Az. 651pä/009-2023#016 Datum: 22.11.2023
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
meien Anfrage bezieht sich auf das Az. 651pä/009-2023#016
Datum: 22.11.2023.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Wann hat das EBA die Auflagen der Genehmigung überprüft (z.B. Lagerung und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (wie z.B. Zementmilch, Öle, Schmierstoffe, Kraftstoffe usw.) während der Baumaßnahme haben so zu erfolgen, dass keine Gewässerverunreinigung zu besorgen ist.)?
Wurden durch die massiven Beeinträchtigungen des Grundwasser die Belange der Wasserrahmenrichtlinie überprüft?
Wieviel baulichen Zeitverzug ergibt sich aufgrund der Eingriffe in den Naturhaushalt/Wasser für das Brückenbauwerk?
Gem. Seite 6, Punkt: A.4.3 Grundwassermonitoring:
"Um frühzeitig durch die Baumaßnahme mögliche negative Auswirkungen auf
das Grundwasser und somit in der Folge auf die Trinkwasserqualität zu erkennen, ist das Grundwasser-Monitoring (Anlage 14.1, Punkt 8) für diese Bautätigkeit zu konkretisieren." Was bedeutet konkretisieren? Welche Maßnahmen umfasst dies? Worin liegen die Unterschide zum ursprünglichen Beschluss?
Wurden die 14-tägigen Untersuchungsintervalle gem. dem o.g. Punkt Nr. 3 vom Vorhabenträger dem EBA als Aufsichtsbehörde vorgelegt? Wo sind diese einsehbar?
Ebenso folgende Prüfungen:
In der TGA Obere Fassung (OF) sind die mikrobiologischen Parameter Koloniezahl 22°c und 36°C, Escherichia Coli, Coliforme Bakterien, Enterokokken, Clostridium perfringens und die Parameter SAK 436 und SAK 254 und die Trübung 1x wöchentlich durchzuführen und zu erfassen.
Dem Eisenbahn-Bundesamt ist ein Verantwortlicher mit Namen und Telefonnummer für die Maßnahmen der Bauwasserhaltung zu übermitteln. Liegt die Meldung dem EBA vor? Wer ist diese Person? Wie ist diese erreichbar?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum8. Januar 2024
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10. Februar 2024
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