AXON Leasing AG, AXON Leasing GmbH, AXON GmbH - wie viele Leasingstreitigkeiten waren seit 01.01.2009 mit AXON anhängig? In wie vielen Verfahren obsiegte die AXON und wie viele Vergleiche gab es?

es geht mir um die Anzahl der Verfahren und auch um die jeweiligen Streitwerte. Es wäre schön, wenn dazu aufgeschlüsselt werden könnte, wie viele Prozesse die AXON Gesellschaften gewonnen haben und in wie vielen Verfahren man sich vergleichen hat.

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  • Datum
    1. Februar 2024
  • Frist
    5. März 2024
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Frank Justus Wodrich
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: es geht mir um die Anzahl der Verf…
An Oberlandesgericht München Details
Von
Frank Justus Wodrich
Betreff
AXON Leasing AG, AXON Leasing GmbH, AXON GmbH - wie viele Leasingstreitigkeiten waren seit 01.01.2009 mit AXON anhängig? In wie vielen Verfahren obsiegte die AXON und wie viele Vergleiche gab es? [#298948]
Datum
1. Februar 2024 11:25
An
Oberlandesgericht München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
es geht mir um die Anzahl der Verfahren und auch um die jeweiligen Streitwerte. Es wäre schön, wenn dazu aufgeschlüsselt werden könnte, wie viele Prozesse die AXON Gesellschaften gewonnen haben und in wie vielen Verfahren man sich vergleichen hat.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Frank Justus Wodrich Anfragenr: 298948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298948/ Postanschrift Frank Justus Wodrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Justus Wodrich

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