AZ 504Js1310/19

Bitte geben sie mir Informationen zu o.g. Sammelverfahren. Meine zivilrechtliche Klage ist erfolgreich abgeschlossen. Eine Zwangsvollstreckkung kann aktuell nicht durchgeführt werden, weil die Geschäftsführerin von MGC "Roswitha Krüger" untergetaucht bzw. unbekannt verzogen ist. Angeblich soll sie sich in Östereich aufhalten. Nach unseren Information lebt sie allerdings in Bonn, Thuarstr. 44 bei Herrn Senocak. Ich bitte darum die Frau dringend festzusetzen, damit ich meine Verfahren abschließen kann. Bitte geben sie mir die aktuellen Informationen über das weitere Vorgehen. Danke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ 504Js1310/19 [#187802]
Datum
3. Juni 2020 13:33
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben sie mir Informationen zu o.g. Sammelverfahren. Meine zivilrechtliche Klage ist erfolgreich abgeschlossen. Eine Zwangsvollstreckkung kann aktuell nicht durchgeführt werden, weil die Geschäftsführerin von MGC "Roswitha Krüger" untergetaucht bzw. unbekannt verzogen ist. Angeblich soll sie sich in Östereich aufhalten. Nach unseren Information lebt sie allerdings in Bonn, Thuarstr. 44 bei Herrn Senocak. Ich bitte darum die Frau dringend festzusetzen, damit ich meine Verfahren abschließen kann. Bitte geben sie mir die aktuellen Informationen über das weitere Vorgehen. Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187802 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte An…
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
3. Juni 2020 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
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AW: automatische Rückantwort [#187802] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte ihnen auch Informationen via Post z…
An Staatsanwaltschaft Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: automatische Rückantwort [#187802]
Datum
13. Juni 2020 22:59
An
Staatsanwaltschaft Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte ihnen auch Informationen via Post zukommen lassen. Ich warte auf eine Information zum Status der Ermittlungen, gerne auch per Post. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187802 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Staatsanwaltschaft Aachen
automatische Rückantwort Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte An…
Von
Staatsanwaltschaft Aachen
Betreff
automatische Rückantwort
Datum
13. Juni 2020 22:59
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft Aachen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr. Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen