviäre Influenza/Pandemie/Zoonose/Auswirkungen - Übertragung auf Säugetiere bzw. Mensch und von Mensch zu Mensch bundesweit kommuniziert werden soll…“ existiert aktuell nicht. Zur Aviären Influenza bereitet die BZgA derzeit einen Aushang mit grundlegenden Fragen und kurzen und verständlichen Antworten vor. Die wesentlichen Quellen für die in der Entwicklung befindlichen Informationen für Bürgerinnen und Bürger sind beim RKI zu finden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/Z/ZoonotischeInfluenza/Vogelgrippe.html bzw. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Gefluegelpest/Gefluegelpest.html Basis dieses geplanten Informationsangebotes sind keine behördeninternen Informationsmaterialien. Daher können wir Ihnen hier lediglich die Informationen bzw. Informationsmaterialien zur Verfügung stellen, die allgemein öffentlich verfügbar sind . Zu den von Ihnen genannten Themen wurden keine Verträge mit Agenturen geschlossen. Für den Fall einer Pandemie bzw. in einem epidemisch bedeutsamen Fall orientiert sich die BZgA am Nationalen Pandemieplan, sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen. https://www.gmkonline.de/documents/pandemieplan_teil-i_1510042222_1585228735.pdf http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12122013_31945300302.htm Mit freundlichen Grüßen