B196

1. Wird die Schlüsselzahl B196, Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B, zukünftig voraussichtlich in anderen EU-Staaten Gültigkeit besitzen?
2. Bezugnehmend auf Frage 1; sofern dies bereits absehbar bejaht werden kann, in welchen EU- 2. Staaten?
3. Gibt es generelle Möglichkeiten, solche nationalen Gegebenheiten wie die Schlüsselzahl B196 im EU-Recht anzupassen und so die Gültigkeit in andere EU-Staaten auszuweiten?
4. Gibt es, sofern Frage 3 verneint wird, die Möglichkeit mit anderen EU-Staaten im Rahmen z.B. bilateraler Abkommen eine Gültigkeit für nationalen Gegebenheiten wie die Schlüsselzahl B196 in diesen EU-Staaten zu vereinbaren (auch unter Auflagen)?

Die in Östereich analog geltende Regelung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm mit Fahrerlaubnisklasse B, dort Code 111 genannt, hat unter deutlich geringeren Voraussetzungen zum Erhalt trotzdem eine Gültigkeit in den Ländern Spanien, Portugal, Tschechische Republik, Italien und Lettland. Wohingegen die Schlüsselzahl B196 lediglich in der BRD gültig ist, was mir im Sinne einer europäischen Vereinheitlichung und Vereinfachung wirklich abstrus erscheint.

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  • Datum
    19. Februar 2020
  • Frist
    21. März 2020
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Markus Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wird die…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Markus Schneider
Betreff
B196 [#180834]
Datum
19. Februar 2020 09:29
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wird die Schlüsselzahl B196, Führen von Leichtkrafträdern bis 125ccm in Klasse B, zukünftig voraussichtlich in anderen EU-Staaten Gültigkeit besitzen? 2. Bezugnehmend auf Frage 1; sofern dies bereits absehbar bejaht werden kann, in welchen EU- 2. Staaten? 3. Gibt es generelle Möglichkeiten, solche nationalen Gegebenheiten wie die Schlüsselzahl B196 im EU-Recht anzupassen und so die Gültigkeit in andere EU-Staaten auszuweiten? 4. Gibt es, sofern Frage 3 verneint wird, die Möglichkeit mit anderen EU-Staaten im Rahmen z.B. bilateraler Abkommen eine Gültigkeit für nationalen Gegebenheiten wie die Schlüsselzahl B196 in diesen EU-Staaten zu vereinbaren (auch unter Auflagen)? Die in Östereich analog geltende Regelung zum Führen von Leichtkrafträdern bis 125 ccm mit Fahrerlaubnisklasse B, dort Code 111 genannt, hat unter deutlich geringeren Voraussetzungen zum Erhalt trotzdem eine Gültigkeit in den Ländern Spanien, Portugal, Tschechische Republik, Italien und Lettland. Wohingegen die Schlüsselzahl B196 lediglich in der BRD gültig ist, was mir im Sinne einer europäischen Vereinheitlichung und Vereinfachung wirklich abstrus erscheint.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Schneider Anfragenr: 180834 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180834 Postanschrift Markus Schneider << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Schneider

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