AWACS-Einsatzflüge über Deutschland außerhalb der "E-3A - Orbit Areas"

Boeing E-3 Sentry ist die militärische Bezeichnung für eine Variante der Boeing 707-320, die als Airborne Warning and Control System (AWACS) bei den Luftstreitkräften mehrerer Staaten im Einsatz ist.
Ihre Aufgabe umfasst dabei die Aufklärung feindlicher und die Führung der eigenen Luftfahrzeuge.
Auffälligstes äußeres Merkmal ist das AN/APY-1-Suchradar über dem Rumpf.

Gemäß Militärischem Luftfahrthandbuch Deutschland, Teil ENR 6. Karten, Darstellung "E-3A - Orbit Areas ENR 6 - 8" (siehe https://www.milais.org/publications.php? )
sind für die Einsätze der AWACS-Flugzeuge bestimmte Kreisbahnen definiert, die sogenannten "E-3A - Orbit Areas".
Für Deutschland sind dies die 22 Orbit Areas NG11, NG12, NG13, NG14, NG21, NG22, NG23, NG31, NG32, NG33, NG41, NG42, NG61, NG71, NG81, NG82, NG83, NG84, NG85, NG86, NG87, NG88.

Frankreich unterhält eigene AWACS, die nicht Teil der NATO sind.
Unter
https://en.wikipedia.org/wiki/Boeing_E-3_Sentry
heißt es:
"France operates its E-3F aircraft independently of NATO"

Transponder-Aufzeichnungen zeigen den Flugverlauf eines französischen AWACS im deutschen Luftraum am 16.06.20 (ICAO24: 3B77DD, taktische Kennung: FAF9025, Registrierung: 201).
Auffällig ist eine langgestrecke Kreisbahn über dem westlichen Baden-Württemberg.
Hier werden die im Militärischem Luftfahrthandbuch Deutschland definierten "E-3A - Orbit Areas" offensichtlich nicht eingehalten.

Der Flugverlauf kann weitgehend nachvollzogen werden unter:
https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3b77dd&lat=45.916&lon=5.560&zoom=6.8&showTrace=2020-06-16

Meine Fragen:

1) Aus welchem Grund operieren ausländische AWACS, die nicht Teil der NATO sind, im Luftraum über Deutschland ?

2) Inwieweit sind die im Militärischem Luftfahrthandbuch Deutschland definierten "E-3A - Orbit Areas" bindend für Streitkräfte im deutschen Luftraum ?

3) Nach meinem Verständnis entstehen besondere Risiken für andere - zivile und militärische - Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum, wenn die "E-3A - Orbit Areas" nicht eingehalten werden.
Welche Zwischenfälle sind Ihnen hier bekannt ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2020
  • Frist
    5. September 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Boeing E-3 Sentry i…
An Luftfahrtamt der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AWACS-Einsatzflüge über Deutschland außerhalb der "E-3A - Orbit Areas" [#194219]
Datum
3. August 2020 19:21
An
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Boeing E-3 Sentry ist die militärische Bezeichnung für eine Variante der Boeing 707-320, die als Airborne Warning and Control System (AWACS) bei den Luftstreitkräften mehrerer Staaten im Einsatz ist. Ihre Aufgabe umfasst dabei die Aufklärung feindlicher und die Führung der eigenen Luftfahrzeuge. Auffälligstes äußeres Merkmal ist das AN/APY-1-Suchradar über dem Rumpf. Gemäß Militärischem Luftfahrthandbuch Deutschland, Teil ENR 6. Karten, Darstellung "E-3A - Orbit Areas ENR 6 - 8" (siehe https://www.milais.org/publications.php? ) sind für die Einsätze der AWACS-Flugzeuge bestimmte Kreisbahnen definiert, die sogenannten "E-3A - Orbit Areas". Für Deutschland sind dies die 22 Orbit Areas NG11, NG12, NG13, NG14, NG21, NG22, NG23, NG31, NG32, NG33, NG41, NG42, NG61, NG71, NG81, NG82, NG83, NG84, NG85, NG86, NG87, NG88. Frankreich unterhält eigene AWACS, die nicht Teil der NATO sind. Unter https://en.wikipedia.org/wiki/Boeing_E-3_Sentry heißt es: "France operates its E-3F aircraft independently of NATO" Transponder-Aufzeichnungen zeigen den Flugverlauf eines französischen AWACS im deutschen Luftraum am 16.06.20 (ICAO24: 3B77DD, taktische Kennung: FAF9025, Registrierung: 201). Auffällig ist eine langgestrecke Kreisbahn über dem westlichen Baden-Württemberg. Hier werden die im Militärischem Luftfahrthandbuch Deutschland definierten "E-3A - Orbit Areas" offensichtlich nicht eingehalten. Der Flugverlauf kann weitgehend nachvollzogen werden unter: https://tar1090.adsbexchange.com/?icao=3b77dd&lat=45.916&lon=5.560&zoom=6.8&showTrace=2020-06-16 Meine Fragen: 1) Aus welchem Grund operieren ausländische AWACS, die nicht Teil der NATO sind, im Luftraum über Deutschland ? 2) Inwieweit sind die im Militärischem Luftfahrthandbuch Deutschland definierten "E-3A - Orbit Areas" bindend für Streitkräfte im deutschen Luftraum ? 3) Nach meinem Verständnis entstehen besondere Risiken für andere - zivile und militärische - Luftfahrzeuge im deutschen Luftraum, wenn die "E-3A - Orbit Areas" nicht eingehalten werden. Welche Zwischenfälle sind Ihnen hier bekannt ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 04.08.20 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Betreff
+1567/20+BA-2020-028/672-AWACS-Einsatzflüge über Deutschland außerhalb der "E-3A - Orbit Areas" [#194219]
Datum
4. August 2020 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 04.08.20 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 3. August 2020 beantworte ich Ihnen wie folgt: Ebenso wie die Bunde…
Von
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Betreff
BA-2020-028/672_AWACS-Einsatzflüge über Deutschland außerhalb der "E-3A - Orbit Areas" [#194219]
Datum
27. August 2020 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 3. August 2020 beantworte ich Ihnen wie folgt: Ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland ist auch Frankreich ein NATO-Mitgliedsstaat. Luftfahrzeuge unserer Bündnispartner üben routinemäßig im Luftraum über Deutschland. Dabei ist es unerheblich, ob die Maschinen direkt dem NATO-AWACS-Verband oder einem nationalen Verband angehören. Für Einsätze im Rahmen des NATO Airborne Early Warning & Control (NAEW&C) Programms werden grundsätzlich die veröffentlichten E-3A Orbit Areas genutzt. Diese sind zwischen den Streitkräften und der zivilen Flugsicherung abgestimmt. Falls erforderlich (z.B. zur Absicherung von Großveranstaltungen oder dem Besuch hochrangiger Staatsgäste), können Streitkräfte und zivile Flugsicherung temporär alternative Orbits absprechen. Eine Gefährdung anderer Luftverkehrsteilnehmer ist ausgeschlossen, da sowohl das NAEW&C-Luftfahrzeug als auch die anderen Luftverkehrsteilnehmer unter Kontrolle einer zuständigen Stelle sind. Dementsprechend liegen uns in diesem Kontext auch keine Berichte über Zwischenfälle vor. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit fr…
An Luftfahrtamt der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BA-2020-028/672_AWACS-Einsatzflüge über Deutschland außerhalb der "E-3A - Orbit Areas" [#194219]
Datum
29. August 2020 12:08
An
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und Ihre ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>