Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
ich beziehe mich auf folgendes Dokument:
Az. 621ppa/004-2304#006, Datum: 28.05.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Als betroffener Anwohner ist diese Information wichtig.
Der Markt Hirschaid hat eine dauerhafte Offenhaltung der Wegeverbindung gefordert.
7.2 Des Weiteren ist bezogen auf das Bauwerk der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße hinsichtlich der Bauphase und der Baudurchführung einzugehen. Nach den Ausführungen des Vorhabenträgers unter anderem auf Seite 68 des Erläuterungsberichtes ist beabsichtigt, die Maximilianstraße während der Bauarbeiten für den Kfz-Verkehr zu sperren. Der Verkehr soll über die Staatsstraße St 2244 und den Griesweg bzw. die Industriestraße umgeleitet werden. Mit dieser geplanten Vollsperrung verkennt der Vorhabenträger vollständig die Verkehrsbedeutung der Kreisstraße BA 27, Maximilianstraße, die eine der zentralen, wenn nicht die zentrale straßenmäßige Hauptschlagader in Hirschaid in West-OstRichtung darstellt und die unmittelbare Anbindung an die östlich der Bahntrasse verlaufende Autobahn A 73 darstellt. Die geplante Vollsperrung ist nicht akzeptabel. Sie würde zu einem vollständigen Zusammenbrechen des innerörtlichen Verkehrs in Hirschaid führen. Vor diesem Hintergrund wird marktgemeindlicherseits daher ausdrücklich und unabdingbar gefordert, die vorhabenträgerseits für die Bauphase angekündigte Vollsperrung der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße in den Planungsunterlagen zu streichen und stattdessen die ständige Offenhaltung und Befahrbarkeit der Maximilianstraße auch im Bereich Maximilianstraße aufrechtzuerhalten.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist beispielsweise im Bereich Erlangen ebenfalls
bei Arbeiten an einer Eisenbahnüberführung die Durchlässigkeit während der Bauphase aufrechterhalten worden. Technisch ist eine solche Umsetzung ohne Einschränkungen möglich.
Die Befahrbarkeit der Maximilianstraße als Hauptverbindung wurde im Beschluss gewürdigt.
"Die Einwendung hat sich mit der 2. Planänderung erledigt. Die Vorhabenträger haben
im Erläuterungsbericht dargelegt, dass die Maximilianstraße während der Bauarbeiten sowohl für den PKW-Verkehr als auch für den Fußgängerverkehr weitestgehend
offengehalten wird. Kurzzeitige Sperrungen sind nicht gänzlich auszuschließen."
Dennoch wurde die Wegeverbindung getrennt. Es gab in ganz Hirschaid keine Möglichkeit mehr die Bahn fußläufig oder mit dem Rad zu kreuzen.
Folgende Info kam: Im Rahmen der Arbeitenan der Eisenbahnbrücke Maximilianstraße notwendig. Im Zuge dessen ist von Freitag, 01.12.2023, 13 Uhr, bis Montag, 04.12.2023 auch die Straße unterhalb der Eisenbahnbrücke für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge gesperrt.
Der Pendlerverkehr hat nicht funktioniert. Die Menschen wurden vom Leben abgeschnitten.
Sind noch weitere Sperrungen dieser Art erforderlich? Welche Maßnahmen haben diese Sperrungen zwingend erforderlich gemacht? Wer legt fest, ob diese Maßnahmen nicht unter Nutzung einer fußläufigen Verbindung möglich gewesen wären?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2024
  • Frist
    13. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich beziehe mich auf folgendes Dokument: Az. 621ppa/004-2304#006, Datum: 28…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
9. Januar 2024 22:16
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, ich beziehe mich auf folgendes Dokument: Az. 621ppa/004-2304#006, Datum: 28.05.2021 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Als betroffener Anwohner ist diese Information wichtig. Der Markt Hirschaid hat eine dauerhafte Offenhaltung der Wegeverbindung gefordert. 7.2 Des Weiteren ist bezogen auf das Bauwerk der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße hinsichtlich der Bauphase und der Baudurchführung einzugehen. Nach den Ausführungen des Vorhabenträgers unter anderem auf Seite 68 des Erläuterungsberichtes ist beabsichtigt, die Maximilianstraße während der Bauarbeiten für den Kfz-Verkehr zu sperren. Der Verkehr soll über die Staatsstraße St 2244 und den Griesweg bzw. die Industriestraße umgeleitet werden. Mit dieser geplanten Vollsperrung verkennt der Vorhabenträger vollständig die Verkehrsbedeutung der Kreisstraße BA 27, Maximilianstraße, die eine der zentralen, wenn nicht die zentrale straßenmäßige Hauptschlagader in Hirschaid in West-OstRichtung darstellt und die unmittelbare Anbindung an die östlich der Bahntrasse verlaufende Autobahn A 73 darstellt. Die geplante Vollsperrung ist nicht akzeptabel. Sie würde zu einem vollständigen Zusammenbrechen des innerörtlichen Verkehrs in Hirschaid führen. Vor diesem Hintergrund wird marktgemeindlicherseits daher ausdrücklich und unabdingbar gefordert, die vorhabenträgerseits für die Bauphase angekündigte Vollsperrung der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße in den Planungsunterlagen zu streichen und stattdessen die ständige Offenhaltung und Befahrbarkeit der Maximilianstraße auch im Bereich Maximilianstraße aufrechtzuerhalten. