Az. 651pä/009-2023#027 VDE 8.1, PFA 21, Planänderung artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Hirschaid Strullendorf

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

Antrag nach dem UIG

Guten Tag,

meine Anfrag erichtet sich zum Az. 651pä/009-2023#027.

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Bayern/2023/1204_PAE_Planaenderung_artenschutzrechtliche_Ausnahmegenehmigung_in_Strullendorf_Strecke_5900.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Wo und wann wurde die Planänderung bzw. Ausnahme von Verbotstatbeständen samt den Unterlagen veröffentlicht?
Ich bitte um Zusendung der lediglich 3 Lagepläne in digitaler Form.
12.1c Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang IIIa
4 10b Lageplan vom 08.11.2023, Maßstab 1:1000
12.4 4c Maßnahmenplan vom 08.11.2023 Maßstab 1:2500 ersetzt den Maßnahmenplan vom 22.01.2021

Wer überwacht die Ausführungen vor Ort? Wie wird sichergestellt, dass evtl. geschützte Zauneidechsenhabitate nicht gänzlich zerstört werden, obwohl derzeit massive Erdbewegungen durch die Baufirma erfolgen und v.a. nicht genehmigte und hoch frequentierte Zuwegungen (Fl.-Nr.1775 südl. Grenze) zur Staatsstraße erfolgen?

Zudem sei eine Ausnahme für eine Teilfläche des Flurstücks 1196/6 der Gem. Hirschaid (Seite 3, Punkt A.3.2 Artenschutz) erteilt worden. Wo ist bitteschön diese Fl.-Nr.?

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG Guten Tag, meine Anfrag erichtet sich zum Az. 651pä/009-2023#027. https://www.eba.bund.de/S…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az. 651pä/009-2023#027 VDE 8.1, PFA 21, Planänderung artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Hirschaid Strullendorf [#296639]
Datum
8. Januar 2024 20:05
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG Guten Tag, meine Anfrag erichtet sich zum Az. 651pä/009-2023#027. https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Bayern/2023/1204_PAE_Planaenderung_artenschutzrechtliche_Ausnahmegenehmigung_in_Strullendorf_Strecke_5900.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=2 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Wo und wann wurde die Planänderung bzw. Ausnahme von Verbotstatbeständen samt den Unterlagen veröffentlicht? Ich bitte um Zusendung der lediglich 3 Lagepläne in digitaler Form. 12.1c Landschaftspflegerischer Begleitplan Anhang IIIa 4 10b Lageplan vom 08.11.2023, Maßstab 1:1000 12.4 4c Maßnahmenplan vom 08.11.2023 Maßstab 1:2500 ersetzt den Maßnahmenplan vom 22.01.2021 Wer überwacht die Ausführungen vor Ort? Wie wird sichergestellt, dass evtl. geschützte Zauneidechsenhabitate nicht gänzlich zerstört werden, obwohl derzeit massive Erdbewegungen durch die Baufirma erfolgen und v.a. nicht genehmigte und hoch frequentierte Zuwegungen (Fl.-Nr.1775 südl. Grenze) zur Staatsstraße erfolgen? Zudem sei eine Ausnahme für eine Teilfläche des Flurstücks 1196/6 der Gem. Hirschaid (Seite 3, Punkt A.3.2 Artenschutz) erteilt worden. Wo ist bitteschön diese Fl.-Nr.? Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296639/
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> Ein Plangenehmigungsverfahren erfordert grundsätzlich keine Öffentlichkei…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Az. 651pä/009-2023#027 VDE 8.1, PFA 21, Planänderung artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Hirschaid Strullendorf [#296639]
Datum
22. Januar 2024 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ein Plangenehmigungsverfahren erfordert grundsätzlich keine Öffentlichkeitsbeteiligung und somit auch keine Veröffentlichung der Planunterlagen. Die Planänderungsgenehmigung zur Ausnahme von Verbotstatbeständen wurde auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes veröffentlicht. Die Planunterlagen können aufgrund ihrer Größe nicht digital versendet werden. Sie haben die Möglichkeit die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung bei Eisenbahn-Bundesamt in der Außenstelle Nürnberg einzusehen oder die Daten auf CD anzufordern. Die Zusendung eines Datenträgers erfordert Ihre Anschrift. Für die Überwachung vor Ort ist die umweltfachliche Baubegleitung zuständig. Es kann nicht sichergestellt werden, dass Zauneidechsenhabitate nicht zerstört werden. Daher wurde die Ausnahme von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i. V. m. § 45 Abs. 7 BNatSchG Ausnahmegenehmigung unter Beteiligung der Naturschutzbehörden erteilt. Das Flurstück 1196/6 existiert nicht. Die Aussage in der Auflage bezieht sich auf das Flurstück 1196/2 (Streckengrundstück). Eine Berichtigung der Planänderungsgenehmigung ist nicht erfolgt, da die planerische Darstellung eindeutig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ein paar Fargen habe ich noch: Wie groß ist die Datenmenge die versendet werden müsste? Haben Sie dies…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Info - Az. 651pä/009-2023#027 VDE 8.1, PFA 21, Planänderung artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Hirschaid Strullendorf [#296639]
Datum
3. Februar 2024 21:18
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ein paar Fargen habe ich noch: Wie groß ist die Datenmenge die versendet werden müsste? Haben Sie dies geprüft? Oder handelt es sich um eine pauschale Aussage! Ihnen ist bewusst, dass es sich hier lediglich um 3 Planunterlagen handelt, die ggf. komprimiert werden könnten oder in zip-Dateiien übermittelt werden könnten?! Oder handelt es sich wie so oft um den maximalen "Nawrathschen" gebührenpflichtigen Unwillen des EBA ASt Nürnberg? Ist eine Übersendung einer Daten CD (50 Cent) mit 3 PDF-Dokumenten gebührenpflichtig? Sie schreiben: "Das Flurstück 1196/6 existiert nicht. Die Aussage in der Auflage bezieht sich auf das Flurstück 1196/2 (Streckengrundstück)." Ich möchte anmerken, dass "ich" Sie darauf hingeweisen/gestoßen habe. Sie postulieren die Aussage als würden Sie dies feststellen und als gegeben erkennen. Waren/Sind demnach Ihre Unterlagen falsch, sehe ich das richtig? "Für die Überwachung vor Ort ist die umweltfachliche Baubegleitung zuständig." Wer ist hier direkter Ansprechpatner bei evtl. festgestellten Verstößen? @ Für alle die mitlesen, ich wette 5 € das EBA verlangt für 3 übliche PDF-Pläne Verwaltungskosten und Gebühren... ohne Worte... ach ja und "mindestens" 4 Wochen dauert eine Rückmeldung: wetten! ;) Antworte Sie an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296639 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296639/

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, übersteigt die Datenmenge die Versandbeschränkun…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: Info - Az. 651pä/009-2023#027 VDE 8.1, PFA 21, Planänderung artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung Hirschaid Strullendorf [#296639]
Datum
29. Februar 2024 07:12
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wie bereits mitgeteilt, übersteigt die Datenmenge die Versandbeschränkung per Mail. Daher wurden Ihnen angeboten die Unterlagen auf CD anzufordern. Die Zusendung der CD erfordert Ihre Postanschrift. Für die Zusendung der CD fallen in diesem Fall keine Gebühren an. Ich weise darauf hin, dass bezüglich der Herausgabe der Unterlagen eine gesetzliche Drittbeteiligung erfolgen muss. In Bezug auf das Grundstück 1196/2 enthalten die Unterlage keine Fehler. Festgestellten Verstößen melden Sie bitte direkt an das Eisenbahn-Bundesamt, die Höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberfranken sowie die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Bamberg. Mit freundlichen Grüßen