Az. 621ppa/004-2304#006 Datum: 28.05.2021
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
ich beziehe mich auf folgendes Dokument:
Az. 621ppa/004-2304#006, Datum: 28.05.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Als betroffener Anwohner ist diese Information wichtig.
Der Markt Hirschaid hat eine dauerhafte Offenhaltung der Wegeverbindung gefordert.
7.2 Des Weiteren ist bezogen auf das Bauwerk der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße hinsichtlich der Bauphase und der Baudurchführung einzugehen. Nach den Ausführungen des Vorhabenträgers unter anderem auf Seite 68 des Erläuterungsberichtes ist beabsichtigt, die Maximilianstraße während der Bauarbeiten für den Kfz-Verkehr zu sperren. Der Verkehr soll über die Staatsstraße St 2244 und den Griesweg bzw. die Industriestraße umgeleitet werden. Mit dieser geplanten Vollsperrung verkennt der Vorhabenträger vollständig die Verkehrsbedeutung der Kreisstraße BA 27, Maximilianstraße, die eine der zentralen, wenn nicht die zentrale straßenmäßige Hauptschlagader in Hirschaid in West-OstRichtung darstellt und die unmittelbare Anbindung an die östlich der Bahntrasse verlaufende Autobahn A 73 darstellt. Die geplante Vollsperrung ist nicht akzeptabel. Sie würde zu einem vollständigen Zusammenbrechen des innerörtlichen Verkehrs in Hirschaid führen. Vor diesem Hintergrund wird marktgemeindlicherseits daher ausdrücklich und unabdingbar gefordert, die vorhabenträgerseits für die Bauphase angekündigte Vollsperrung der Eisenbahnüberführung Maximilianstraße in den Planungsunterlagen zu streichen und stattdessen die ständige Offenhaltung und Befahrbarkeit der Maximilianstraße auch im Bereich Maximilianstraße aufrechtzuerhalten.
Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist beispielsweise im Bereich Erlangen ebenfalls
bei Arbeiten an einer Eisenbahnüberführung die Durchlässigkeit während der Bauphase aufrechterhalten worden. Technisch ist eine solche Umsetzung ohne Einschränkungen möglich.
Die Befahrbarkeit der Maximilianstraße als Hauptverbindung wurde im Beschluss gewürdigt.
"Die Einwendung hat sich mit der 2. Planänderung erledigt. Die Vorhabenträger haben
im Erläuterungsbericht dargelegt, dass die Maximilianstraße während der Bauarbeiten sowohl für den PKW-Verkehr als auch für den Fußgängerverkehr weitestgehend
offengehalten wird. Kurzzeitige Sperrungen sind nicht gänzlich auszuschließen."
Dennoch wurde die Wegeverbindung getrennt. Es gab in ganz Hirschaid keine Möglichkeit mehr die Bahn fußläufig oder mit dem Rad zu kreuzen.
Folgende Info kam: Im Rahmen der Arbeitenan der Eisenbahnbrücke Maximilianstraße notwendig. Im Zuge dessen ist von Freitag, 01.12.2023, 13 Uhr, bis Montag, 04.12.2023 auch die Straße unterhalb der Eisenbahnbrücke für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge gesperrt.
Der Pendlerverkehr hat nicht funktioniert. Die Menschen wurden vom Leben abgeschnitten.
Sind noch weitere Sperrungen dieser Art erforderlich? Welche Maßnahmen haben diese Sperrungen zwingend erforderlich gemacht? Wer legt fest, ob diese Maßnahmen nicht unter Nutzung einer fußläufigen Verbindung möglich gewesen wären?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. Januar 2024
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13. Februar 2024
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