AVV Anwendung unmittelbaren Zwangs IV 411 – 14.48 vom 03.12.2000
"allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Anwendung unmittelbaren Zwangs des
Innenministeriums - IV 411 – 14.48 - vom 3. Dezember 2000"
Auf diese wird Bezug genommen in
"Allgemeine Verwaltungsvorschriften (AVV) über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges gemäß § 260 des Landesverwaltungsgesetzes
Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS)
- 14.48 - vom 22. Dezember 2022"
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/kommunales/Downloads/kommunaleOrdnungsdienste_AVV.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Ergebnis der Anfrage
Die Anlagen zur Version vom 22.12.2022 finden sich unter
https://fragdenstaat.de/a/288215
Anfrage erfolgreich
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Datum13. September 2023
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17. Oktober 2023
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