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist beispielsweise im Bereich Erlangen ebenfalls bei Arbeiten an einer Eisenbahnüberführung die Durchlässigkeit während der Bauphase aufrechterhalten worden. Technisch ist eine solche Umsetzung ohne Einschränkungen möglich. Die Befahrbarkeit der Maximilianstraße als Hauptverbindung wurde im Beschluss gewürdigt. "Die Einwendung hat sich mit der 2. Planänderung erledigt. Die Vorhabenträger haben im Erläuterungsbericht dargelegt, dass die Maximilianstraße während der Bauarbeiten sowohl für den PKW-Verkehr als auch für den Fußgängerverkehr weitestgehend offengehalten wird. Kurzzeitige Sperrungen sind nicht gänzlich auszuschließen." Dennoch wurde die Wegeverbindung getrennt. Es gab in ganz Hirschaid keine Möglichkeit mehr die Bahn fußläufig oder mit dem Rad zu kreuzen. Folgende Info kam: Im Rahmen der Arbeitenan der Eisenbahnbrücke Maximilianstraße notwendig. Im Zuge dessen ist von Freitag, 01.12.2023, 13 Uhr, bis Montag, 04.12.2023 auch die Straße unterhalb der Eisenbahnbrücke für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge gesperrt. Der Pendlerverkehr hat nicht funktioniert. Die Menschen wurden vom Leben abgeschnitten. Sind noch weitere Sperrungen dieser Art erforderlich? Welche Maßnahmen haben diese Sperrungen zwingend erforderlich gemacht? Wer legt fest, ob diese Maßnahmen nicht unter Nutzung einer fußläufigen Verbindung möglich gewesen wären? Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296738/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erinnere an meine Anfrage v. 09.01.24. Bitet antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
zzz Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
19. Januar 2024 21:39
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere an meine Anfrage v. 09.01.24. Bitet antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296738/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Fragen liegen dem Eisenbahn-Bundesamt keine Informationen vor. E…
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Eisenbahn-Bundesamt
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AW: ***EBA-SMEX: SPAM***Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
25. Januar 2024 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihren Fragen liegen dem Eisenbahn-Bundesamt keine Informationen vor. Es steht Ihnen frei sich mit einem Antrag an die Vorhabenträgerin bzw. die zuständige Verkehrsbehörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, sehr << Anrede >> danke für Ihre Standardantwort: "zu Ihren Fragen liegen dem Eisenba…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
Info Z z z ***EBA xyz t i tt o Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
30. Januar 2024 22:15
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, sehr << Anrede >> danke für Ihre Standardantwort: "zu Ihren Fragen liegen dem Eisenbahn-Bundesamt keine Informationen vor. Es steht Ihnen frei sich mit einem Antrag an die Vorhabenträgerin bzw. die zuständige Verkehrsbehörde zu wenden." Sie sind insofern als Aufsichtsbehörde und Planfeststellungsbehörde verpflichtet, die Beschlussauflagen gem. Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 zu prüfen und zu kontrollieren. Hier sind Informationen aufgrund von evtl. Verstößen/Hinweisen einzuholen und entsprechende Beschlussauflagen zu kontrollieren. Ggf. ist der Vorhabenträger entsprechend zu verpflichten sich an die Auflagen zu halten. Oder interessieren dem EBA Außenstelle Süd in Nürnberg seine eignen Auflagen nicht? Unter Umständen haben Sie die Pflicht sich eine Rückmeldung vom Vorhabenträger einzuholen. Erneut meine Fragen: Sind noch weitere Sperrungen dieser Art erforderlich? Welche Maßnahmen haben diese Sperrungen "zwingend" erforderlich gemacht? Wer legt fest, dass diese Maßnahmen nicht unter Nutzung einer fußläufigen Verbindung möglich gewesen wären? Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Für alle Mitleser: Wetten das EBA braucht wieder min. 4 Wochen für eine Antwort! ;) Unangenehme Fragen versucht man abzuwimmeln ;) Mit freundlichen Grüßen der neue Elfen-Fuchs - für ein freies Selbstbestimmungsrecht! << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296738/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich erinnere an meine Mail v. 30.01.2024. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
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Betreff
fff Huhn fff ***EBA xyz t i tt o Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
3. Februar 2024 21:32
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich erinnere an meine Mail v. 30.01.2024. Bitte antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen der Elfen-Fuchs für eine freie Selbstbestimmung << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296738/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, liegen dem Eisenbahn-Bundesamt zu Ihren Fragen ke…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Info Z z z ***EBA xyz t i tt o Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
15. Februar 2024 13:15
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, liegen dem Eisenbahn-Bundesamt zu Ihren Fragen keine Informationen vor. Die Forderung, die Eisenbahnüberführung in der Maximilienstraße nicht dauerhaft zu sperren wurde seitens der Vorhabenträgerin umgesetzt. Dennoch notwendige zeitweise Sperrungen werden im Zuge der Ausführungsplanung von der Vorhabenträgerin mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt und unterliegen nicht der Überwachung des Eisenbahn-Bundesamtes. Eine Pflicht zur Informationsbeschaffung besteht für das Eisenbahn-Bundesamt nicht. Ihr Einverständnis vorausgesetzt leite ich Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter. Für folgende Fragen ist die Vorhabenträgerin zuständig: Sind noch weitere Sperrungen dieser Art erforderlich? Welche Maßnahmen haben diese Sperrungen "zwingend" erforderlich gemacht? Für folgende Frage ist die Landratsamt Bamberg zuständig: Wer legt fest, dass diese Maßnahmen nicht unter Nutzung einer fußläufigen Verbindung möglich gewesen wären? Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Weiterleitung Ihrer Anfrage an die zuständigen Stellen wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie schreiben: "Die Forderung, die Eisenbahnüberführung in der Maximilienstraße nicht dauerhaft …
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
üüü Wal üüü Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
18. Februar 2024 23:19
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schreiben: "Die Forderung, die Eisenbahnüberführung in der Maximilienstraße nicht dauerhaft zu sperren wurde seitens der Vorhabenträgerin umgesetzt." Sind dahingehend dauerhafte Nichtnutzungen von Befahrkeiten ausgenommen (z.B. dauerhafte Nichtnutzungsmöglichkeiten von LKW, z.B. bei Höhenbegrenzungen)? "Dennoch notwendige zeitweise Sperrungen werden im Zuge der Ausführungsplanung von der Vorhabenträgerin mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt und unterliegen nicht der Überwachung des Eisenbahn-Bundesamtes." Was sind "zeitweise" Sperrungen? Welche Dauer dürfen diese maximal haben? Wie oft dürfen Vollsperrungen erfolgen? Eine Pflicht zur Informationsbeschaffung besteht für das Eisenbahn-Bundesamt nicht. Warum besteht hier keine Prüfpflicht als zuständige Aufsichtsbehörde und Erlasserin des Planfeststellungsbeschlusses? "Ihr Einverständnis vorausgesetzt leite ich Ihre Anfrage an die zuständigen Stellen weiter." Nein. Für folgende Fragen ist die Vorhabenträgerin zuständig: Sind noch weitere Sperrungen dieser Art erforderlich? Welche Maßnahmen haben diese Sperrungen "zwingend" erforderlich gemacht? Ich weise Sie auf den Zusatnd hin, dass dauerhafte Restriltionen in der Nutzung/Befahrbarkeit vor Ort angedacht sind und Ihnen ist das egal, obwohl entsprechende Beschlussauflagen dahingehend erlassen wurden? Sehe ich das richtig? Eine dauerhafte Sperrung der Maximilinastraße hat gem. iherer Festlegung nicht zu erfolgen. Kann ich diese Unterführung mit meinem LKW mit einer Höhe von 4,20 m künftig dauerhaft befahren? Erneut meine Anfrage: Wer legt fest, dass diese Maßnahmen nicht unter Nutzung einer fußläufigen Verbindung möglich gewesen wären? Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Weiterleitung Ihrer Anfrage an die zuständigen Stellen wünschen. Nein, weil Sie zuständig sind. Sollte ich keine Rückmeldung innerhalb von 14 Tagen als Aufsichtsbehörde von Ihnen bekommen, werde ich eine ausführliche Petition an den Bundestag senden und eine Beschwerde an den Präsidenten. Antworten Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen der Elfen-Fuchs, für freie Selbstbestimmung, gegen behördliche Dikatur, gegen Diskriminierung Anfragenr: 296738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296738/

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Eisenbahn-Bundesamt
Guten Tag, verkehrsrechtliche Anordnungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes sonder…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: üüü Wal üüü Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021 [#296738]
Datum
28. Februar 2024 15:15
Status
Guten Tag, verkehrsrechtliche Anordnungen liegen nicht im Zuständigkeitsbereich des Eisenbahn-Bundesamtes sondern werden vom Landratsamt Bamberg erteilt. Wie Sie aus der Veröffentlichung des Landratsamtes Bamberg entnehmen können, ist die Unterführung Maximilianstraße bis auf Weiteres aufgrund eines Unfalls durch Nichtbeachtung der Höhenbeschränkung gesperrt. Da Sie einer Weiterleitung Ihrer Anfragen wiedersprechen, wenden Sie sich bitte für alle verkehrsrechtlichen Fragen an das Landratsamt Bamberg. Bei der Frage nach der Prüfpflicht des Eisenbahn-Bundesamtes handelt es sich nicht um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen/Umweltinformationen nach dem IFG/UIG sondern um eine Rechtsauskunft. Als Behörde wird das EBA nicht rechtsberatend tätig. Mit freundlichen Grüßen