AZ 2 0 294/17 - Dubiose Verweisung der Klage Rabe ./. vom Bruch an das AG WES - z.Hd. Herrn Bender

Anfrage an: Landgericht Duisburg

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrter Herr Bender,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In Zusammenarbeit mit der Internetplattform „Frag den Staat“ ergehen die folgenden Anträge an Sie, sowohl als Mail wie auch als Fax. Die Rechtsgrundlagen sind weiter unten in diesem Schriftstück benannt:

Wir erwarten die kurzfristige und vollständige Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente des obigen Verfahrens – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, Anwälten, den (General-) Staatsanwaltschaften und den beteiligten Personen etc. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitten wir um eine Antwort in postalischer Form, soweit dies nicht per E-Mail möglich ist. Und warnen dringend davor, dass Sie uns Dokumente vorenthalten!

Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR – ist dieser Vorgang zugeleitet worden. Bedingt durch Corona hat der EGMR die Fristen für Anträge um 9 Monate verlängert. Wir wissen selbst, dass es gar nicht einfach ist, dort einen Antrag mit den geforderten Voraussetzungen genehmigt zu bekommen, haben aber inzwischen auch vorzügliche Unterstützung bekommen. Und das ganze Verfahren ist öffentlich und neben der Tatsache, dass wir jetzt auch das OLG DÜ aufgefordert haben, alle Informationen in diesem Zusammenhang herauszugeben, hat bisher jeder, der die Dokumentation über das Verhalten Ihres Gerichtes durchgearbeitet hat, sich gewundert, wie SIE Ihre persönliche und berufliche Integrität so in den Sand setzen können!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Gezeichnet

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden S…
An Landgericht Duisburg Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
AZ 2 0 294/17 - Dubiose Verweisung der Klage Rabe ./. vom Bruch an das AG WES - z.Hd. Herrn Bender [#187229]
Datum
22. Mai 2020 13:46
An
Landgericht Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Zusammenarbeit mit der Internetplattform „Frag den Staat“ ergehen die folgenden Anträge an Sie, sowohl als Mail wie auch als Fax. Die Rechtsgrundlagen sind weiter unten in diesem Schriftstück benannt: Wir erwarten die kurzfristige und vollständige Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente des obigen Verfahrens – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern als auch mit den beteiligten Gerichten, Anwälten, den (General-) Staatsanwaltschaften und den beteiligten Personen etc. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitten wir um eine Antwort in postalischer Form, soweit dies nicht per E-Mail möglich ist. Und warnen dringend davor, dass Sie uns Dokumente vorenthalten! Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR – ist dieser Vorgang zugeleitet worden. Bedingt durch Corona hat der EGMR die Fristen für Anträge um 9 Monate verlängert. Wir wissen selbst, dass es gar nicht einfach ist, dort einen Antrag mit den geforderten Voraussetzungen genehmigt zu bekommen, haben aber inzwischen auch vorzügliche Unterstützung bekommen. Und das ganze Verfahren ist öffentlich und neben der Tatsache, dass wir jetzt auch das OLG DÜ aufgefordert haben, alle Informationen in diesem Zusammenhang herauszugeben, hat bisher jeder, der die Dokumentation über das Verhalten Ihres Gerichtes durchgearbeitet hat, sich gewundert, wie SIE Ihre persönliche und berufliche Integrität so in den Sand setzen können! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Gezeichnet Udo vom Bruch Anfragenr: 187229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187229 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landgericht Duisburg
Ihre E-Mail Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erha…
Von
Landgericht Duisburg
Betreff
Ihre E-Mail
Datum
22. Mai 2020 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Landgericht Duisburg gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen