B-Plan Kronsgaard 2021, Entlassung aus LSG Flensburger Förde
Durch die Kreisverordnunq (49. Änderungsverordnung „Flensburger Förde“) vom 29. Januar
2020 wurde der Teilgeltungsbereich 1 Geltungsbereich der 6. Änderung B-Plan Nr. 5 „Schmiedekoppel“ mit Wirkung vom 11. Februar 2020 aus dem Landschaftsschutzgebiet entlassen. Diese Entlassungsentscheidung betraf damals nur die aus heutiger Sicht als Teilgebiet 1 bezeichnete Fläche, das Teilgebiet 2 war darin nicht enthalten.
2021 unternahm die Gemeinde einen erneuten Anlauf, mit dem die Fehler des ersten Anlaufs geheilt werden sollten.
Die UNB hatte am 25.03.2021 eine Entlassung des Teilbereichs 2 in Aussicht gestellt.
Ich möchte die dazugehörige Entscheidungsgrundlage bzw. den dazugehörigen Prüfungsbericht einsehen.
Ergebnis der Anfrage
Leider war es nicht möglich, die Entscheidung der UNB (hier Entlassung einer Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet) mittels Sichtung von Entscheidungsgrundlage bzw. eines Prüfberichts nachzuvollziehen. Es wird leider nicht transparent, wie und ob sich die Behörden untereinander abgestimmt haben. Möglicherweise gibt es beim ganzen Verfahren einen erheblichen informellen und nicht dokumentierten Anteil. Unter dem Strich wurde mir lediglich die mutmassliche UNB-Entscheidung in Form eines eher informellen Schreibens (ohne Briefkopf und vollständige Namen) vorgelegt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Juni 2023
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14. Juli 2023
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